Wer hat hier Vorrang?

8 Antworten

Wenn man sich die Schilder mal genauer anschaut:

Bild zum Beitrag

Das Zusatzschild bezieht sich nur auf Fahrradfahrer.

Radfahrer kreuzen von rechts und links - Straßenschilder

Es gilt nicht für Fußgänger, da

Fußgänger im Straßenverkehr: Diese Regeln gelten - ADAC
Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) weist darauf hin, dass für den gesamten Fahrverkehr auf der ganzen Straße ein Vorfahrtsrecht besteht, also z.B. auch für Fahrräder auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn. Fußgänger unterfallen aber gerade nicht dem Fahrverkehr. Sie genießen daher bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht, wenn nicht zusätzlich ein Fußgängerüberweg angelegt ist.

Im Zweifel lieber einmal zu viel anhalten, als jemand über den Haufen zu fahren. Vorrang haben Fußgänger dort aber nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L
 - (Auto, Verkehr, Straßenverkehr)

Stadewaeldchen  14.04.2025, 14:14
Das Zusatzschild bezieht sich nur auf Fahrradfahrer.

Ggü Fußgängern gilt der Vorrang für Fußgänger gegenüber den Abbiegenden aus 9 Abs. 3 StVO.

DoubbleK61 
Beitragsersteller
 14.04.2025, 15:10

Vielen Dank! Genau das dachte ich mir aber bei den ganzen Fußgängern die selbstsicher über die Straße gehen wurde ich mir fast schon unsicher

Das ist ein Fahradweg und kein Fußgängerübergang. Fahräder haben hier Vorfahrt. Fußgänger dürfen hier nicht rüber und wenn, müssen sie warten, bis kein Auto kommt, sie haben jedenfalls kein Vorrecht.

Aaaber....selbst in solchen Fällen, wenn die Fußgänger eigentlich gar kein Vorrecht haben, entscheiden Gerichte dennoch regelmäßig, dass ein Autofahrer auch dann anhalten muss, wenn er den Vorrang hätte, weil Fußgänger als die schwächsten Verkehrsteilnehmer immer und überall einen besonderen Schutz genießen.

So bekommen Autofahrer auch dann regelmäßig eine Mitschuld bei Unfällen, selbst dann, wenn ein Fußgänger bei Rot über die Ampel geht oder neben dem Zebrastreifen die Straße überquert. Man erwartet da eine besondere Vorsicht und Bremsbereitschaft.

Abbieger müssen warten bis frei ist. Das ist schließlich immer so daß es so sein sollte.

Wenn nun ein Autofahrer rechts abbiegt und ein Fußgänger über den roten Bereich gehen will, wer hat Vorrang?

Fußgänger muss warten.

Vorfahrtschild für den Autofahrer beim Rechtsabbiegen kann nicht für Fußgänger gelten, so etwas gibt es nicht, für Fußgänger wäre ein Zebrastreifen nötig. Das dort gilt gegenüber Radfahrer


Stadewaeldchen  14.04.2025, 14:12
für Fußgänger wäre ein Zebrastreifen nötig.

Nein, denke ich nicht.

3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Antitroll1234  14.04.2025, 14:16
@Stadewaeldchen
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge

Das ist klar, der unmittelbare Schutzbereich für Fußgänger liegt aber direkt nach dem Abbiegen und nicht wie hier in „weiter Entfernung“,, dass dieser Schussbereich hier nicht mehr greift, ist ja sogar ein Vorfahrtachtenschild aufgestellt, dies kann gar nicht gegenüber Fußgänger gelten.

das ist doch ganz klar ausgeschildert!


DoubbleK61 
Beitragsersteller
 14.04.2025, 13:56

Über welche Beschilderung reden wir? Das rote dreieck bedeutet doch Vorfahrt Gewehren für den Straßenverkehr da sind Fußgänger doch nicht inbegriffen oder?

Tovah  14.04.2025, 14:03
@DoubbleK61

natürlich sind Fußgänger bzw. alle Verkehrsteilnehmer mit inbegriffen!