Handy bei eBay Kleinanzeigen verkauft, Käufer will Geld zurück?

7 Antworten

Seine Forderung kannst du ignorieren. Wie du es richtig angemerkt hast, war er vor Ort und hat alles vor dem Kauf begutachten und testen können.

Es kann lediglich sein, dass du den Akku auf deine Kosten tauschen müsstest (je nach Wortlaut deiner Anzeige), wenn er die Forderung durchsetzt (2 Monate tiefentladen in der Schublade kann den Akku durchaus kaputt machen).

Und wegen Drohung mit "privaten Personen" kannst du - je nach genauem Wortlaut - ihn gem. §241 StGB anzeigen.

Er hat dir gegenüber keine rechtliche Handhabe, sofern du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Er hat es abgeholt, begutachtet und gekauft wie gesehen.

Laß dich nicht einschüchtern.

Es gibt Betrüger die dann hinterher gerne den Preis noch weiter drücken.

Er kann mit dem Anwalt drohen, wie er möchte, das ist ein beliebter Spruch der nie angewendet wird trotz "Rechtschutzversicherung". Hab auch vor keiner Anzeige Angst. Sollte er eine stellen, wirst du befragt und dann wird alles eingestellt.

Es ist traurig, dass es so ein Gesocks auf der Welt gibt.

Schreib höflich zurück, das Handy wurde einwandfrei übergeben, schönen Tag noch und schöne Feiertage.

Sollte derjenige vor deinem Haus auftauchen und irgend etwas wollen, erteilst du Hausverbot. Wenn du belästigt wirst, ruf die Polizei. Das ist mein Ernst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

bleib hart, das ist nur ein ganz billiger abzockversuch.

überlege mal: wie will der käufer beweisen, dass das handy beim kauf mängel hatte, ohne durchschaubare lügen zu erzählen?

wer würde so dumm/naiv sein, deswegen eine anzeige oder eine zivilklage in gang zu setzen? diese drohung mit anwalt würde ich etwa so kontern:

"ok, dann bitte den namen des anwalts, mein anwalt wird sich zur klärung mit dem kollegen in verbindung setzen"

wenn du dann noch ein paar juristische floskeln, z.b. "sachmängehaftung nach § 434 BGB", "ausschluß der gewährleistung bei gebrauchtkauf von privat" einließen lässt, merkt der abzocker, dass er an den falschen geraten ist.

da aber sehr viele menschen erhebliche scheu vor juristischen komplikationen und dem ganzen drumherum haben, nutzen betrüger das aus, um auf der basis dieser angst die verkäufer oder käufer abzuzocken.

als Privatverkäufer kannst Du (und solltest Du) die Gewährleistung ausschließen -- entweder per Kaufvertrag, oder einfacher, in dem das schon so in der Anzeige steht.

Hast Du dies nicht getan: dann ist die Rückabwicklung (Gerät zurück, Geld zurück) die einfachste Variante. Denn dann hat der Käufer Gewährleistungsansprüche gegen Dich.

NiemalsNie  23.12.2019, 16:07

Und wenn der "Käufer" das Gerät nun beschädigt hat? Hat mein ein kaputtes Handy und kein Geld dafür.

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freejack75  23.12.2019, 16:08
@NiemalsNie

dafür gibt es die Beweislast -- und die liegt bei gesetzlicher Gewährleistung die ersten 6 Monate nach dem Kauf beim Verkäufer.

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TorDerSchatten  23.12.2019, 16:09
@freejack75

darauf würde ich es ankommen lassen. wenn gleich mit "Anwalt" gedroht wird, ist die Gegenseite nicht ganz koscher. Mit einem reinen Gewissen kann man das aussitzen.

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Eigentlich wurde die Frage ja beantwortet aber wenn du schon sagst "leider auch zu einem schmalen Taler verkauft." dann gib dem Käufer doch einfach wieder das geld und nimm dein Handy. Da es eh keine Schäden etc. hat kannst du es ja weiter verkaufen und die Probleme mit nem Anwalt und "privat personen" kannst du dir auch somit sparen.