Ebay kleinanzeigen Grafikkarte verkauft. Käufer sagt das sie defekt ist. Was tun?

9 Antworten

Hat der Käufer zeitnah nach der Übergabe reklamiert?

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob sie bei Übergabe defekt war oder nicht. Das ist der Zeitpunkt des Gefahrüberganges.

Du hast den alten Rechner vor 9 Monaten verkauft. Das heißt, sie lag bei dir 9 Monate im Schrank.

Wenn der Käufer zeitnah nach der Übergabe reklamiert hat, hast du im Streitfall schlechte Karten.

Auch mit Gewährleistungsausschluss muss die Ware bei Übergabe frei von Mängeln sein.

Wenn die Karte wirklich neun Monate im Schrank lag, wirst du eher schlechte Karten haben. Es ist zu klären, ob die Karte im Moment der Übergabe funktionstüchtig war oder nicht. Das ist praktisch nicht zu beweisen, aber wenn die Karte das letzte Mal vor neun Monaten funktioniert hat und seitdem nicht mehr verwendet wurde, spricht zumindest diese Tatsache gegen dich.

Ich habe gerade so einen ähnlichen Fall, wo ich der Geschädigte bin. Scanner auf eBay gekauft, funktioniert nicht. Verkäufer sagt, er funktionierte einwandfrei, gibt aber zu, dass er ziemlich lange schon im Schrank vor sich hin stand. Ich versuche mich mit ihm im Guten zu einigen, habe aber im Zweifelsfall noch den Käuferschutz auf meiner Seite, heißt, ich gewinne so oder so.

Den Käuferschutz gibt's bei euch nicht, im Zweifel wird er klagen müssen und wenn wir hier über Peanuts reden, wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt. Einige dich mit ihm oder lass es drauf ankommen, je nachdem, um wie viel Geld es hierbei geht. Bedenke, im Zweifelsfall verlierst du wahrscheinlich und trägst dazu noch die Verfahrenskosten.


Dwillron01 
Beitragsersteller
 28.01.2021, 15:24

hab es gerade geklärt. er kam nochmal vorbei und wir haben die karte an meinem pc getestet. Hat funktioniert. Er war auch eigentlich ganz nett.

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Dwillron01 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 16:08
@Saftsack19

Keine Ahnung ^^ ist mir auch eigentlich egal... etwas an seinem System passt nicht. Der typische Gedanke... "hey. Mehr Leistung. Andere Grafikkarte... ob die mit meinem bisherigen System harmonisiert... Keine Ahnung. Wird schon passen". Glaube sein Netzteil ist zu schwach. Selber schuld!

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Privatkauf ohne Garantie und Gewähr.

Da er sicher bar gezahlt hat und ihr keinen schriftlichen Vertrag habt, hat er 0 Chancen irgendwelche Ansprüche durchzusetzen.

Kannst ihn einfach blockieren und ignorieren, bis ein Brief per Einschreiben kommt. Oder war das ne kleine Leuchte, der du zutrauen würdest, dass er bei dir klingelt und versucht das mit Gewalt zu erzwingen?


Interesierter  28.01.2021, 07:11

Ein gefährlicher Rat.

Im Streitfall hat der Käufer recht gute Chancen wenn er zeitnah nach Übergabe reklamiert hat.

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HansHans355  28.01.2021, 07:15
@Interesierter

Wenn der Käufer alleine kam, kann er nicht nachweisen wie es gelaufen ist.

Man kommt immer aus der Nummer raus - ggf. gilt: Dreistigkeit siegt.

Und so lange nichts per Einschreiben kommt kann der Erhalt der Nachricht nicht machgewiesen werden --> ignorieren ist kein Problem.

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Interesierter  28.01.2021, 07:34
@HansHans355

Natürlich ist das ein Problem.

Du warst offenbar noch nie dabei, wenn sowas vor Gericht verhandelt wurde.

Der Verkäufer kann natürlich darauf spekulieren, dass der Käufer es auf sich beruhen lässt.

Geht es aber vor Gericht, sind blockieren und ignorieren negative Indizien, die für die Version des Käufers sprechen.

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HansHans355  28.01.2021, 07:40
@Interesierter

Das lässt sich nicht nachweisen, ob man die Nachrichten nicht erhalten hat oder ob man blockiert und ignoriett hat....

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Interesierter  28.01.2021, 08:33
@HansHans355

Wenn jemand Ausdrucke von 10 Nachrichten mit korrekter Adresse auf den Tisch legt, würdest du dann vor dem Richter behaupten, du hättest keine einzige davon bekommen?

Damit machst du dich komplett unglaubwürdig und entwertest die eigene Aussage, nach der die Ware bei Übergabe angeblich voll funktionsfähig war.

Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, der Richter glaubt vorrangig das was plausibel ist.

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alte, bekannte Masche! hat er denn gesagt, was kaputt ist? hat er sie ggf nicht richtig im Bios angemeldet oder macht die gar nix mehr? ist das teil überhaupt mit seinem Rechner kombatibel?

ich würde dem erst mal genau "auf den Zahn fühlen". Aber im schlimmsten Fall, mußt das Teil zurück nehmen. Vor allem, wenn kein äußerlicher Schaden feststellbar ist.

Vielleicht bietet es ja an, daß irgend ein Kumpel die für 20-30€ reparieren kann. Warte mal ab. Aber dann ist ohnehin schon alles klar. Abzocke....

hat sie persönlich abgeholt

hast du sie den vorgeführt so das kein Sachmangel vorgelegen hat ?


Dwillron01 
Beitragsersteller
 28.01.2021, 06:50

Nein hab ich nicht. Ist aus meinem alten PC. Den hab ich vor 9 Monaten verkauft. Ohne Grafikkarte

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WillEsWissen64  28.01.2021, 07:49
@Dwillron01
Sie funktioniert einwandfrei

Du hast bestätigt das sie funktioniert. Also kein Sachmangel vorliegt.

Du hättest bei Übergabe darlegen müssen das sie funktionsfähig ist und dir das bestätigen lassen müssen. .... Ansonsten verkauft man so etwas als DEFEKT oder Bastlerware.

Mhhhhh. .... Eine doofe Situation. .... Eigentlich hat der Käufer recht.

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Oponn  28.01.2021, 06:36

Völlig egal.

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