Privatverkauf, Handy angeblich kaputt?

3 Antworten

Ganz klar, nein. Er hat keinerlei Anspruch. Er hätte es prüfen müssen und außerdem weißt Du nicht, was er in den Stunden nach Eurer Übergabe mit dem Handy gemacht hat. Du brauchst Dich nicht darauf einzulassen.

Er hatte ja aber die Möglichkeit das Handy zu sichten und zu testen. Wahrscheinlich hat er es zu Hause beschädigt, aber wie soll ich das jetzt noch nachweisen?

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Alles schön und gut. 

Aber da der Käufer hier hätte auf Mängel prüfen können - ist er doch selber in der schuld

Deine links besagen nix aus dass gekauft wie gesehen ausgeschlossen sind.

Und dass man auf ebay explizit jeses wehwehchen erklären sollte ist auch klar :)

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Nö. Gekauft wie gesehen

Gekauft wie gesehen

Diesen § gibt es nicht, auch bei einen Privatverkauf gilt das BGB Inklusive der Gesetzlichen Sachmängelhaftung.

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@iawoiserden

Na dann zeig mal nen link.. 

Weil sowas hab ich noch nie gehört da der Käufer ja gelegenheit hatte das Gerät auszuprobieren 

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