Käufer auf eBay will sein Geld zurück?

Katlpillar  03.02.2023, 13:50

Hast du die Rechnung noch von der Post oder einen Versandbeleg?

Kaysid 
Fragesteller
 03.02.2023, 13:52

Hab ne Sendungsnummer.

Ratefuchs007  03.02.2023, 13:52

eBay oder eBay Kleinanzeigen?

Wie hat der Käufer bezahlt?

Kaysid 
Fragesteller
 03.02.2023, 13:58

EBay Kleinanzeigen über normale Bank Überweisung

6 Antworten

Exakt diesen Fall haben wir letztens im Unterricht besprochen. Es wurde eine Art Vertrag zwischen euch beiden abgeschlossen, und somit .üssen sich beide Vertragspartner an ihre Sache halten. Bei dir, dass du den Monitor verschickst, bei ihm, dass er das Geld überweist. Somit passt alles und er hat keine Anspruch darauf, dass Geld wieder zu bekommen

Er kann gerne die Annahme verweigern. Das Geld bekommt er dennoch nicht wieder. Bei einem Privatverkauf gibt es keinen Anspruch auf Widerrufsrecht im Fernabsatz, denn dieses kommt nur bei Geschäften zwischen Privatpersonen und Unternehmen zum Tragen.

EBay Kleinanzeigen über normale Bank Überweisung

Ächz...

Schreib doch bitte nicht eBay, wenn Du eBay Kleinanzeigen meinst.

Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die außer dem Namen eBay nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.

Klicken: Die Unterschiede zwischen eBay und eBay Kleinanzeigen

Aber wie auch immer, lehne die Forderung des Käufers freundlich, aber bestimmt ab.

Mit der Sendungsnummer bist du auf der sicheren Seite. Du hast deinen Teil erfüllt, du kannst das Geld behalten. Dass er kurz nach Kaufabschluss die Ware nicht mehr will, ist sein Problem. Er hat bereits bezahlt und gut ist.


Katlpillar  03.02.2023, 13:58

Falls er bei eBay Beschwerde einreicht, dann schickst du denen die Sendungsnummer. Dort kann man sehen, dass du es versandt hast du dass er es nicht angenommen hat. Ist also nicht dein Problem

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Hallo

Du hast Dich nicht an vertragliche Bedingungen gehalten, mit der Aufgabe der Sendung am Do hast Du! die Vertragsvereinbarung verletzt!

Bringt er den Einwand das Du Mittwoch versenden wolltest aber es nicht getan hast, so ist die Ersatzpflicht zu Dir zurück gekommen.

Wenn das Gerät wieder bei Dir eintrifft, erstattest Du den Zahlbetrag.

Mit einem Rechtsstreit würdest Du baden gehen!

Wenn Du nicht mal 14 Tage abwarten kannst, bis ein Geschäft wirklich abgewickelt ist, so ist das Geld nun Dein Problem.

Viel Erfolg