Ja, kein Problem, du musst ja nicht immer Höchstleistung abrufen.

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Ich will es mal versuchen, links auf der Aufstellung ist die Einkommensermittlung mittels Buchführung per BVV (Betriebsvermögensvergleich) aufgeführt.Ganz grob werden beim BVV das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Wirtschaftsjahrs mit dem Betriebsvermögen am Ende des Vorjahres verglichen.

Wie der Gewinn aus BVV genau berechnet wird, führe ich im Abschnitt B weiter unten auf.

Auf der rechten Seite der Aufstellung ist die Einkommensermittlung mittels der einfacheren EÜR aufgeführt. Von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abgezogen, was den Gewinn oder Verlust ergibt - diese stellt eine administratorische Erleichterung für die Kleingewerbetreibende dar.

Als Student wirst du dich künftig mehr mit dem betrieblichen Rechnungswesen und dem vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4.1 in Verb. mit § 5 EStG beschäftigen müssen, die anderen Einkommensermittlung werden nur am Rande gestreift werden, du solltest sie eben auch kennen.

Es wird unterschieden:

A) unvollständier BVV

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Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG = durch unvollständigen BVV

Hierunter fallen:

  • Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder die nicht buchführungspflichtig sind und einen Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG stellen
  • Selbständige, die freiwillig Bücher führen, sowie
  • Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind und nicht freiwillig Bücher führen, aber wegen fehlender Aufzeichnungen nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt werden.

B) vollständiger BVV

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Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 5 EStG = durch vollständigen BVV - das ist die Gewinnermittlung der Gewerbetreibenden!

Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung, Kassenbuch, Inventur) voraus.

Der Gewinn wird beim BVV wie folgt ermittelt:

Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

minus Betirebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

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= Betriebsvermögensänderung

+ Entnahmen des Wirtschaftsjahren (Privatentnahmen)

minus Einlagen des Wirtschaftsjahrs (Privateinlagen)

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= Gewinn bzw. Verlust des Wirtschaftsjahres

C auf der rechten Seite der Aufstellung geht es um die EÜR § 4 Abs. 3 EStG

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Neben Kleingewerbetreibenden im Sinne von § 19 UStG gehören zu den Einnahmenüberschussrechnern insbesondere die freien Berufe, letztere unabhängig von der Höhe des Gewinns oder des Umsatzes.

Von den Betriebseinnahmen werden die Betriebsausgaben abgezogen, was den erzielten Gewinn oder Verlust im Wirtschaftsjahr ergibt.

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Die Trainer sind die Ausbilder. Ja, das ist so, denn auch sie selbst stehen unter Aufsicht und werden von ihren Vorgesetzten beurteilt, was sich auf ihre Karriere bei der BW auswirkt.

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Z.B. Ubuntu, oder Xubuntu (mit Xfce Desktop-Oberfläche). Ein Update-Problem wie julihan41 schildert, hatte ich damit noch nie.Ich bin selbst. Softwareentwickler und habe für diesen Zweck 6 Rechner mit versch. Linux-Distributionen verfügbar, ich arbeite seit 1994 ausschließlich mit Linux-Derivaten und bin damit sehr zufrieden.

Meine persönliche Lieblings-Distibution ist Arch Linux, diese Distribution ist nicht für Linux Neueinsteiger gedacht.

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Du hast nicht nur dieses Problem, wenn du nichts dagegen unternimmst, wirst du ohne Job sein.

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