Fahrtkostenerstattung bei MAT – gilt auch das Deutschlandticket?
Hallo,
Ich nehme ab dem 06. Mai 2025 bis zum 29. Juli 2025 an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Coaching Plus) bei einem Träger in Frankfurt am Main teil. In meinem Schreiben von der Agentur für Arbeit steht:
„Fahrkosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Maßnahmeteilnahme entstehen, werden vom Träger ausgezahlt. […] Fahrkosten werden in Höhe des Betrages, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, erstattet.“
Ich wohne in Hessen (Frankfurt) und frage mich jetzt:
Was genau bedeutet das? Welche Tickets kann ich mir holen, damit sie erstattet werden? Wird mir in dem Fall auch das Deutschlandticket erstattet, oder muss es ein anderes Ticket sein?
Hat jemand Erfahrung damit? Danke!
3 Antworten
Das was am günstigsten ist wirst Du auch erstattet bekommen, kommt der Agentur für Arbeit doch günstiger als die üblichen notwendigen Fahrkosten.
Kostet ja nicht einmal 60 Euro, da zahlt man bei uns für eine Monatskarte für Bus schon mehr und kann damit aber nur in einem begrenzten Gebiet fahren, glaube um die 20 km.
Wenn das Deutschlandticket günstiger als eine andere Monatskarte für die entsprechende Strecke ist, dann sollten auch die Kosten für das Deutschlandticket für diese drei Monate übernommen werden.
Logisch Am Preisgünstigen ist doch das D-Ticket.