Kleinanzeigen Geld zurückholen bei defekter Ware?
Guten Morgen liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen einen Monitor via Überweisung gekauft und mir diesen zuschicken lassen. Der Versand erfolgte per DHL und war Versichert.
Jedoch funktioniert der Monitor nicht und der Verkäufer bezieht sich auf seine "da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme" Klausel.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mir das Geld zurückzuholen?
Und wie würde es mit einer PayPal Zahlung Freunde & Familie aussehen, da ein Bekannter das gleiche Problem hat...
Bitte nur mit fundiertem Fachwissen Antworten!
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
OujderAffe
6 Antworten
Gewährleistungsausschluss ist nur im Sinne von Defekte die später auftreten. Beim Erhalt der Ware muss diese wie im Inserat beschrieben funktionieren. Da bringt jede Klausel nichts. Spannend wird es natürlich aber die Person entsprechend zu erreichen.
Garantie gibts bei Privatverkäufen nicht - die gibt der Hersteller. Diese auszuschließen bringt dem Verkäufer nicht viel. Als privater Verkäufer hat er eine Gewährleistung zu bieten, diese kann er, weil privat, zwar ausschließen - hat es aber scheinbar nicht.
Selbst ohne das alles: Der Verkäufer hat den Artikel wie inseriert auch bereit zu stellen. Wenn der Monitor also nicht als "defekt" beschrieben war, hat er zu funktionieren.
Als privater Verkäufer hat er eine Gewährleistung - die kann man ausschließen - also stimmt nicht - er macht beim Anbieten eine Beschaffenheitsangabe vgl: 434Abs1 Satz1 und die Beschaffenheitsangabe hat ohne wenn und Aber zu stimmen.
Entschuldigen Sie die erweiterte Frage, aber gilt was sie schrieben auch, wenn der Verkäufer die Gewährleistung explizit ausschließt?
Wenn er die ausschließt, dann hat man beim Privatverkauf keine "Gewähr".
Traurig aber vermutlich wahr. Als Käufer müsste man nachweisen, dass das Teil bei Erhalt bereits defekt war. Hier kann man durchaus kreativ werden :) Oft allerdings genügt es dem Verkäufer etwas Realität vorzuhalten. Viele sind einfach leicht abgehoben was ihre Rechte + Pflichten angeht.
Ob es unser Fragesteller drauf ankommen lassen möchte, steht ihm frei.
Wenn die Verpackung ausreichend war, entsprechend den Vorschriften von DHL, und auch keine Schäden aufwies, dürfte de Verkäufer wohl in der Sachmängelhaftung sein. Lies bitte hier nach, was Du unternehmen kannst:
Und hier noch der Hinweis auf ein dentsprechendes BGH-Urteil:
Garantie ist Unsinn, die ist irrelevant. Wer etwas verkauft und die Ware beschreibt, macht eine Beschaffenheitsangabe. Und die hat ohne wenn und Aber zu stimmen. Problem ist nur/oft die Beweisbarkeit.
Vgl §434 Abs1 Satz 1 BGB.
Man kann kein Geld zurück holen.
Banküberweisung, Überweisung getätigt = Geld raus.
Und für deinen schlauen Kumpel:
PayPal Friends & Familie:
- Er hast bewusst den Käuferschutz ausgelassen
- Er hast PayPal um die Gebühren betrogen.
- Er hast gegen die AGB´s verstoßen.
Kommt das raus, wird Er für immer gesperrt werden.
Er hat selbst ausgewählt, das Er einem Familienangehörigen oder Freund ein Geld Geschenk machst.
Vielen Dank für die Antwort!
Wissen Sie was ich nun tun könnte?