Sollte man Menschenrechte verdienen müssen?
Also im Grundgesetz streichen und dann bekommt man die Rechte nur, wenn man sich als würdig erweist.
12 Antworten
Wer würde denn dann entscheiden welcher Mensch welche Rechte bekommt? Würde es da ne Skala geben ab wann man nicht mehr menschlich behandelt werden muss?
Rechte heißen deshalb Rechte, weil man sie sich nicht verdienen muss, sondern Anspruch darauf hat.
Mal davon abgesehen, dass kein vernünftiger Mensch wollen kann, dass darüber ob ihm Grundrechte zustehen irgendwer nach völlig willkürlichen Kriterien entscheiden kann.
Oder würdest du wollen, dass dir dein Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit oder medizinische Versorgung dir von irgendwem, der dich nicht für "würdig" hält vorenthalten werden kann?
Das wäre in etwa so, als wenn man dich für vogelfrei erklärte.
Möchte mit dieser Frage gesagt werden, dass die unveräußerlichen Menschenrechte in Frage gestellt werden sollen, die man mit der Geburt als Mensch bekommt, oder dass es Unterschiede in den allgemeinen Menschenrechten geben soll? Was soll das sein und vor allem wer bestimmt das?
Der Begriff "unwertes Leben" war eines der schlimmsten Beispiele unserer Vergangenheit. Ist man schon wieder so weit, dass man darüber überhaupt auch nur diskutieren darf?
Nein, jeder sollte sie bedingungslos von Tag1 an haben, jedoch sollten sie bei unmenschlichen Taten, verwirken.
Bei bestialischen Greueltaten und bei Vergehen und Missbrauch an Kindern, sofort, ja.
Danke für die Antwort. Fehlurteile sind aber nie auszuschließen. Zwei bekannte Beispiele:
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Ralf_Witte
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrt%C3%BCmer_um_Adolf_S._und_Bernhard_M.
In der Europäischen Union sowie im Westen (Ausnahme USA) ist sie glücklicherweise abgeschafft worden.
Ja, Fehlurteile sind natürlich ein ganz großes Problem dabei und ein klarer Kontrapunkt.
Dabei gibt es noch ein anderes theoretisches Problem, dass du nicht bedacht hast:
Wenn jemandem die Grundrechte entzogen werden können dann gibt es keine Grundlage mehr dafür dass der Staat entsprechende verbrecherische Behandlung (Folter/Tötung) nicht von Staats wegen sondern aus der Bevölkerung heraus unter Strafe stellen könnte.
Das aber heißt, dass jeder eine zum Verlust ihrer Rechte verdonnerte Person jederzeit verletzen oder töten dürfte (eine Grundlage jemanden, der sich an einem Verbecher vergreift selbst zu bestrafen gibt es ja nur, weil dieser Verbrecher weiterhin Menschenrechte/durch das Recht geschützte Rechtsgüter besitzt) und das widerrum, wäre das Ende des Gewaltmonopols des Staates.
Fallbeispiel:
Ein Serienmörder wird in einem erstinstanzlichen Verfahren als solcher schuldig gesprochen, und zum Verlust seiner Grundrechte verurteilt, muss aber ins Gefängnis zurückverlegt werden, weil theoretisch gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Auf dem Weg nach draußen zum Gefängnistransport wird der Verurteilte von einer aufgebrachten Menschenmenge abgefangen, aus Rachegelüsten halb tot geschlagen und am nächstbesten Laternenpfahl erhängt.
Jetzt stünde man vor dem Problem, dass man für diese Mordtat, aus der Menge, die sie verübt hat niemanden bestrafen könnte, weil eine Bestrafung nach dem Strafgesetz ja nur deswegen erfolgen kann, weil eine Person die geschützten Rechtsgüter einer anderen Person angegriffen hat (z.B. deren Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit).
Diese Möglichkeit entfiele aber natürlich, wenn man der Person, die Opfer der Tat geworden ist, zuvor alle menschlichen Grundrechte abgesprochen hat. Wenn A keine Rechte besitzt, kann B auch keine Rechte des A verletzen und dafür belangt werden.
Das würde also heißen, die Mordtaten des Serienmörders würden bestraft, während die darauf folgende brutale Ermordung des Serienmörders selbst juristisch gar nicht verfolgt werden könnte, weil der ja gar keine Rechte mehr besaß, die seine Mörder verletzen konnten.
Inwiefern unterscheidet sich aber ein bestialischer Mord, der von diesem Mörder verursacht wurde (nehmen wir der Einfachheit halber mal an, es wäre kein Serienmörder gewesen, sondern ein kranker Sadist, der nur ein einziges Opfer bestialisch zu Tode gequält hat) und für den er verurteilt wurde, von dem bestialischen Mord, der an dem Mörder selbst durch die aufgebrachte Menge vollzogen wurde und der juristisch dann gar nicht verfolgt werden könnte?
Klingt interessant.
Bestimmte Grundrechte bleiben, andere werden erst mit 'Erwachsenwerden' und mit den daraus sich ergebenden Pflichten, erhalten.
Und können wieder aberkannt werden.
Dann bist du für die Todesstrafe?