Kirchensteuer trotz austritt was tun?
Hallo,
bin letzten Monat aus der Kirche ausgetreten, jedoch habe ich eben auf meinen Lohnzettel geschaut und da wird mir weiterhin die Kirchensteuer abgezogen. An wenn muss ich mich wenden?
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Erstmal ist zu klären, zu wann der Kirchenaustritt gültig ist.
Sollte der Termin verstrichen sein, geht man zur Lohnbuchhaltung und klärt, ob die die aktuellen ELSTAM-Daten abgerufen haben.
Wenn nein, liegt der Fehler bei denen.
Wenn ja, zum Finanzamt gehen mit der Kirchenaustrittebescheinigung, die können die ELSTAM-Daten korrigieren.
Sollte zuviel Kirchensteuer einbehalten worden sein bekommst du die beim nächsten Steuerbescheid erstattet.
An die Lohnbuchhaltung.
Und wenn die die Daten aktualisieren, aber KiSt immer noch drinsteht: Dein Finanzamt.
Du hast das Finanzamt doch über den Austritt informiert?
Das Finanzamt wird vom Amt über den Kirchenaustritt informiert. Das muss derjenige der ausgetreten ist, nicht machen.
Das Amt informiert auch das zuständige Pfarramt. Das alles geht automatisch ohne Zutun desjenigen der ausgetreten ist.
Dafür zahlt man beim Kirchenaustritt auch eine Gebühr in Höhe von 30.-bis 50.--€.
An das Personalbüro beim Jahreslohnsteuer Ausgleich bekommst du das Geld wieder zurück
Der Kirchenaustritt ist sofort wirksam. Der Kirchensteuerabzug ist jedoch von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte abhängig. Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss dementsprechend die Lohnsteuerkarte berichtigt werden. Das Ende der Kirchensteuerpflicht ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. So entfällt die Kirchensteuerpflicht entweder mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erfolgt, oder einen Monat später.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Kirchensteuer für die Kalendermonate, in denen Kirchensteuerpflicht bestanden hat, mit je einem Zwölftel des Betrages erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Steuerpflicht als Jahressteuer ergeben hätte.
Das Finanzamt rechnet die Kirchensteuer so ab, wie sie seitens des Arbeitgebers per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt wurde. Um Klarheit zu schaffen würde ich dir empfehlen, zunächst nochmals Rücksprache mit dem Arbeitgeber und dann evtl. mit dem Finanzamt zu nehmen.
das Finanzamt macht keine Lohnabrechnung, wie kommt man auf diese Idee ???