Kleinanzeigen Problem?
Hallo, ich habe letztens mein Handy über Kleinanzeigen verkauft und über Versand an den Käufer versendet. Nun beklagt sich der Käufer , dass das Handy ein Problem hätte und es hängen würde. Ich habe gesagt , dass es bei mir nicht so defekt war. Darauf hat er gesagt, dass er es zurückschicken will und sein Geld wieder erstattet haben will. Ich habe zu ihm gesagt , dass er erst mir das Handy schicken soll und ich gucken kann ob er das Handy aufgemacht hat also die Rückseite usw. er sagt , ich soll ihm sein Geld sofort schicken und das Handy würde er danach auch schicken. Ich habe nein gesagt , vielleicht will der mich einfach nur verarschen.
Ah ja außerdem habe ich in die Beschreibung geschrieben ,, Keine Rücknahme nach Kauf und keine Garantie Kauf auf eigene Verantwortung‘‘ das versteht er nicht. Also ich habe auch recht irgendwie oder?
Kann ich den Anzeigen , weil das Handy hat bei mir gut funktioniert als es bei mir war und vielleicht hat er das kaputt gemacht und will es mir zurückschicken.
Bitte gibt mir Tipps, danke!
4 Antworten
Er ist in der Nachweispflicht, dass der Mangel schon vor der Übergabe an ihn bestand.
Wie hat er genau bezahlt?
Kann ich den Anzeigen , weil das Handy hat bei mir gut funktioniert als es bei mir war und vielleicht hat er das kaputt gemacht und will es mir zurückschicken.
Nein, weil hier keine Straftat vorliegt.
vielleicht will der mich einfach nur verarschen.
Korrekt.
Dein Verhalten ist in soweit auch richtig.
Erst Ware, du hast auch die Pflicht und das Recht der Nachbesserung, falls notwendig. Wenn alles passt, bekommt er sein Geld wieder.
Wobei Rechtlich dazu nicht verpflichtet bist und die Rückversandskosten der Käufer zu tragen hat. Es sei denn Ihr macht unter euch was anderes aus.
Ah ja außerdem habe ich in die Beschreibung geschrieben ,, Keine Rücknahme nach Kauf und keine Garantie Kauf auf eigene Verantwortung‘‘ das versteht er nicht.
Muss er auch nicht.
Ist rechtlich irrelevant und auch falsch bzw. hat keine Rechtsgültigkeit.
Wenn ich solch einen VK habe, freue ich mich darüber dass er die Sachmängelhaftung nicht korrekt ausgeschlossen hat. Vorteil für mich.
Kann ich den Anzeigen ,
Weswegen? Du bist ja nicht betrogen worden.
Brich jede Kommunikation ab. Wenn er dir das Handy zuschicken sollte, ist das sein Problem. Erstatte ihm bloß nichts zurück .
Anzeigen nein, auf beide Seiten nicht da du nicht weißt ob es stimmt was er sagt.
In deiner Beschreibung stand keine Rücknahme - daher bist du im Recht. Er soll dir ein Video senden wo etwas hängt, schickt er es nicht weißt du bescheid.
In deiner Beschreibung stand keine Rücknahme - daher bist du im Recht.
Auweia, wie kommt man auf einen solchen Nonens, TikTok?
In deiner Beschreibung stand keine Rücknahme - daher bist du im Recht.
Ein Irrglaube zu schreiben "keine Rücknahme" und zu denken man ist "fein raus".
Das reicht hier per se nicht zumal man die Rücknahme nicht vehement ausschließen kann.