Ebay Privatverkauf: Käufer holt Paket nicht von Filiale ab?
Der Käufer holt sein Paket nicht ab. Ich habe ihn schon mehrfach darauf hingewiesen. Was kann ich tun was passiert wenn das Paket wieder hier ist muss ich ihn das ganze Geld wieder geben oder darf ich die Versandkosten abziehen, was macht man mit so leuten?
5 Antworten
Ja bei mir auch gerade merkwürdig gestern hat er sich gemeldet ja hole ab und jetzt ist das Ding 5 Tage schon drin und bei dem Wetter weißt du Feuchtigkeit und alles ist das nicht gut diese Technik da da lang im Dingen liegen zu lassen ist kalt und feucht ist ganz schlecht habe ich gesagt
Hallo in die Runde,
ich hätte zu einem ähnlichen Fall ebenfalls eine Frage: Hab etwas über Kleinanzeigen verkauft. Zahlung erfolgte über PP Freunde auf Wunsch des Käufers (bitte jetzt keine Belehrungen diesbezüglich - es ging um einen kleinen Betrag von 10€, weswegen ich dem zustimmte). Versendet wurde versichert mit Sendungsverfolgung. Das Paket wurde an ein Paketshop zur Abholung eingeliefert, weil der Empfänger nicht angetroffen wurde. Der Käufer beschwert sich nun bei mir über die Wahl des Versanddienstleisters und jammert, dass er mit diesem Unternehmen nur Probleme hat. Es wurde kein Unternehmen vereinbart, daher konnte ich nicht wissen das es Präferenzen gibt. Jedenfalls habe ich das Gefühl, dass sich der Käufer aus Trotz weigert das Paket abzuholen. Der Shop ist ca. 3 km vom Wohnort entfernt, was für mich in Ordnung ist.
Ich hab mich beim Käufer für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und betont, dass ich für das Verhalten des Zustellers nicht verantwortlich bin und mir gewünscht hätte, dass Präferenzen zum Versand im Vorfeld besprochen worden wären, damit derartige Situationen vermieden werden.
Was soll ich nun tun, wenn das Paket an mich zurück geht? Den Kaufpreis abzgl. des bezahlten Versandes zurück erstatten? Oder besteht die Gefahr, dass sich der Käufer die gesamte Summe zurückholt?
Bin dankbar für jede hilfreiche Unterstützung!
wenn er das nicht abholt ist es nicht dein Problem.
Geld musst du keines erstatten. Wenn er es nochmal zugeschickt haben möchte muss er auch den Versand dafür bezahlen, ansonsten kannst du es behalten.
Und natürlich den Nachweis aufbewahren dass du es versendet hattest.
Ich hätte auch eine Frage diesbezüglich, muss ich den Käufer auch daran erinnern, dass das Paket im Paketshop noch liegt? Die Sendungsnummer habe ich den Käufer mitgeteilt. Er hat eine Automatisch Weiterleitung eingeleitet, daher der Versand natürlich länger gedauert. Nach seiner Aussage lag es nicht im Shop. Habe auch dort angerufen und die teilten mir mit, dass es dort liegt und bei Hermes habe ich auch schon kontaktiert und habe den Käufer auch mitgeteilt, dass es dort liegt.
Auf jedenfall einen Nachweis über die nicht erfolgte Lieferung aufbewahren. Dann ruhen lassen, bis die Person sich meldet und erneut versenden. (Kosten trägt der Käufer)
Der Privatverkauf ist bereits gelaufen, er hat gezahlt, der Artikel gehört rein rechtlich gesehen ihm.
da bei einem Privatverkauf ein Rücktritt/Widerruf ausgeschlossen ist, musst du ihm kein Geld zurück zahlen.