Sachmängelhaftung bei Privatverkauf und vor Ort Besichtigung?
Hallo,
Folgendes Problem habe was auf Ebay Kleinanzeigen verkauft, darin habe ich das gebrauchte Gerät als voll Funktionsfähig beschrieben. Vor Ort ist dann das Licht nicht gegangen. Wir haben es beide gesehen Verkäufer und Käufer. Darauf hin haben wir über den Preis geredet bezüglich des defekten Lichtes. Wir waren uns einig. Er hat das Gerät mitgenommen. Nun schreibt er mir er will das Gerät zurückgeben da das Licht nicht geht und ich ihn als voll funktionsfähig eingestellt habe. Obwohl ich vor Ort es explizit angesprochen habe.
Er will rechtliche Schritte einleiten was nun?
1 Antwort
Das ist ein Bluff. Es gibt für dich kein Zwang das Teil zurückzunehmen. Mehr noch, du hast das Recht zwei Mal nachzubessern (Reparieren).
Vermutlich hast du keinen Zeugen, der beweisen kann, dass euch beiden der Mangel bekannt war? In dem Fall: Biete die Reparatur an.
Und beim nächsten Mal: Mängel Schriftlich festhalten!
Leuchtet mir schon ein, nur: In der Anzeige steht, dass das Teil frei von Mängeln ist. Nun hat es aber einen Mangel. Der Käufer wird sich sicherlich nicht mehr daran "errinern" können, dass euch beiden der Defekt aufgefallen ist.
Also hast du die Pappnase auf. Denn du hast etwas als Fehlerfrei verkauft, was nun nicht Fehlerfrei ist.
Wenn du es beweisen kannst, dass ihr über den Mangel gesprochen habt, lass ihn auflaufen. Andernfalls: Reparieren.
Und beim nächsten Mal weißt du es dann besser.
Was kann im schlimmsten Fall auf mich zu kommen wenn er gerichtlich vorgeht?
Geldstrafe? Oder nur Gerät zurücknehmen?
Nein, ist ja keine Straftat die du begehst (es sei denn, er wirft die Arglistige Täuschung vor).
Schlimmstenfalls: Übernahme der Reparatur sowie Übernahme der Kosten der Verteidigung von dir, Gegenseite und Kosten des Gerichts.
Um was für einen Gegenstand handelt es sich denn? Kann man nicht das Licht kostengünstig in Stand setzen? Muss übrigens keine Neuware sein, da du auch keine Neuware verkauft hast. Wenn es also z.B. ein Fahrrad ist, kannst du einfach für 2€ einen gebrauchten Scheinwerfer kaufen und ihm den anbauen. Fertig, Pflicht erfüllt.
Es geht um einen Betrag von 120€
Ich bin mir eigentlich keiner Schuld bewusst. Da der kåufer es ja gesehen hat und über den Preis verhandeln wollte, deshalb möchte ich ihn auch nicht zurücknehmen.
Das Problem ist nur das ich in der Anzeige ihn als voll Funktionsfähig beschrieben habe. Aber vor Ort wurde der Mangel ja besprochen.