Ausbildereignungsprüfung - welche Berufe darf ich ausbilden?
Ich habe vor bei der IHK an der Ausbildereignungsprüfung teilzunehmen. Wenn ich diese nun bestehen sollte, und den "Ausbilderschein" habe, welche Berufe darf ich dann ausbilden?
Ich selbst habe eine Ausbildung zum Industriekaufmann, studiere aber jetzt noch BWL.
hier wurde ja schon der Hinweis gegeben, dass man nur die Berufe ausbilden darf, für die man einen "Gesellenbrief" hat. http://www.gutefrage.net/frage/welche-berufe-darf-ich-als-industriekaufmann-mit-ausbilderschein-ausbilden
aber es wäre ja auch möglich, das ich vorher keine Ausbildung abgeschloßen habe und nur mit dem später abgeschloßenen BWL Studium den "Ausbilderschein" erlange.
5 Antworten
Ich habe gerade meine Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgelegt. Also in der Broschüre "Ausbildung und Beruf" steht folgendes; Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Welche Qualifikationen der Ausbildende oder die Ausbilder bzw. die Ausbilderinnen haben müssen, ist im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung unterschiedlich festgelegt. Also schau dir beides an und die Ausbilder- Eignungsverordnung an. Du solltest aber in dem Beruf, wo du ausbildest auch praktische Erfahrung haben, sonst haben die Auszubildenden mehr Fachwissen als du. Wenn du zur Prüfung angemeldet wirst, wird auch deine berufliche Laufbahn und deine praktischen Erfahrungen überprüft und dann entschieden ob du eine Zulassung bekommst. Wo willst du denn die Vorbereitung zur Prüfung machen, sprich dir die 4 Handlungsfelder (siehe Ausbilder-Eignungsverordnung) erarbeiten?
Ausbilden darf man mit dem ADA-Schein allein nicht. Man muss im Normalfall den Beruf, in dem man ausbilden will/soll, selbst erfolgreich gelernt haben. Wenn das nicht, muss ich ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen haben oder bei einem 3-jährigen Lehrberuf mindestens 4 1/2 Jahre einschlägige Praxis im Betrieb nachweisen. Dazu muss man den Ausbilderschein besitzen und jetzt kommt eine weitere sehr wichtige Forderung, man muss auch persönlich dafür geeignet sein. Das heißt, kein Richter hat mir z. B. die Ausbildung und Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen untersagt. Ich habe nicht gravierend gegen Paragraphen des BBiG ( Berufsbildungsgesetz) verstoßen.
Wenn Dein Betrieb Dich aus Ausbilder einsetzen will, so muss er einen Antrag an die entsprechende Kammer richten. Hier wird unter anderm die fachliche Ausbildung, sprich Eignung abgefragt. Wenn Du Industriekaufmann bist, kannst Du Industriekaufleute uneingeschränkt und nahe kaufmännische Berufe auf widerrufliche Anerkennung ausbilden. Die widerrufliche Zuerkennung stellt ebenfalls die Kammer (IHK) aus.
Mit der abgelegten Prüfung (und wenn man Bestanden hat), darf man theoretisch jeden Beruf ausbilden, was logischerweise in der Praxis keinen Sinn macht.
Also dürfte ich dann, unabhängig davon, dass ich Industriekaufmann bin, auch einen Kaufmann im Gesundheitswesen ausbilden?
Theoretisch auch Auszubildende im Handwerk? weil da ja die Handwerkskammer zuständig ist und nicht mehr die IHK. Oder MTA als anderes Beispiel wo ja noch glaube weder Handwerkskammer noch IHK zuständig sind
Das mit den Kammern ist die Frage...
In der Praxis macht es natürlich keinen Sinn Fachfremd auszubilden, deswegen sollte sich die Frage eigentlich nicht stellen, aber warum fragst du nicht einfach bei der IHK nach?
NEIN; Nur die, in der Du Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen hast (Gehilfen- oder Gesellenbrief) oder die widerrufliche Zuerkennung erhalten hast.
Also Gesellenbrief gibt es im Handwerk, zuständig ist die Handwerkskammer. IHK heißt doch Industrie- und Handelskammer. Ich denke, Dir wird bei der Ausbildung genau gesagt, in welchen Berufszweigen Du ausbilden darfst.
Ja mir is klar, dass ich mit meiner Ausbildung, die bereits abgeschloßen ist, keinen Gesellenbrief bekomme, deswegen ja auch in Anführungszeichen, aber es wurde in der anderen Frage so geschrieben ;)
Mich interessiert es halt jetzt schonmal, welche Berufe ich theoretisch ausbilden dürfte.
Für die Vorbereitung zur Prüfung wird uns im Rahmen der Vorlesung des BWL Studiums ein Vorbereitungskurs angeboten, aber da dass erst im März '14 stattfindet wollt ich hier schonmal fragen, sonst hätte ich mich dort natürlich erkundigt.
Aber danke für deine Antwort, scheint ja alles n bissel "schwammig" formuliert zu sein vom Gesetz her...