Hat sie recht (eBay Kleinanzeigen)?
Guten Tag alle zusammen,
ich habe über eBay Kleinanzeigen ein Lederlenkradbezug erworben und dieser wurde mir dann über Hermes zugeschickt.
Die Verkäuferin hat den Bezug allerdings so zusammengeknickt und in einem viel zu kleinen Karton gepresst Sodas, das empfindliche Leder nun mehrere Knicke aufweist und die Nähte vom Bezug sich geöffnet haben. ( auf den Fotos und vor den Versand sah der noch neuwertig aus )
die Verkäuferin sieht da keine Schuld ein und sagt mir als privatverkäuferin muss sie mir da keine Gewährleistung oder Rücknahme anbieten. Ist das so in Ordnung?
Ich kann ja auch nicht eine Glas-Vase verschicken und nicht ordentlich verpacken und sobald die beim Käufer ankommt dann in Scherben sagen das mich keine Schuld trifft oder?
Wie hast Du bezahlt?
Paypal Freunde
6 Antworten
Dann drück der Verkäuferin mal dieses Urteil "aufs Auge":
Allerdings erklärt die schäbige Verpackung mir nicht den losen Faden.War der im Angebot beschrieben?
Klar kann man sich immer drauf berufen, dass der Kauf als Privatsache unter Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme erfolgt. Die Ware muss aber natürlich trotzdem angebracht verpackt werden und in dem angeworbenen Zustand ankommen.
Insofern kann sie sich da nicht so einfach rausreden, gerade, wenn es mangelhaft verpackt wurde.
Noch als kleiner Tipp Nutz das nächste mal dieses sicher bezahlen von Kleinanzeigen da bekommst du dein Geld dann zurück wenn das sowas ist
... und sagt mir als privatverkäuferin muss sie mir da keine Gewährleistung oder Rücknahme anbieten.
Falsch! Sie kann die Gewährleistung ausschließen. Das muss sie aber aktiv tun und in der Anzeige gut sichtbar vermerken. Wenn nicht, ist sie in der Pflicht zur Gewährleistung (§ 433 BGB).
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Rückgabe und Garantie gibt es sowieso nicht im Privatkauf.
Gewährleistung hätte Sie ausschließen müssen.
Google mal den Begriff "Gewährleistung". Vielleicht wirst du dann schlauer.
Und nochmal: Rückgabe und Garantie gibt es nicht im Privatkauf - Gesetzlich.
Trotzdem darf man das nicht nach Lust und Laune versenden und dadurch "zerstören" bzw. qualitativ mindern.