Sollte die Zwangsarbeit (Arbeitspflicht) in Gefängnissen aufgehoben werden?

15 Antworten

Nein, Zwangsarbeit sollte nicht aufgehoben werden und in RLP und Brandenburg eingeführt werden, denn...

  1. Kann Arbeit vielen Insassen helfen (Arbeitstherapie), da man keine Langeweile hat und nicht so leicht auf dumme Gedanken kommen kann.
  2. Entstehen durch eine Haft immense Koste für die Staatskasse, die am Ende des Tages auf jeden einzelnen Bürger zurückfallen. Um zu verhindern, dass Verbrecher neben dem Schaden durch ihre Tat noch weiteren finanziellen Schaden an der Staatskasse anrichten, sollte (falls vorhanden) zur Haftbeginn soviel Geld eingezogen werden, wie für die voraussichtliche Haftdauer anfallen - natürlich nur mit Zustimmung des Gefangen. Falls er dies nicht möchte oder das Geld nicht hat, soll er durch Zwangsarbeit die Kosten für seine Haft kompensieren - entsprechend ist für diese Zeit kein Lohn zu zahlen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit für Gefangene bestehen freiwillig mehr zu arbeiten, als sie müssten, um Geld zu verdienen, falls sie das tun möchten. Sollten aus irgendwelchen Gründen, z.B. weil die Arbeit verweigert wird und man nicht mit Gewalt dazu gezwungen werden kann, die Kosten nicht gedeckt werden, so sollte der restliche Betrag vom Vermögen der Person eingezogen oder wenn nicht vorhanden - in vereinbarter Ratenzahlung direkt vom Lohn abgezogen werden und auch Bürgergeld solange verwehrt werden, da dieser Zustand nur durch Arbeitsunwilligkeit herbeigeführt werden kann. Natürlich kann man dies bei Arbeitsunfähigen Personen nicht tun, hier muss die Staatskasse weiterhin die Kosten tragen.
DieNase123  23.06.2023, 18:48

Sehe ich genau so. Sehr guter Vorschlag!

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Nee, ich finde schon, dass auch Gefängnisinsassen einem Werk nachgehen sollten. Auch im Gefängnis. Auch finde ich gut, dass im Jugendgefängnis noch daran gearbeitet wird, dass die Jugendlichen ihren Schulabschluss noch hinkriegen.

Jeder Inhaftierte sollte gezwungen werden die durch seine Haft verursachten Kosten zu tragen durch:

  1. vorhandenes Guthaben bei Haftbeginn dazu einziehen
  2. Zwangsarbeit
  3. Nach Haftentlassung entsprechende weitere finnanzielle Forderungen stellen, findet er keine Arbeit dann auch Zwangsarbeit

*klagten dagegen, dass sie so wenig Geld bekommen,

witzig...

Kost und Logis sollten erarbeitet werden so wäre es richtig .

Nein.

Man sitzt in Haft weil man anderen Schaden zugefügt hat! Oftmals bleiben die Opfer auf den Schäden sitzen, weil die Täter nicht zahlungsfähig sind. Vom seelischen Leid will ich erst gar nicht anfangen.

Es ist also nur gerecht das in Haftanstalten was für die Allgemeinheit geleistet wird.

Auch an der Stelle wieder: null soziale Kompetenz, weil in den Fällen sind NICHT die Täter die Opfer!