Hat sie recht (eBay Kleinanzeigen)?

Oldtimer2000  20.04.2023, 14:59

Wie hast Du bezahlt?

iClark 
Beitragsersteller
 20.04.2023, 15:05

Paypal Freunde

6 Antworten

Klar kann man sich immer drauf berufen, dass der Kauf als Privatsache unter Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme erfolgt. Die Ware muss aber natürlich trotzdem angebracht verpackt werden und in dem angeworbenen Zustand ankommen.

Insofern kann sie sich da nicht so einfach rausreden, gerade, wenn es mangelhaft verpackt wurde.

Noch als kleiner Tipp Nutz das nächste mal dieses sicher bezahlen von Kleinanzeigen da bekommst du dein Geld dann zurück wenn das sowas ist

... und sagt mir als privatverkäuferin muss sie mir da keine Gewährleistung oder Rücknahme anbieten.

Falsch! Sie kann die Gewährleistung ausschließen. Das muss sie aber aktiv tun und in der Anzeige gut sichtbar vermerken. Wenn nicht, ist sie in der Pflicht zur Gewährleistung (§ 433 BGB).

Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Rückgabe und Garantie gibt es sowieso nicht im Privatkauf.

Gewährleistung hätte Sie ausschließen müssen.


Gehilfling  20.04.2023, 15:03
Rückgabe und Garantie gibt es sowieso nicht im Privatkauf.

Trotzdem darf man das nicht nach Lust und Laune versenden und dadurch "zerstören" bzw. qualitativ mindern.

xPxHxIxLx  20.04.2023, 15:04
@Gehilfling

Google mal den Begriff "Gewährleistung". Vielleicht wirst du dann schlauer.

Und nochmal: Rückgabe und Garantie gibt es nicht im Privatkauf - Gesetzlich.