Mündliche IHK Ergänzungsprüfung wegen 2 Punkten?

2 Antworten

Mit der Ergprfg. wäre dann aus 2 5er nur noch 1.

Zum Bestehen musst du aber auch noch die Punkte und Gewichtung Teil 1 heranziehen.
Wenn du hier zu wenig Punkte hast, kann evtl. eine Ergprfg. nicht reichen und wird dann auch nicht durchgeführt.

Nehme die Punkte Teil 1 x 25 =
Pkt. KB (nach Ergänzung) x 30 =
Pkt Wiso x 10 =
mdl. Pkt x 35 =

Alles zusammen gerechnet / 100 muss dann auch mind. 50 ergeben. (Erste Bestehensregel)

alle Punkte wie oben aus Teil 2

(KB, Wiso, mdl. / 75 muss auch mind. 50 ergeben. (Zweite Bestehensregel)

3 = keine 6 in Teil 2

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich habe dazu etwas im Internet nach Eingabe "Ergänzungsprüfung IHK" gefunden:

In der Ergänzungsprüfung können 100 Punkte erreicht werden. Die in der schriftlichen Prüfung erreichte Punktzahl wird doppelt gewichtet, die in der Ergänzungsprüfung erreichte Punktezahl einfach. Wenn dadurch das Gesamtergebnis 50 Punkte erreicht, ist die schriftliche Prüfung bestanden.

Also schriftlich. 48 P. + 48 P. + 55 P in der Ergänzungsprüfung =151 / 3 = 50.33

Also streng dich an und mache eine bessere Ergänzungsprüfung, ich wünsche dir viel Glück und gute Nerven.