Kleinanzeigen Betrug, Verkäufer im Recht?

Hallo,

Ich hab vor ein paar Tagen eine Säge über Kleinanzeigen bei einem gewerblichen Nutzer gekauft. Das Gerät wurde in der Info als "Guter gebrauchter Zustand" deklariert und auf genauere Nachfrage meinte der Verkäufer dass das Gerät wenig benutzt ist und nur ein wenig zum Pflastern genutzt wurde. Auch auf den beiden Bildern waren keine großartigen Beschädigungen oder Nutzung zu erkennen. Nun kam die Säge vorgestern bei mir an und zu meiner Verwunderung kam nicht das Gerät an welches auf den Fotos zu sehen war. Es handelt sich zwar um das selbe Model aber ganz sicher nicht auf das abgebildete Gerät. Meine gelieferte Säge ist schwer beschädigt und sieht aus als wäre es 10 Jahre, jeden Tag 12 Stunden auf dem Bau eingesetzt worden. Große Risse, Rost, Dreck & generell ein katastrophaler Zustand.

Es handelt sich sicher auch nicht um die, auf den Fotos, abgebildete Säge (Meine hat besagte Beschädigungen und es fehlen Aufkleber etc.)

Ich habe dem Verkäufer daraufhin nochmals geschrieben, welcher mich seitdem ignoriert.

Er hat folgendes in der Beschreibung seines Verkaufsprofils stehen:

Haftung für Inhalte

"Alle Inhalte unseres Internetauftritts wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von den o.g. Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte unverzüglich entfernen."

Ist der Verkäufer damit abgesichert? Für mich, als absolut juristischer Laie, ist das klarer Betrug. Was wäre nun das sinnvollste Vorgehen?

Vielen Dank

Betrug, Kleinanzeigen, Jura, Jurist, Rechtslage, verkaufsrechte
Ist man bei eBay verpflichtet, als Privatverkäufer Artikel zurücknehmen zu müssen? (Merkwürdige Betrugsmasche, siehe unten?)?

Hallo,

Also es ist noch nichts passiert aber es spielten sich bereits verdächtige Sachen ab…

ich hab eine PC Maus auf eBay verkauft für 70€. Der Käufer hat sich erst vor 2 Wochen bei eBay registriert und hat absolut gar keine Bewertungen auf seinem Profil. Er hat mir eine Nachricht gesendet, nachdem er die Auktion gewonnen hat. Und zwar schrieb er „funktioniert die Maus?“. Obwohl ich klipp und klar in der Beschreibung hingeschrieben habe, das die Maus funktioniert und praktisch unbenutzt ist. Seine Nachricht kam wie gesagt, nachdem er die Auktion gewonnen hat und nicht zuvor. Ich antwortet ihm, das die Maus einwandfrei funktioniert.

So bezahlt hat er. Ich hab die Maus abgeschickt und merkwürdigerweise kam sie nicht zu seinem Haus an, sondern an die DHL Filiale. Bei der sendungsverfolgung steht nämlich „Sendung liegt in der DHL Filiale zur Abholung bereit“.
Und das schon bereits 3 Tage lang, er will die Maus nicht abholen.
Wie ich gelesen hab, lagert ja DHL nur 7 Tage lang in deren Filiale. Und dann schicken sie es an den Absender zurück. Das heißt also an mich.
Bin ich dann verpflichtet ihm das Geld zurück zu geben?
Weil ich weiß net, das sieht für mich alles verdächtig aus.

Mit freundlichen Grüßen

Versand, Betrug, Online-Shop, Amazon, Recht, eBay, Post, Kleinanzeigen, Bestellung, betrugsfälle, Deutsche Post, DHL, Hermes, Lieferung, Logistik, Paketzustellung, PayPal, Privatverkauf, Sendungsverfolgung, Verkauf, Betrugsversuch, Rücksendung, DHL-Packstation, DHL Paket, DHL Versand, internet Shoppen, PayPal-Käuferschutz, Sendungsverfolgungsnummer, verkaufsrechte
Käufer behauptet Ware sei nicht angekommen und will Hälfte des Geldes zurück?

Folgendes Problem. Ich habe eine (Sammler)münze auf Ebay verkauft. Etwa eine Woche nach dem ich die Münze versandt habe behauptet der Käufer, der Brief sei leer angekommen und sei von der Post nachverpackt und verlangt von mir din Hälfte des Geldes zurück da ich als Verkäufer verpflichtet sei dass die Ware ankommt. Außerdem behauptet er ein unversicherter Versand wäre nur dann rechtmäßig wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Käufer dass Risiko trägt. (Die Versandkosten waren in der Ebay Anzeige mit 1,55€ angegeben. Hätte er mich angeschrieben und verlangt dass ich versichert versende hätte ich dass gerne gemacht.) Nachdem ich dann geantwortet habe, dass er ja nicht nachweisen kann dass die Münze weg War antwortete er:

"Ich kann Dir gerne ein Foto von dem Brief schicken.

Da ist es zweifelsfrei erkennbar.

Gemäß aktueller Rechtssprechung hast du als Verkäufer für das ankommen des Artikels zu sorgen.

Es sei denn, es wird ausdrücklich auf den unversicherten Versand zu Lasten des Käufers hingewiesen und dieser akzeptiert.

Ich werde dann Ebay und Paypal informieren.

Ich bin guter Dinge, dann das gesamte Geld zurückzuerhalten. :-)

Zusätzlich bleibt mir ja noch der Zivilrechtsweg.

Schade, mehr als eine Einigung kann ich nicht anbieten."

Was soll ich machen?

Recht, eBay, Kleinanzeigen, DHL, Jura, PayPal, Privat, Verkäuferrecht, verkaufsrechte

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkaufsrechte