Online Bestellung widerrufen?

1 Antwort

Grundsätzlich sind solche AGB zulässig, das entspricht auch den fernabsatzrechtlichen Vorschriften - bei individuell angefertigten Waren gibt es kein Widerrufsrecht; vor diesem Hintergrund ist es gleichermaßen rechtlich nicht zu beanstanden wie kulant, wenn man nur einen Gutschein anbietet.

Aber: Wurde die bestellte Ware noch gar nicht gefertigt, hättest Du doch gute Chancen auf einen Widerruf und damit Erstattung des Geldes, die AGB wären insoweit unwirksam. Problem: Das ist faktisch kaum beweisbar.