Privatverkauf, Handy angeblich kaputt?
Ich habe über Facebook ein gebrauchtes Handy verkauft. Habe es vorher getestet - funktioniert einwandfrei.
Bei Übergabe, habe ich den Käufer mehrmals gebeten es einzuschalten und zu testen. Hat er nicht gemacht.
Noch am selben Tag schreibt er mir, das Handy würde nicht funktionieren, er möchte sein Geld zurück.
Hat er einen Anspruch darauf?
3 Antworten
Ganz klar, nein. Er hat keinerlei Anspruch. Er hätte es prüfen müssen und außerdem weißt Du nicht, was er in den Stunden nach Eurer Übergabe mit dem Handy gemacht hat. Du brauchst Dich nicht darauf einzulassen.
Auch bei einen Privatverkauf gilt das BGB, Versuche mit dem Käufer klar zu kommen. https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zivilrecht/sachmaengelhaftung
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/
Alles schön und gut.
Aber da der Käufer hier hätte auf Mängel prüfen können - ist er doch selber in der schuld
Deine links besagen nix aus dass gekauft wie gesehen ausgeschlossen sind.
Und dass man auf ebay explizit jeses wehwehchen erklären sollte ist auch klar :)
Wenn die Sachmängelhaftung nicht Ausgeschlossen wurde, gilt dies 2 Jahre, und es spielt keine Rolle, ob er das Gerät gleich prüft oder später. Die Beweislast liegt beim Verkäufer. BGB §§ 438/3
Nö. Gekauft wie gesehen
Gekauft wie gesehen
Diesen § gibt es nicht, auch bei einen Privatverkauf gilt das BGB Inklusive der Gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Na dann zeig mal nen link..
Weil sowas hab ich noch nie gehört da der Käufer ja gelegenheit hatte das Gerät auszuprobieren
Er hatte ja aber die Möglichkeit das Handy zu sichten und zu testen. Wahrscheinlich hat er es zu Hause beschädigt, aber wie soll ich das jetzt noch nachweisen?