Verkauf Ebay Kleinanzeigen Käufer will Geld zurück?

Nadelwald75  15.09.2020, 16:40

Wie lange hat er das Handy jetzt schon? Hat er es beim Kauf in deinem Beisein ausprobiert?

Lelelo0815 
Fragesteller
 15.09.2020, 16:47

Er hat ausprobiert und angeschaut und es ist 5 Tage her

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er hatte die Gelegenheit es vor Ort zu prüfen. Solange Du ihm keine Eigenschaften zugesichert hast, die nicht zutreffen, oder böswillig Mängel verschwiegen, bist Du im Recht.

Um was für Fehler geht es denn genau, und wie hoch war der Kaufpreis?

Lelelo0815 
Fragesteller
 15.09.2020, 16:45

Der Kaufpreis betrug 50€ und habe gesagt das Handy ist Funktionstüchtig und sie beschweren sich das die Akkulaufzeit zu kurz ist obwohl ich es vorm Anbieter aufgeladen und angemacht habe und das eine Stoßkante zu sehen sei obwohl sie es sich aus der Packung genommen haben und angeschaut haben.

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germanils  15.09.2020, 16:46
@Lelelo0815

Bei so einem niedrigen Kaufpreis ist es lächerlich, noch rumzuzackern. Wie NoName08154711 schon schreibt: Freundlich, aber bestimmt ablehnen.

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Du schreibst, dass es eine äußerliche Beschädigungen (Stoßkante) und die Akkulaufzeit sei, die bemängelt werden.

Beim Akku kommt es darauf an, wie alt das Gerät ist, ob explizit nach der Akkuleistung gefragt wurde und was du darauf geantwortet hast. Grundsätzlich ist der Akku ein Verschleißteil, so dass man damit rechnen musst, dass die Leistung natürlich bei einem gebrauchten Gerät eingeschränkt ist – je älter, desto mehr. Wenn der Käufer natürlich explizit danach gefragt hat und du hast eine nicht zutreffende Antwort gegeben, dann kann er das natürlich bemängeln grundsätzlich. Hat er nicht explizit danach gefragt und das Handy ist jetzt nicht nach 3-4 Stunden wieder komplett leer, hat er nichts zu bemängeln, wenn das Gerät nicht als nahezu neuwertig angepriesen wurde.

Was die Stoßkanten angeht, ist das ein frei erkennbarer Mangel, den hätte der Verkäufer bei der Besichtigung sehen und erkennen müssen. Hat er das nicht, hat er nicht genau genug nachgeschaut, das ist sein Problem. Womöglich ist die Beschädigung ja auch erst bei ihm aufgetreten…

Ich nehme an, dass ihr keinen schriftlichen Kaufvertrag hattet, bei dem Eigenschaften zugesichert waren, die nicht stimmen.

Als Privatverkäufer brauchst du nichts zurückzunehmen, da der Käufer ja das Handy auch angeschaut (= Gelegenheit zum Ausprobieren) hat.

Du kannst ja auch umgekehrt vermuten, dass die Fehler erst beim Käufer durch dessen Gebrauch (in den 5 Tagen!) entstanden sind.

Der Käufer hat es abgeholt und auch angeschaut und Bar bezahlt.

Und somit kannst Du seinen Wunsch freundlich, aber bestimmt zurückweisen und Dir jegliche weitere Kontaktaufnahme verbitten.