Handy über Facebook verkauft, Käufer will Geld zurück sonst klagt er?
Hallo,
ein Freund hat sein S8 über Facebook als privat verkauft und das Handy per Post geschickt. Das Geld hat er per Banküberweisung bekommen. Nun will der Käufer sein Geld wieder haben, weil das Display einen Farbunterschied hat. Dies hat er aber selber nicht gemerkt und hat das Handy als "einwandfrei" verkauft.
Der Käufer droht mit Anzeige. Muss er sich Sorgen machen? Geld will er nicht zurücknehmen, weil er das Geld schon ausgegeben hat.
Wird die Anzeige alleine was bringen?
In der Verkaufsanzeige stand nur: Privatverkauf
Im Chat hat er dazu geschrieben: keine Garantie und Rücknahme da Privatverkauf
Der Käufer verlangte später einen Preisnachlass über 55% des Kaufpreises.
5 Antworten
keine Garantie und Rücknahme da Privatverkauf
Das übliche sinnlose Blabla. Die Gewährleistung hätte er ausschliessen müssen.
Eine Anzeige wird dem Käufer nichts bringen. Er kann sein Geld aber zivilrechtlich einfordern und hat meiner Meinung nach gute Chancen dazu. Und da dein Freund die Rücknahme ausgeschlossen hat, will er das Handy nichtmal zurückhaben. Dumm gelaufen.
Im Chat hat er dazu geschrieben: keine Garantie und Rücknahme da Privatverkauf
Also kein gescheiter Ausschluss der Gewährleistung und ein verschwiegener Mangel...
Ne Anzeige wird nicht weiter verfolgt werden, aber wenn der Käufer klagt wird er keine schlechten Chancen haben. Ob er das tun wird? Wer weiß...
Hat er denn überhaupt nachgewiesen, dass dieser Mangel tatsächlich besteht?
Falsch. Der Verkäufer ist in der Beweislast (6 Monate). Sollte innerhalb von sechs Monaten ein Mangel entstanden ersichtlich sein, so geht das Gesetz davon aus, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war. Der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware bei Gefahrenübergang keinen Fehler hatte. Und das wird schwer. Hier greift die Beweislastumkehr meiner Meinung nicht ein, da es ein privater Verkauf war, kein Unternehmer.
Die Sachmängelhaftung muss eindeutig ausgeschlossen werden.
Falsch. Der Verkäufer ist in der Beweislast (6 Monate).
Nein, beim Privatverkauf gilt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nicht. Da hat gemein007b schon Recht.
Eine Anzeige muss er nicht befürchten. Man kann nur Straftaten anzeigen. Die sehe ich hier nicht. Der Käufer müsste den Klageweg beschreiten. Ich kann mir kauf vorstellen, dass er das tut, weil die Kosten für den Anwalt den Kaufpreis vermutlich deutlich übersteigen.
Der Chatverlauf ist irrelevant, es sei denn, der Käufer hat diese Bedingungen durch eine entsprechende Antwort akzeptiert.
Der Käufer müsste ihm nachweisen, dass er absichtlich diesen Fehler verschwiegen hat. Bin mir aber nicht genau sicher.
In der Anzeige soll nichts über den Fehler geschrieben worden sein. Er meint, dass er wahrscheinlich den Farbunterschied wegen seinem Panzerglas nicht gemerkt hat und der Käufer es ohne Panzerglas gemerkt hat.
Wird die Anzeige alleine was bringen?
Wahrscheinlich nicht.
Der Käufer ist in der Beweislast dass der mängel bereits beim Gefahrenübergang (abgabe post Verkäufer) bestand.... das dürfte regelmäßig unmöglich sein.