Empfänger holt Paket bei Hermes PaketShop nicht ab?
Hallo Leute, ich bin Privat Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen und habe dort etwas verkauft, das Paket sollte ich vom Käufer aus zu einem Paketshop schicken, dieser hat das Paket nicht abgeholt und es ging an mich zurück. Bezahlt hat er per PayPal Käuferschutz, für die Versandkosten habe ich 3,70€ bezahlt. Da der der Käufer auf meine Nachrichten nicht antwortet möchte ich ihn den Betrag zurückzahlen. Darf ich die Versandkosten abziehen oder muss ich den kompletten Betrag zurückzahlen? Es wurde vereinbart das er die Versandkosten übernimmt. Artikel 13€ + 3,70€ Versandkosten +0,30€ PayPal Gebühren = 17€ wurden insgesamt vom Käufer überwiesen. Ich würde zumindest die entstandenen Versandkosten zurückfordern + PayPal Gebühren und ihn 13,00€ zurückzahlen. Meine Frage ist ob ich das darf oder ob ich die komplette 17€ zurückzahlen muss?
Vielen Dank schon mal im voraus für eure Hilfe 🙂
5 Antworten
Die Versand- und Paypal-Kosten ziehst Du natürlich ab. Schließlich sind diese Aufwendungen tatsächlich entstanden.
Mach das!
Der wird sich vermutlich eh nicht melden/kümmern.
Und was meinst Du, was der wegen 4 Euro veranstalten würde?
Anwalt? Wohl kaum.
Na ja, wer hält dich denn auf, wenn Du einfach mal Kontakt mit PayPal aufnimmst und denen den Fall schilderst?
Der Support steht auch den Verkäufern zur Verfügung.
Sende denen eine E-Mail mit allen Angaben und was bisher seitens dem Käufer passiert bzw. nicht passiert ist.
Ich weiß nicht ob er zumindest da den Käuferschutz einschalten kann, das ist ja auch so eine Sache wie sich PayPal da entscheidet. Meistens für den Käufer 😅
Dann mache DU doch den ersten Schritt, öffne einen Fall bei PayPal 😜
Das würde für DICH sprechen!
Selbst jetzt hätte er Anspruch auf Übereignung der bezahlten Ware, nur eben die erneuten Versandkosten von 3,70 EUR zu bezahlen.
Dazu fordert man ihn unter angemessener Fristsetzung auf und kündigt an, danach vom Kaufvertrag zurückzutreten, die Ware anderweitig zu verkaufen und den Kaufpreis zu erstatten.
Leg die Ware zur Seite und warte erstmal. Der Vertrag ist immer noch existent, der Käufer befindet sich nur im Verzug. Versandkosten kannst du aber trotzdem behalten
Dann müsste er aber nochmal die Versandkosten bezahlen wenn ich den Artikel erneut zusenden soll.
Natürlich ist nur der Betrag abzüglich der dir (unnötig) entstandenen Kosten zurück zu erstatten.
Du bleibst so gelassen – ich hätte total den Hals und würde erstmal drauf warten, dass sich der Käufer meldet, bevor ich irgendwas zurückerstatten würde… 😂
T3Fahrer
Okay alles klar, dann mach ich das mal. Vielen Dank für den Tipp. 😊
Das Problem ist, das der sich garnicht mehr meldet und ich den Artikel neu reinstellen möchte. Natürlich ist das ärgerlich, aber solche Leute gibt es leider 😕
Setzt ihm schriftlich in einer Mail eine kurze, angemessene Frist von vielleicht einer Woche für eine Rückmeldung, da du sonst den Artikel erneut einstellen würdest. Eine Rückzahlung würde ich erst vornehmen nach Rückmeldung seinerseits.
Du kannst den Artikel erst dann neu einstellen, wenn Du den Kauf den Kaufvertrag mit einer datierten Frist gekündigt hast, 10 Tage sollten da ausreichend sein.
Ich dagegen würde die Sendungsnummer bei PayPal hochladen und den Artikel so lange verwahren, bis der Käufer sich nochmal meldet, in diesem Falle würde der PP-Käuferschutz auch für Dich entscheiden, da Du den Versand ja nachgewiesen hast.
Gilt das auch für privater Verkäufer? Die Sendungsnummer habe ich hochgeladen, dass mache ich immer wenn jemand mit Käuferschutz bezahlt.
Selbstverständlich, gerade für private Verkäufer.
Übrigens käme ich nie auf die Idee, freiwillig (!) PayPal anzubieten.
Ja das hat seine Vor-und Nachteile, mit Käuferschutz biete ich es nie wieder an.
Ich wusste garnicht das man das als Verkäufer machen kann 🙂