Ab wann gilt Kaufzusage per sms?

5 Antworten

Es kommt schonmal vor, dass es mehrere Interessenten gibt. Sofern er nicht geantwortet und zugesagt hat und kein Geld geflossen ist, kann er frei entscheiden es wem anderes zu verkaufen.

Wenn der Verkaeufer dir den Artikel vorher angeboten und das Angebot nicht als "freibleibend" gekennzeichnet hat, spielt es keine Rolle, ob er deine Angebotsannahme gelesen hat oder nicht. Es reicht, dass sie in seinen Machtbereich gelangt ist und er sie unter normalen Umstaenden haette lesen koennen. Dazu ist es aber unbedingt erforderlich, dass er dir persoenlich vorher den Artikel angeboten hat. Eine Verkaufsanzeige oder eine Katalogaussendung ist kein solches Angebot. Es muss schon konkret an dich persoenlich gerichtet gewesen sein.

Wenn dies alles zutrifft und du das Angebot auch sofort oder ggf. innerhalb einer hierfuer vom Haendler gesetzten Frist angenommen hast, ist der Haendler an sein Angebot gebunden und muss dir den Artikel dann auch zu den vereinbarten Bedingungen verkaufen.

Hast du hingegen nur auf eine an die Allgemeinheit gerichtete Verkaufsanzeige geantwortet, ist der Haendler erst einmal zu nichts verpflichtet. In dem Fall hat er nicht dir ein Angebot gemacht, sondern du ihm ein Kaufangebot. Das kann er annehmen, muss es aber nicht. Er braucht es auch nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen. In dem Fall ist einfach noch kein Vertragsverhaeltnis zwischen dir und dem Haendler zustande gekommen.

So lange Du keine Zusage vom Verkäufer hast, hast Du auch nichts worauf Du Dich berufen kannst.

Hast Du die schon bekommen (schriftlich?), dann kannst Du Dich natürlich darauf berufen.

laurenzanstett 
Fragesteller
 14.02.2022, 18:57

Nein er (Autohändler) will den Artikel (Auto) nun jemand anderem verkaufen, weil er mein Sms später gesehen hat. Jedoch kam noch kein Kaufvertrag zwischen Ihnen zu Stande. Frage mich einfach ob das rechtlich geregelt ist, wer Anspruch auf das Auto hat, sofern es ihm egal ist wer es kauft.

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Waldmensch70  14.02.2022, 19:00
@laurenzanstett

Genau das habe ich versucht Dir in meiner Antwort zu sagen. Ohne eine Zusage gibt es noch keinen Vertrag und Du hast kein Anrecht.

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Wenn deine "Zusage" als rechtliches Angebot gilt, muss er gar nicht dies annehmen

Niemand muss jemanden etwas verkaufen, jeder Verkäufer kann auch nein sagen!

laurenzanstett 
Fragesteller
 14.02.2022, 19:00

Ja ich gehe davon aus, dass es ihm egal ist wer es kauft. Ich frage mich nur, ob es rechtlich geregelt ist, wer den Artikel zuerst kaufen darf.

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