Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger?
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21 Antworten
Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger?
Die gibt es de facto doch schon längst. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung, die nun mal an Mitwirkungspflichten gekoppelt ist. Es gibt zwar keine direkte Arbeitspflicht im Sinne von Zwang (in Deutschland gibt es aus gutem Grund keine Zwangsarbeit) aber sehr wohl eine Pflicht, zumutbare Arbeit anzunehmen oder aktiv mitzuwirken. Wer das nicht macht, muss mit Kürzungen des Bürgergelds rechnen.
Aber die andere Frage ist doch die: Wer stellt denn einen Bürgergeldempfänger ein, der zwar arbeiten kann, aber für die benötigte Arbeit ungeeignet ist? Ich brauche dringen gute Mitarbeiter - was hilft es mir, wenn ich einen Bürgergeldempfänger vorgeschlagen bekomme ohne Ausbildung oder mit einer für meine Bedürfnisse völlig unzureichenden Ausbildung?
Alex
Eine pauschale oder generelle Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger ist und bleibt verfassungswidrig. Sie ist nicht nur durch das Grundgesetz und aktuelle Rechtsprechung, sondern auch durch internationale Abkommen ausgeschlossen.
Und schon hat sich das Thema doch erledigt, oder?
Denn da bringt ein "ja" wenig, da wir hier nicht bei "wünsch-dir-was" sind.
weil es gegen das Grundgesetzt verstößt und damit ausgeschlossen ist.
Das mit der zwangsarbeit hatten wir in Deutschland schon mal, war alles eher so semi
Laut Grundgesetz wäre eine Arbeitspflicht derzeit gar nicht möglich und das Existenzminimum muss laut Gesetz gesichert sein, auch wenn es eine indirekte Pflicht zur Arbeit gibt.
Die Arbeit muss nur zur jeweiligen Person passen bzw.eine Weiterbildung oder Umschulung gefördert werden, wenn diese die Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt.
Es gibt ja schon Sanktionen, wenn sich arbeitsfähige Personen absolut quer stellen, sie müssen nur verhängt werden.