Sachmängelhaftung – die neusten Beiträge

Privatverkauf eines Autos – Käufer fordert Geld zurück wegen angeblicher Mängel. Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen mein Auto privat verkauft. Der Käufer hat es besichtigt, eine Probefahrt gemacht und wir haben einen Kaufvertrag mit ausdrücklichem Ausschluss der Sachmängelhaftung abgeschlossen. Zudem haben wir mündlich vor Vertragsunterzeichnung nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme handelt. Der Käufer hat dies akzeptiert und unterschrieben.

Nun, drei Tage nach dem Kauf, meldet sich der Käufer und behauptet, dass sein Mechaniker festgestellt hat, dass die Wasserpumpe undicht ist, der Zahnriemen erneuert werden muss und das Auto Öl verliert – möglicherweise durch eine defekte Zylinderkopfdichtung oder einen defekten Ölkühler. Er fordert von mir, dass ich die Reparaturkosten übernehme.

Ich habe mich daraufhin mit meiner Werkstatt beraten:

1. Das Auto wurde vor dem Verkauf in meiner Werkstatt gewartet, inkl. Inspektion auf der Hebebühne. Mehrere Mechaniker haben es begutachtet, und es gab keinerlei Hinweise auf Ölverlust oder andere Mängel. Wenn das Auto „unten voller Öl“ gewesen wäre, wie der Käufer behauptet, hätte es jemand bemerkt.

2. Mein Auto stand 90 % der Zeit in meiner Garage, und dort sind keine Ölflecken. Der Käufer behauptet, dass sein Hof jetzt voller Öl ist – wenn der Schaden schon vorher bestanden hätte, müsste meine Garage ebenfalls deutliche Spuren aufweisen.

3. Bei der Probefahrt wurde der kalte Motor stark beansprucht, und der Käufer ist auf dem Heimweg rücksichtslos gefahren. Ich habe beobachtet, wie das Auto extrem hoch beschleunigt wurde, unsichere Spurwechsel durchgeführt wurden und der Fahrer offensichtliche Schwierigkeiten hatte, das Fahrzeug stabil zu halten. Ich selbst bin das Auto immer moderater gefahren, weil mir bewusst ist, dass ein 1.6-Liter-Motor kein Rennwagen ist.

4. Drei Personen haben das Auto inspiziert, zwei Personen haben eine Probefahrt gemacht. Nach der Inspektion haben sie den Vertrag unterschrieben und bestätigt, dass sie sich vom Zustand überzeugt haben.

Zusätzlich behauptet der Käufer, dass ich ihn wegen des Zahnriemens getäuscht habe. Ich habe ihm gesagt, dass dieser bereits vom Vorbesitzer gewechselt wurde, aber wir haben es nicht im Vertrag festgehalten. Ich habe dazu keine Rechnung, sondern nur die Angabe aus der Anzeige des Vorbesitzers, die ich übernommen habe. Ich kann Screenshots meiner eigenen Anzeige und der Anzeige des Vorbesitzers vorlegen.

Rechtliche Einschätzung:

• Laut § 444 BGB (Haftungsausschluss) ist der Gewährleistungsausschluss wirksam, solange keine arglistige Täuschung oder eine Garantieübernahme vorliegt.

• Laut § 434 BGB (Sachmangel) ist eine Haftung nur möglich, wenn eine vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wurde – das ist hier nicht der Fall.

• Eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) hätte keine Erfolgsaussichten, da ich selbst nichts von den angeblichen Mängeln wusste und diese nicht absichtlich verschwiegen habe.

Ich habe dem Käufer bereits freundlich, aber bestimmt mitgeteilt, dass ich keine Zahlungen leisten werde. Dennoch droht er mir weiterhin mit rechtlichen Schritten.

Meine Fragen an euch:

1. Ist mein Ausschluss der Sachmängelhaftung wasserdicht, oder könnte der Käufer doch Ansprüche geltend machen?

2. Muss ich mir Sorgen wegen einer Betrugsanzeige machen?

3. Sollte ich auf weitere Nachrichten reagieren oder es einfach ignorieren?

Ich danke euch für eure Einschätzung!

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Gebrauchtwagen hat Mängel, Händler ist weg und TÜV Prüfer wurde bestochen . Wer haftet für die Mängel?

Das ganze könnte ein Drehbuch für ein Hollywood Film sein, ist aber leider Realität.

Hallo zusammen,

im März / 2023 habe ich( 19 Jahre alt ) bei einem Gebrauchtwagenhändler mein erstes Auto gekauft (7500€). Der Händler hat mir den Wagen mit neuem TÜV übergeben, soweit so gut.

Nun war ich jetzt im Juni beim ADAC um das Auto mal komplett durchchecken zu lassen, da ich während der Fahrt Geräusche ( poltern , trommeln ) höre.

Laut dem ADAC Prüfer bestehen folgende Mängel:

- Stoßdämpfer, beide vorne 

- Traggelenk, beide hinten 

- Fehler Code P0012 

- Falsche Reifengröse 

- Felgen sind für KFZ nicht erlaubt 

- Ölverlust 

Zum Thema Stoßdämpfer, Traggelenk: 

Dies sind zwar Verschleißteile, können sich aber nicht 3-4 Monate nach den TÜV so abnutzen, dass dies nicht mehr Verkehrssicher sind.

Jetzt kommt das beste:

 Die Stoßdämpfer gehören zum Gewindefahrwerk, welches ebenfalls eingebaut ist. Nun werden die Stoßdämpfer zu dem eingebauten Fahrwerk nicht mehr hergestellt, sodass ich dieses auch noch komplett austauschen darf.

Wie kam der Wagen vor paar Monaten durch den TÜV ?

Ich nehme an, der Händler hatte gute Beziehungen zum TÜV Prüfer.

Heute wollte ich mich beim Händler melden um ihn darauf anzusprechen. Dieser ist leider nicht mehr auffindbar und sein Autohandel existiert nicht mehr.

Telefonisch und im Internet gibts dem Laden nicht mehr.

Da der Kauf weniger als 6 Monate her ist, hätte ich einen Anspruch auf Nacherfüllung aufgrund der Sachmängelhaftung.

Das kann ich aber nun vergessen, da es das Gewerbe nicht mehr gibt.

Nun ist mir in den Kopf gekommen, ob ich für die Reparaturkosten beim TÜV bzw. Land Baden-Württemberg Schadensersatz geltend machen kann ? 

Um das Fahrzeug wieder Verkehrssicher und TÜV - Konform zu machen würde ich nun bestimmt über 3000 € mit Material und Werkstattkosten zahlen.

Leider denke ich, dass es für mich ein großes Risiko ist, notfalls gerichtlich vorzugehen, da ich Azubi bin und keine Rechtsschutzversicherung habe.

Jedoch hat der TÜV Prüfer 6 Mängel durchgewunken, sowas passiert nicht ausversehen!

Gerne würde ich eure Meinungen erfahren, wie ihr in diesem Fall vorgehen würdet.

Ich freue mich schon über eure Kommentare, danke .

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Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

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