Privatverkauf über Facebook Käufer behaupt angebliche Mängel , er will sein Geld zurück muss ich mich darauf einlassen?
Hallo
Ich habe kürzlich eine Kamera verkauft, soweit nichts besonderes..
Einen Tag später stellte der Käufer angebliche Mängel fest an der verkauften Kamera und nun will er sein Geld zurück.
Der Verkauf fand in einer Facebookgruppe statt .
Was soll ich nun machen ?
Ich hatte die Kamera nicht lange machte vielleicht 20 Fotos als absoluter Laie war von der Komplexität überfordert… alles funktionierte soweit ich es beurteilen kann .
Habe leider eine Rücknahme nicht schriftlich ausgeschlossen .
Hat er die Kamera abgeholt oder wurde sie versendet? Wie wurde bezahlt?
Er hat sie Bar bezahlt und abgeholt.
2 Antworten
Die Rücknahme muss man auch nicht ausschließen, die schuldet man als Privatverkäufer grundsätzlch nicht.
Was du ausschließen musst, ist die Gewährleistung, sonst schuldest du sie.
Der Käufer hat z.Zt. keinen Anspruch auf Rückabwicklung. Selbst wenn du die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen hast, schuldest du nur Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Austausch gegen ein mangelfreies Gerät (was immer günstiger für dich ist).
Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, müsstest du auf Verlangen des Käufers den Vertrag rückabwickeln.
Du sagst ihm er soll vorbei kommen und du schaust dir die Kamera an und prüfst ob diese wirklich einen Mangel hat.
Wenn ja bietest du eine Reparatur / Behebung auf deine Kosten an und händigst ihm diese anschließend aus.
Hat er die Kamera ausprobiert, als er sie bei dir abgeholt hat?
Die konnte er nicht testen weil der Akku leer war .
Dann bringt er sie zu dir, ihr nehmt das Dingen in Augenschein und wenn das kaputt ist musst du halt die Kosten für die Reparatur zahlen oder ein Ersatzgerät etwa gleichen Alters besorgen.
Habe ihm Lösungsvorschläge gemacht ( Kamera einstellen) er lässt sich auf nichts ein … die Kamera har keine Fehlermeldung das heißt ein Defekt sollte nicht vorliegen.
Er versucht nun mit 361BGB zu kommen den Paragrafen den es laut Juraforum nicht mehr gibt
Hat damit überhaupt nichts zu tun, allein schon weil ihr 2 Privatpersonen seid.
Nun will er mir eine Frist setzen wo ich die Kamera zurück nehmen soll ansonsten geht er zum Anwalt…
Soll er machen, der wird ihm das gleiche erzählen wie wir.l
Erstmal abklären, ob er die Kamera denn auch zurück senden will oder einfach nur versucht, das Teil umsonst abzugreifen. Der Trick ist ziemlich verbreitet.
Was bedeutet das für mich nun konkret leider bin ich nicht so gebildet, heißt es ich muss ihm eine andere Kamera kaufen?