Privatverkauf - käufer tritt zurück- versandkosten?
Guten Tag
ich habe etwas auf Kleinanzeigen verkauft. Als ich bei der Post war, das Etikett gekauft habe sah ich die Nachricht, dass der Käufer den Artikel doch nicht mehr will (nachdem er zwei Tage vorher gezahlt hatte )
ich bot ihn an die 12€ abzüglich der versandkosten zurück zu senden.
meines wissens nach war das schon kulant, da beim privatkauf nicht einfach so widerrufen werden kann.:..
schlieslich wollte er einen anderen Artikel aus meinen Anzeigen und da dann nur die Hälfte bezahlen was ich ziemlich frech fand und hat dann noch eine Äuserung getätigt wo ich absolut keine Lust mehr auf einen Verkauf hatte.
also habe ich ihn geschrieben ich möchte ihn nichts mehr verkaufen und sende ihn das Geld abzüglich versand zurück. Fertig.
jetzt hat er mir auf paypal das theoretische Geld für den anderen Artikel gesendet.
über firmen und geschäfte, nicht über freunde
das habe ich dann gleich über paypal zurück, ich muss da jetzt auch noch die Gebühren für zahlen (das versandettiket ist mittlerweile übrigens eh abgelaufen also selbst wenn ich wollte hätte ich es für den preis nicht versenden können)
das nervt mich richtig
deshalb die Frage wer ist im Recht
wie verhalte ich mich am besten
kann ich den auf paypal blockieren?
vielen dank für eure Hilfe und bitte bleibt nett :) bin auch nur ein Mensch
2 Antworten
Er dachte wahrscheinlich, du willst ihn abzocken. Die Situation ist ungewoehnlich. Man haette dem Kaeufer ein Foto des Ettiketts senden koennen, damit er es glaubt bzw. sich nicht benachteiligt fuehlt. Falls er dann immernoch Ansprueche stellt, ist es besser, alles ueber die Plattform zu regeln und keine privaten Verhandlungen zu fuehren.
In dem Fall sehe ich dich eindeutig im Recht. Ihr habt einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen, den er zu erfüllen hat. Er kann entweder den Kauf abschließen, oder deine Rückerstattung abzüglich deiner Kosten akzeptieren. Auf weitere Kaufwünsche musst du dich auch nicht einlassen. Solange du einem Verkauf nicht zustimmst, kann er dir so viel Geld überweisen, wie er will. Das musst du ihm theoretisch noch nicht mal erstatten, da er es dir im Grunde „einfach so“ geschickt hat, ohne, dass du zu einer Gegenleistung verpflichtet wärest. Etwaige Gebühren kannst Du ihm da ebenfalls in Rechnung stellen!