Kreisverkehr, muss ich hier Radfahrer durchlassen?

7 Antworten

Da vorne das ist ein Fußgängerüberweg auf der verkehrsinsel, auch wenn es kein Zebra ist. Ich persönlich denke ich lasse die Fußgänger überqueren.

Im Kreisverkehr haben Autos und Radfahrer reißverschlussverkehr also man muss die Radfahrer vorlassen. Radfahrer über den Fußgängerüberweg müssen das Fahrrad schieben, sonst gibt es Punkte normalerweise.

Also wenn man mit seinem Fahrrad über einen Fußgängerüberweg fährt gibt es noch mal als Punkte für den Fahrradfahrer.


ToxicWaste  24.06.2025, 09:10

Was für ein Unsinn! Natürlich darf ich mit dem Rad über einen Fußgängerweg fahren. Ich habe dann nur keinen Vorrang, sondern muss auf Autos warten.

KevinHP  24.06.2025, 08:49
Radfahrer über den Fußgängerüberweg müssen das Fahrrad schieben, sonst gibt es Punkte normalerweise.

Das ist nicht korrekt. Mit dem Fahrrad darf man zwar auf dem Gehweg nicht fahren, aber man darf die Fahrbahn fahrend überqueren. Der Fußgängerüberweg zählt halt nur nicht für Radfahrer.

Ich habe 2009 meine Fahrerlaubnis Klasse A nachgemacht, wobei ich die für den PKW schon seit 1980 habe. Mein damaliger Fahrlehrer hat mich mit dem Motorrad zweimal einen Kreisverkehr duirchdahren lassen. Anschließend hat er mir gesagt, das ich bei der Prüfung durchgefallen wäre. Der Grund wäre, Schulterblick nach rechts vergessen. Ich habe ihn ungläubig angeschaut, weil, wenn man auf einen Kreisverkehr zufährt, kann man diesen ja schon aus einiger Entfernung überblicken. zumindestens diesen einen spezifischen. Und wer sollte denn aus der dem Kreisel entgegengestzter Richtung kommen? Richtig, Fahrradfahrer. Auch wenn die aus der Richtung nichts zu kommen haben, weil entgegen dem Kreisverkehr, machen es trotzdem sehr viele, weil sie es ohne Fahrausbildung vielleicht nicht besser wissen, oder einfach weil sie zu faul sind den Umweg anders herum zu fahren. Klar, sie dürften es nicht, aber sie dann deshalb umzufahren ist auch keine Lösung. zumindestens keine, bei dem man als Autofahrer Recht behält. Grundsätzlich hast Du schwächeren Verkehrsteilnehmern gegenüber besondere Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Also lieber einmal zurückstecken und den Fahrradfahrer vorlassen. Denn ansonsten wird das sehr unangenehm, wenn man sich vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muß. Ob der Fahrradfahrer dabei eine Teilschuld trägt, ist nur zivilrechtlich von Bedeutung beim Schadenersatzausgleich, strafrechtlich jedoch nicht.

Die entscheidende Frage lautet: Handelt es sich um einen "straßenbegleitenden" Radweg?

Dafür spricht, dass er mutmaßlich nicht mehr als 5 Meter von der Kreisfahrbahn entfernt liegt und kein kleines "Vorfahrt gewähren"-Schild für die Radfahrer vorhanden ist.

Dagegen spricht der Standort des "Vorfahrt gewähren"-Schildes für die Autofahrer hinter dem Radweg und das Fehlen einer markierten Radfurt.

Das hätte man baulich besser/eindeutiger lösen können.

Ich persönlich würde mich wohl für einen straßenbegleitenden Radweg entscheiden. Daraus folgt, dass Radfahrer dieselben Vorfahrtrechte genießen, wie die Fahrzeuge im Kreisverkehr. Du müsstest Radfahrer also durchfahren lassen.

Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass es sich nicht um einen straßenbegleitenden Radweg handelt, hättest du Vorrang, weil Radfahrer dann aufgrund von § 10 StVO (Einfahren auf die Fahrbahn) warten müssten.

Fußgänger musst du beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht durchlassen, weil hier kein Fußgängerüberweg vorhanden ist. Egal, ob straßenbegleitend oder nicht.

Beim Ausfahren gilt:
Straßenbegleitend: Radfahrer und Fußgänger müssen durchgelassen werden.
Nicht straßenbegleitend: Radfahrer und Fußgänger müssen warten.

Nein, musst du nicht. Das Schild "Vorfahrt gewähren" steht hinter dem Überweg für Radfahrer, d.h. betrifft diesen noch nicht.

Anders wäre es, wenn dieses Schild vor dem Überweg stünde.


KevinHP  24.06.2025, 08:52

Sicher, dass das den Status des fahrbahnbegleitenden Radwegs aufhebt? Ich dachte, dass Radwege, die um den Kreisverkehr führen, automatisch zur Kreisbahn gehören und man beim Verlassen des Kreisverkehrs die Radfahrer nicht behindern darf.

migebuff  24.06.2025, 12:39
@KevinHP

Es sind weniger als 5 Meter, also straßenbegleitend. Normalerweise behilft man sich in so einer Situation damit, dass man den Radfahrern ein verkleinertes "Vorfahrt gewähren"-Schild hinstellt, ein solches sehe ich hier aber nicht.

KevinHP  24.06.2025, 15:40
@migebuff

So kenne ich das auch. Dementsprechend hätte ich hier behauptet, dass der Radfahrer, der "im Kreisverkehr" vor mir entlang fährt, Vorfahrt hat. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr gilt das ja sowieso, da man "abbiegt".

Beim Einfahren nicht, nein. Beim Verlassen jedoch schon, das ist grundsätzlich bei jedem Kreisverkehr so (wissen nur leider die wenigsten).


tommgrinn  24.06.2025, 07:48

Dem schließe ich mich an.

ZuumZuum  24.06.2025, 07:24

Auch beim Einfahren hat man gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern eine besondere Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Oder hast Du Lust dich vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten? Lieber einmal zurückstecken und Fahrradfahrer vorlassen, als sie umzufahren.

Shalidor  24.06.2025, 07:32
@ZuumZuum

Thema verfehlt, 6, setzen. Es geht hier ganz klar um gesetzlich festgelegte Vorfahrtsregeln und nicht um situationsbedingte Rücksichtnahme.