Berichtsheft abgeben ohne Aufforderung?
Hey,
ich habe meine Ausbildung gerade fast zu Ende. Ich habe meine Theorie bestanden und muss in zwei Wochen nur noch die praktische Prüfung machen. Ich hatte Probleme mit meinem Berichtsheft und jabe die Schulwochen nicht mehr, aber mein Arbeitgeber musste nur per Brief bestätigen, dass ich es vollständig geführt habe und das hat er vor einiger Zeit auch getan.
Ebenfalls steht in meiner Einladung nicht, dass ich es mitbringen muss und ich wurde auch nicht dazu aufgefordert.
Bedeutet das, ich muss es nicht mitbringen und es wird nicht kontrolliert?
Danke schon mal im Voraus!
4 Antworten
Nimmst trotzdem mal mit, ich m20 musste meins zwar nicht abgeben, weil es nur stichprobenartig kontrolliert wurde und man wurde auch einige Wochen bzw Monate vor der Abschlussprüfung informiert dass man es einschicken muss (ich hab aber nicht dazugehört) aber ich hab es trotzdem geführt, einfach sicherheitshalber.
Nimm es trotzdem mit. Es ist dein Tätigkeitsnachweis. Wenn dein Arbeitgeber für die fehlenden Wochen per Brief informiert hat, wissen die Prüfer auch darüber Bescheid. Trotzdem wollen sie natürlich kontrollieren, was in den anderen Wochen so passiert war.
Wenn es nicht in der Einladung steht, musst du es nicht mitbringen. An vielen Prüfungen ist es mittlerweile so, dass die Prüfer selbst nicht mehr befugt sind Einsicht zu haben. Daher ist ein Mittbringen nicht erforderlich.
"Im Rahmen der Prüfungsanmeldung muss vom/von der Auszubildenden und vom Ausbilder/von der Ausbilderin per Unterschrift bestätigt werden, dass die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und kontrolliert worden sind."
"Das Berichtsheft muss am Tag der Prüfung nicht vorgelegt werden. Die Zulassung erfolgt bereits Monate vor der eigentlichen Abschlussprüfung. Eine Kontrolle am Prüfungstag durch den Prüfungsausschuss ist daher nicht mehr geeignet, die Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen. Wenn der Prüfungsausschuss erst am Tag der Abschlussprüfung die Berichtsheftführung kontrolliert, kann das Berichtsheft auch den eigentlichen Zweck (Vermittlung sämtliche Ausbildungsinhalte gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung) nicht mehr erfüllen."
die Abgabe gehört mit zur Zulassung. ihr habt es wieder erhalten, die schriftliche Prüfung bereits hinter euch. die Berichtshefte kannst aufheben, aber vernichten erst dann wenn du den Gesellenbrief in der Hand hast.