Ebay Kleinanzeigen, angeblicher Schaden am Produkt nach Erhalt. Der Käufer möchte das Produkt eventuell zurückgeben. Wer hat recht?

6 Antworten

In der Beschreibung habe ich auch geschrieben Privatverkauf/Keine Rücknahme usw..

Da es beim Privatverkauf sowieso kein Widerrufsrecht gibt (was du mit Rückgabe meinst), war das rein informativ. Rechtlich wertlos.

Da kommt es auf das usw an. Gewährleistung als solches auch explizit ausgeschlossen oder nicht?

Oliver2318 
Fragesteller
 12.01.2023, 16:46

Also ich habe geschrieben: ,,Privatverkauf! Keine Rücknahme oder Garantie/ Gewährleistung.“

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Yetanotherpage  12.01.2023, 16:51
@Oliver2318

Dann haftest nicht für dir unbekannte Mängel

Paypal interessiert sowas aber nicht. Daher wirst dich ggf selbst rechtlich bemühen müssen. Wobei dann geklärt werden muss, ob der Ausschluss ausreichend ist.

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...öffnet er einen Fall auf PayPal…

Tja, das hast Du ihm Durch Deine PayPal-Akzeptanz ja auch erst ermöglicht.

Die Frage die ich jetzt habe: Bin ich dazu gezwungen das Handy zurückzunehmen?

Das entscheidet PayPal.

Wer ist im Recht?

Das entscheidet nicht PayPal.

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.

Und jetzt wird vermutlich folgendes passieren:

Der Käufer eröffnet einen Käuferschutzfall, PayPal friert sofort das Geld ein, Du kommst nicht ran.

Auch dem hast du zugestimmt.

Du darfst dann abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.

Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.

Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen.

Oliver2318 
Fragesteller
 12.01.2023, 16:44

Wow, danke erstmal für die Antwort.. Hätte ich das alles vornherein gewusst hätte ich natürlich nicht über Käuferschutz verkauft.. Heißt also selbst wenn er lustig ist könnte er noch nach 100 Tagen ankommen und sagen er wolle sein Geld zurück.. Dann kann er ja einfach sagen ich kaufe mir einfach Handys auf ebay Kleinanzeigen über Käuferschutz und gebe es einfach 100 Tage später zurück, weil ich habe ja Käuferschutz und habe gratis ein Handy benutzt, was soll das denn dann bitte wenn das echt möglich ist!?

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Ratefuchs007  12.01.2023, 16:49
@Oliver2318
Hätte ich das alles vornherein gewusst hätte ich natürlich nicht über Käuferschutz verkauft..

Ähem...

Du hast doch selbst bestätigt, dass Du das mit dem Käuferschutz gelesen und verstanden hast, oder etwa nicht?

Dann kann er ja einfach sagen ich kaufe mir einfach Handys auf ebay Kleinanzeigen über Käuferschutz und gebe es einfach 100 Tage später zurück...

Nein, und das hat auch niemand geschrieben:
Er kann innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen, über den dann alleine PayPal entscheidet, und das ist kein Automatismus.

Warte also einfach ab, das liegt jetzt nicht mehr in Deiner Hand.

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In der Beschreibung habe ich auch geschrieben Privatverkauf/Keine Rücknahme usw..

Alles eine Frage der Formulierung. Wenn du die Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen hast, kannst du haftbar gemacht werden.

Und da du das Ganze über PayPal abgewickelt hast, hast du es dem Käufer damit auch sehr einfach gemacht, die Sachmangelhaftung durchzusetzen, da PayPal fast immer zugunsten des Käufers entscheidet.

Wenn du das hier geschrieben hast

übernehme kein Haft… kein Gewährleistung blablabla

dann hast du keine schlechte Karten

jedoch entscheidet Paypal das

paypal wird dann sagen er müsse das Handy zurück senden. Sobald du es also zurück bekommen hast kannst du anschauen ob was wirklich gefehlt hat… wenn es gut ist dann wieder verkaufen 👍

UND NÄCHSTES MAL KEIN PAYPAL KÄUFERSCHUTZ MACHEN wenn du schreibst das du kein Haft Gewährleistung usw übernimmst weil Käuferschutz ist das gleiche wie das du bei Kleine Probleme du haftest!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sehr sinnvoll ist es, sich die Seriennummer unter Einstellungen/Telefoninfo zu notieren und in die Anzeige zu schreiben.

Das verhindert, dass sich Besitzer eines defekten Gerätes ein identisches bestellen, reklamieren und dann ihr Defektes gegen den Kaufpreis zurückgeben.

Das gilt für alle elektrischen Geräte.