Ebay Kleinanzeigen Ware defekt?

2 Antworten

Ob die Schäden beim Versand passiert sind weis ich nicht

Genau das ist aber wichtig. Bei C2C Käufen sieht das BGB die direkte Übergabe der Ware vor. Das heißt der sogenannte Gefahrenübergang endet, wenn der Verkäufer die Ware an den Versanddienstleister übergibt. Danach findet der Versand auf dein Risiko statt. Wenn nicht ausgeschlossen hast Du auch beim Privatkauf einen Gewährleistungsanspruch. Allerdings liegt die Beweislast auch hier komplett bei Dir. Das heißt, dass Du beweisen musst, dass der Mangel bei Übergabe (wie gesagt, der Zeitpunkt, an dem die Ware die Hände des Verkäufers verlassen haben) bereits Bestand. Das wirst Du leider nicht können. Damit sind die Chancen leider gering, wieder an dein Geld zu kommen. Die einzige Chance, die ich sehe, ist die ungenügende Verpackung. Du hast ihn beauftragt, die Ware zu versenden. Dazu gehört auch die Ordnungsgemäße Verpackung. Allerdings musst Du auch hier Beweisen, dass der Auftrag auch so bestand. Du hast wahrscheinlich nur die Versandgebühren bezahlt und nichts für die Verpackung. Du müsstest einen Anwalt einschalten, um deine Rechte durchzusetzen. Die Chancen liegen wohl bei 50/50

In der Beschreibung hat der Verkäufer die Rücknahme und Garantie nicht ausgeschlossen.

Das ist gut für dich, aber auch selbst wenn, ist es meist unzulässig.

Welche Wege stehen mir offen wieder an mein Geld zu kommen? Ob die Schäden beim Versand passiert sind weis ich nicht, jedoch gut möglich da der Ofen einfach ohne Polstermaterial in einem viel zu Großen Karton verschickt wurde.

Grundsätzlich heißt es, dass das Versandrisiko beim Käufer landet, sobald es dem Versanddienstleister übergeben wurde. Allerdings nicht bei Vorsatz. Wann die Ware ungesichert übergeben wurde, laut deiner Schilderung könnte dies der Fall gewesen sein, könnte es Vorsatz sein und damit auch eine Teilschuld.

Die Frage ist auch, was sagen die Artikelbilder ?
Da womöglich Versichert verschickt wurde, würde ich dem VK klar sagen was nun Sache ist und dass du von deinem Rückgaberecht gebrauch machen willst. Sollte er sich weigern, gibt es 2 Optionen:

Den Versanddienstleister anschreiben und einen Schadensfall melden.
Option 2: Anwalt - Schadensersatz geltend machen.