Wenn man neben seiner Arbeit zusätzlich noch ein Nebenjob macht, muss man für sein Gehalt vom Nebenjob Steuern zahlen?

Komm darauf an 88%
Nein 13%
Ja 0%

8 Stimmen

4 Antworten

Nein

Wenn du neben einem Hauptjob, einen Minijob und/oder kurzfristige Beschäftigung hast, nein. Bis zur Grenze von 556 EUR. Der AG zahlt pauschale Lohnsteuer, 20 %.

Ich habe beides und zahle nichts. Wenn du dumm bist, landet alles in der Steuerklasse VI. Und du brauchst was ordentliches zum Ausgleich. Also, niemals mehr als die Minijobgrenze verdienen wollen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Deckenstaendig 
Beitragsersteller
 12.07.2025, 19:23

Ich habe beides und zahle nichts.

Das muss anstrengend sein. Also arbeitest du Vollzeit in deinem Hauptberuf in der Woche und am Wochenende für dein Minijob?

Fem42  12.07.2025, 21:26
@Deckenstaendig

Ich habe 30 h und 6 h in der Woche Minijob und ca. 6 h im Monat eine kurzfristige Beschäftigung. 30 h in einer Kanzlei und den Rest beim Notar. Ja, brutto wie netto war der Anreiz und es ergab sich so.

40 h mache ich nicht, weil ich ca. 1,5 h pro Fahrt pendle. Die Tätigkeit macht ich ab ca. 16.00 Uhr. WE ist frei.

Komm darauf an

Wenn der Nebenjob mehr als ein Minijob ist: ja!

Wenn du die Grenze von Minijob Gehalt nicht überschreitest, ist das steuerfrei

Natürlich....

Dafür gibt es die Steuerklasse 6.