Empfänger holt Paket bei Hermes PaketShop nicht ab?

5 Antworten

Die Versand- und Paypal-Kosten ziehst Du natürlich ab. Schließlich sind diese Aufwendungen tatsächlich entstanden.


AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 08:53

Vielen Dank 😊

Mach das!

Der wird sich vermutlich eh nicht melden/kümmern.

Und was meinst Du, was der wegen 4 Euro veranstalten würde?

Anwalt? Wohl kaum.


AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 09:02

Ich wusste garnicht das man das als Verkäufer machen kann 🙂

alarm67  14.01.2020, 16:04
@AliceAlithia

Na ja, wer hält dich denn auf, wenn Du einfach mal Kontakt mit PayPal aufnimmst und denen den Fall schilderst?

Der Support steht auch den Verkäufern zur Verfügung.

Sende denen eine E-Mail mit allen Angaben und was bisher seitens dem Käufer passiert bzw. nicht passiert ist.

AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 08:55

Ich weiß nicht ob er zumindest da den Käuferschutz einschalten kann, das ist ja auch so eine Sache wie sich PayPal da entscheidet. Meistens für den Käufer 😅

alarm67  14.01.2020, 08:59
@AliceAlithia

Dann mache DU doch den ersten Schritt, öffne einen Fall bei PayPal 😜

Das würde für DICH sprechen!

Selbst jetzt hätte er Anspruch auf Übereignung der bezahlten Ware, nur eben die erneuten Versandkosten von 3,70 EUR zu bezahlen.

Dazu fordert man ihn unter angemessener Fristsetzung auf und kündigt an, danach vom Kaufvertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verkaufen und den Kaufpreis zu erstatten.

Leg die Ware zur Seite und warte erstmal. Der Vertrag ist immer noch existent, der Käufer befindet sich nur im Verzug. Versandkosten kannst du aber trotzdem behalten


AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 09:19

Dann müsste er aber nochmal die Versandkosten bezahlen wenn ich den Artikel erneut zusenden soll.

Natürlich ist nur der Betrag abzüglich der dir (unnötig) entstandenen Kosten zurück zu erstatten.

Du bleibst so gelassen – ich hätte total den Hals und würde erstmal drauf warten, dass sich der Käufer meldet, bevor ich irgendwas zurückerstatten würde… 😂

T3Fahrer


AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 09:06

Okay alles klar, dann mach ich das mal. Vielen Dank für den Tipp. 😊

AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 08:52

Das Problem ist, das der sich garnicht mehr meldet und ich den Artikel neu reinstellen möchte. Natürlich ist das ärgerlich, aber solche Leute gibt es leider 😕

T3Fahrer  14.01.2020, 09:02
@AliceAlithia

Setzt ihm schriftlich in einer Mail eine kurze, angemessene Frist von vielleicht einer Woche für eine Rückmeldung, da du sonst den Artikel erneut einstellen würdest. Eine Rückzahlung würde ich erst vornehmen nach Rückmeldung seinerseits.

NoName08154711  14.01.2020, 09:05
@AliceAlithia

Du kannst den Artikel erst dann neu einstellen, wenn Du den Kauf den Kaufvertrag mit einer datierten Frist gekündigt hast, 10 Tage sollten da ausreichend sein.

Ich dagegen würde die Sendungsnummer bei PayPal hochladen und den Artikel so lange verwahren, bis der Käufer sich nochmal meldet, in diesem Falle würde der PP-Käuferschutz auch für Dich entscheiden, da Du den Versand ja nachgewiesen hast.

AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 09:13
@NoName08154711

Gilt das auch für privater Verkäufer? Die Sendungsnummer habe ich hochgeladen, dass mache ich immer wenn jemand mit Käuferschutz bezahlt.

NoName08154711  14.01.2020, 09:39
@AliceAlithia

Selbstverständlich, gerade für private Verkäufer.

Übrigens käme ich nie auf die Idee, freiwillig (!) PayPal anzubieten.

AliceAlithia 
Beitragsersteller
 14.01.2020, 12:48
@NoName08154711

Ja das hat seine Vor-und Nachteile, mit Käuferschutz biete ich es nie wieder an.