Kleinanzeigen Geld zurückholen bei defekter Ware?

6 Antworten

Gewährleistungsausschluss ist nur im Sinne von Defekte die später auftreten. Beim Erhalt der Ware muss diese wie im Inserat beschrieben funktionieren. Da bringt jede Klausel nichts. Spannend wird es natürlich aber die Person entsprechend zu erreichen.

Garantie gibts bei Privatverkäufen nicht - die gibt der Hersteller. Diese auszuschließen bringt dem Verkäufer nicht viel. Als privater Verkäufer hat er eine Gewährleistung zu bieten, diese kann er, weil privat, zwar ausschließen - hat es aber scheinbar nicht.

Selbst ohne das alles: Der Verkäufer hat den Artikel wie inseriert auch bereit zu stellen. Wenn der Monitor also nicht als "defekt" beschrieben war, hat er zu funktionieren.

OujderAffe 
Fragesteller
 30.10.2023, 09:24

Vielen Dank für die Antwort!

Wissen Sie was ich nun tun könnte?

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OujderAffe 
Fragesteller
 30.10.2023, 09:28
@OujderAffe

Entschuldigen Sie die erweiterte Frage, aber gilt was sie schrieben auch, wenn der Verkäufer die Gewährleistung explizit ausschließt?

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IchDirk  30.10.2023, 09:35
@OujderAffe

Wenn er die ausschließt, dann hat man beim Privatverkauf keine "Gewähr".

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Jel82  30.10.2023, 09:36
@IchDirk

Dennoch hat der Artikel bei Erhalt wie beschrieben zu sein. Das hat mit Gewährleistung nichts zu tun.

Weisen Sie den Verkäufer darauf hin und fordern Sie entweder eine Nachbesserung oder Rücknahme.

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IchDirk  30.10.2023, 10:11
@Jel82

Das Problem ist, das letztendlich wenn der Käufer behauptet, der Monitor hat bis zuletzt funktioniert und das der Käufer zu verantworten hat, nur der Gang zum Rechtsanwalt bleiben wird.

Und er rechnet damit, das sich dies dann nicht "lohnt" oder im Vergleich endet.

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Jel82  30.10.2023, 10:13
@IchDirk

Traurig aber vermutlich wahr. Als Käufer müsste man nachweisen, dass das Teil bei Erhalt bereits defekt war. Hier kann man durchaus kreativ werden :) Oft allerdings genügt es dem Verkäufer etwas Realität vorzuhalten. Viele sind einfach leicht abgehoben was ihre Rechte + Pflichten angeht.

Ob es unser Fragesteller drauf ankommen lassen möchte, steht ihm frei.

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Klimakritiker  13.01.2024, 12:31

Als privater Verkäufer hat er eine Gewährleistung - die kann man ausschließen - also stimmt nicht - er macht beim Anbieten eine Beschaffenheitsangabe vgl: 434Abs1 Satz1 und die Beschaffenheitsangabe hat ohne wenn und Aber zu stimmen.

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Von Experte Margita1881 bestätigt

Wenn die Verpackung ausreichend war, entsprechend den Vorschriften von DHL, und auch keine Schäden aufwies, dürfte de Verkäufer wohl in der Sachmängelhaftung sein. Lies bitte hier nach, was Du unternehmen kannst:

https://archive.ph/LawGq

Und hier noch der Hinweis auf ein dentsprechendes BGH-Urteil:

https://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Garantie ist Unsinn, die ist irrelevant. Wer etwas verkauft und die Ware beschreibt, macht eine Beschaffenheitsangabe. Und die hat ohne wenn und Aber zu stimmen. Problem ist nur/oft die Beweisbarkeit.

Vgl §434 Abs1 Satz 1 BGB.

Man kann kein Geld zurück holen.

Banküberweisung, Überweisung getätigt = Geld raus.

Und für deinen schlauen Kumpel:

PayPal Friends & Familie:

  1. Er hast bewusst den Käuferschutz ausgelassen
  2. Er hast PayPal um die Gebühren betrogen.
  3. Er hast gegen die AGB´s verstoßen.

Kommt das raus, wird Er für immer gesperrt werden.

Er hat selbst ausgewählt, das Er einem Familienangehörigen oder Freund ein Geld Geschenk machst.