Falscher Artikel erhalten?
Habe einen Artikel auf Ebay gekauft, woraufhin der Verkäufer mir den falschen Artikel geschickt hat. Nun möchte ich den Artikel haben, welchen ich ursprünglich gekauft habe. Der Verkäufer verlangt, dass ich den Artikel zurück schicke und bei erhalt schickt er mir den richtigen zu, dabei gibt es aber eine Liste mit Problemen.
Ich habe keine Lust, den Artikel zurück zu schicken, und dann nichts zurück zu bekommen.
Ausserdem bin ich seit Heute in Quarantäne aufgrund von Corona, und habe keine Möglichkeit das Paket weg zu bringen, oder es jemanden für mich machen zu lassen.
Liege ich falsch, zuerst den gekauften Artikel haben zu wollen, bevor ich den falschen zurück schicke, um nicht möglicherweise gescammt zu werden?
Danke liebe Community.
8 Antworten
Liege ich falsch, zuerst den gekauften Artikel haben zu wollen, bevor ich den falschen zurück schicke, um nicht möglicherweise gescammt zu werden?
Ja, liegst falsch.
Allerdings musst du es nicht selbst aufgeben, sondern es nur zur Abholung bereit stellen. Die meisten Versanddienstleister holen auch ab. Aber dein Wille zur Herausgabe muss ersichtlich sein.
Die Herausgabe zu verweigern, setzt den Vk nicht rechtlich unter Zugzwang. Da bleibt die Situation wie sie ist.
Und für den Vk bist du genauso verdächtig, wenn du dich jetzt schon so bockig hast, dann kann man doch davon ausgehen dass nichts weiter passiert wenn du deine Ware hast.
Internetkäufe scheinen nichts für dich zu sein. Wer kein Vertrauen hat, muss eben lokal selbst kaufen.
Und wieso bitte sollte ich falsch liegen? Meinen Teil des Kaufvertrags habe ich eingehalten, er seinen nicht. Abholung durch einen Paketboten ist nicht möglich, daher ich das Paket nur online frankieren kann. Und ich soll bockig und verdächtig sein, wenn der Verkäufer 1 Woche zum Versand braucht, und mir dann etwas völlig falsches schickt? Unterschied zwischen Vertrauen und Blödheit musst du noch lernen, bescheuert.
Da würde ich telef. bei Ebay nachfragen. Die Möglichkeit dazu findet man auf den "Hilfe" Seiten.
ja das ist Vertrauenssache!
Der Verkäufer hat einen Anspruch auf Rückgabe des fehlerhaften Artikels (§ 439 Abs. 6 BGB). Einen Anspruch auf Vorleistung hat er m. E. aber nicht, Rückgabe und Neulieferung haben im Zweifel Zug-um-Zug zu erfolgen.
Ich würde den Artikel zurücksenden und dem Verkäufer gleichzeitig eine Frist von 7 Tagen für die Lieferung des neuen Artikels setzen.
Einen Anspruch auf Vorleistung hat er m. E. aber nicht, Rückgabe und Neulieferung haben im Zweifel Zug-um-Zug zu erfolgen.
Eine Falschlieferung ist nichts anderes als ein Sachmangel. Ein Verkäufer hat ein Recht diesen Mangel vor Nachbesserung zu begutachten. Daraus ergibt sich, dass der Käufer die mangelhafte Sache dem Vk zur Verfügung stellen muss.
Denn, behaupten dass man einen mangelhaften Artikel bekommen hat, kann jeder.
https://www.google.com/search?q=Pr%C3%BCfrecht+verk%C3%A4ufer
Du kannst eine Abholung buchen das kostet ein paar Euro (glaube 3 Euro) und dann holt DHL es bei dir ab. Du hast doch den Chatverlauf vom Verkäufer und die Sendungsnummer, dann hast du doch Beweise für Ebay. Ist es ein Händler oder privat? Kann doch mal passieren das ein Artikel mal falsch versendet wurde weil das Paket vertauscht wurde.