Auto gekauft mir wurde unfallfrei zugesichert im Nachhinein habe ich festgestellt dass es ein Unfallwagen ist?

Hallo, habe mir am 08.02. einen Golf bei einem Autozentrum gekauft. Händler schien mir eigentlich seriös. Auto war bei mobile.de als unfallfrei angegeben und das wurde Vorort bestätigt. Im Kaufvertrag stand „nachlackierung Blech und Bagatellschäden nicht ausgeschlossen.”

Auf Nachfrage zu diesem Satz wurde gesagt, dass es sein kann, dass Kratzer lackiert wurden und dass es evtl Steinschläge etc gibt was ja normal ist, also habe ich unterschrieben. Erste frage.. soll dieser Satz verschönert unfallwagen bedeuten???

so nächste Sache… 15 Tage nach dem Kauf blinkte die motorkontrollleuchte. Angeblich war eine Zusatzpumpe für das Kühlwasser kaputt und angeblich hat der Händler diese ausgetauscht da ich 1 Jahr Gewährleistung habe… als ich mein Auto abholte hat mein Auto 150 km mehr auf dem tacho… er meinte; er sei 30-40 km Probegefahren was ich auch nicht verstanden haben aber es waren wie gesagt 150 km!!!

für den Wechsel der Pumpe wollte er mir keine Rechnung geben da er keine Lust hatte, MWST zu zahlen????? Außerdem wurde es auch nicht ins scheckheft eingetragen????

da mir das alles komisch vorkam bin ich zu Dekra, siehe nur, unfallwagen 15.000€ schaden!

was soll ich tun??? Habe natürlich keine Rechtsschutz…. Hat der Händler seinen A…. Mit dem Satz von nachlackierung Blech im Kaufvertrag gerettet oder hätte er unfallwagen angeben müssen????

bin total verzweifelt…. Danke vorab für eure Hilfe !!!

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Verkäuferin liefert "bewusst" falsche Ware. Was tun?

Nachtrag:siehe unten

Hallo,

Wir haben bei Vinted (Kleiderkreisel) einen Mantel gekauft. Leider war der Mantel nicht der Mantel wie auf dem Foto. Und haben ihr gesagt dass die Ware falsch ist und Ihre Reaktion war.

Bitte Beschreibung lesen ( da Privatverkauf keine Rücknahme) also hat sie nicht mal abgestritten, ob die Ware falsch ist oder nicht.

Der Mantel ist von Zara ist gibt 2 Kollektionen von denen und einer ist so gesehen Premium. Mir ist es nicht sofort aufgefallen, aber wenn man auf Details achtet, ist es ein völlig anderer.

Ich habe Ihr dann das geschrieben.

"Hallo, ich wollte echt freundlich und verständnisvoll bleiben. Aber ich erkläre es noch mal kurz. Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Wird eine falsche Sache geliefert, so liegt immer ein Sachmangel vor. Dies gilt sowohl für die versehentliche als auch für die bewusste Falschlieferung."

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Sie hat dann irgendwann nach viel hin und her schreiben es bestätigt, dass die Ware falsch ist und Sie die Ware zurücknimmt. Die Adresse auf dem Karton passt nicht zu Ihrem Standort bei Vinted. Seit 1 Woche erhalten wir keine Antwort wegen der Adresse.

Auch wenn ich sage es war bewusst von ihr, könnte es wirklich sein, dass es versehentlich war. Aber anhand Ihrer Desinteresse, versucht Sie mit ihrem Privatverkauf Satz sich von allen Gesetzen zu verabschieden.

Wie gehen wir nun vor?

Nachtrag:

Ware wurde zurück geschickt und die Verkäuferin hat mir vorgeworfen es beschädigt zurück gesendet zu haben. Was natürlich keinen Sinn macht. Wieso sollte ich mir noch mehr Stress antun ? Obwohl ich einfach nur eine fairen Handel möchte.

Sie meinte sie hätte das Paket zurück gesendet es kam aber nichts an. Sie hat auch uns bei weiteren Plattformen geblockt.

Eine online Anzeige wurde auch erstellt. Bis heute keine Rückmeldung

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Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Kratzer in der Beschichtung von Terrassenplatten Woehe von Plastikstühlen

Ich habe mir im April mokkabraune Terrassenplatten von Woehe verlegen lassen. Nach dem ersten Grillnachmittag war ich bereits unglücklich.

Verschiebt man einen Plastikgartenstuhl auf der Terrasse, entstehen weiße Kratzer in der "antimoos" Beschichtung der Platten. ES IST KEIN ABRIEB VON DEN STÜHLEN !!

Diese weißen hässlichen Kratzer verwittern leider NICHT. D.h. wenn man de Plastikstuhl auf der Platte verschiebt, entstehen diese Kratzer.

Ich habe zwei verschiedene Arten von weißen Plastikstühlen, bei beiden das gleiche Problem.

zudem kommt, dass es egal ist, was man verschiebt, Spielzeigtrecker meiner Tochter oder ihr Plastikhaus, immer enstehen diese Kratzer, die nicht verwittern.

Ich hatte zweimal den Hersteller hier und der Außendienstmitarbeiter sagte jedesmal, dass ich den Kratzentferner nutzen soll, den die im Programm haben. HALLO? soll ich nun jeden Sonntag Abend über meine Terrasse kriechen und die Kratzer versiegeln? zumal genau dort auch wieder Kratzer entstehen können, wenn man etwas verschiebt.

Also habe ich eine Sachmangelanzeige gemacht und verlangt, dass der Mangel behoben wird. Es kam wieder der Mitarbeiter und nahm eine Platte mit. Nun sagt der Hersteller, dass die Platte dem Qualitätsstandard entstpricht.

Ich kann doch wohl von einer Terrassenplatte verlangen, dass sie solchen Belastungen stand hält oder nicht. Also für mich ist das nach

**§ 434 ein Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.**

,weil das Produkt Punkt 2. nicht erfüllt. Ich muss doch auf der Terrasse Stühle und sonstige Dinge verschieben können, ohne im Anschluss mit einem Kratzentferner die 50m² abzureiben!

Es leigt bei diesen Platten an der Beschichtung, die Moos etc abhalten soll, aber genau diese Beschichtung ist es die die hässlichen Kratzer zum vorscheinkommen lassen.

Was kann ich da nun tun oder bin ich machtlos und kann eh nichts erreichen. Ist der angebene Sachmangel § hier richtig oder gibts es einen anderen?

Ich ahbe auch geäußert, dass ich mir gerne eine andere Platte aussuche, die nicht solch eine Beschichtung hat, aber darauf lässt sich z.Z. keiner ein.

Lohnt es sich mit meiner Rechtschutz zu klagen und kann ich das "Qualitätsprotokoll" einfordern, wie sie angeblich diese Platten geprüft haben?

Sogar dreckige sandige Schuhe hinterlassen beim Rutschen Kratzer die NICHT verwittern!

sogar auf dem Katalog steht eine Metallliege ohne Plastikfüße, die ebenfalls beim verrutschen, solche Schäden hinterlassen würde.

so ich denke das reicht ersteinmal, mal sehen was ihr dazu meint.

Garten, bauen, Sachmangel, Terrasse, Landschaftsbau

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