Komplettes Berichtsheft vom 1. Lehrjahr bis zum 3. Lehrjahr zur mündlichen Prüfung mitbringen?
Hallo Leute :) Februar diesen Jahres musste ich für meine schriftliche Prüfung mein komplettes Berichtsheft, was ich die Jahre geführt habe abgeben. Darufhin wurde ich zur schriftlichen zugelassen. Natürlich habe ich diesen weitergeführt. Aber muss ich jetzt für die mündliche noch einmal alles vom 1. Lehrjahr bis heute ausdrucken oder reicht das weitergeführte?
1 Antwort
Im Normalfall interessiert sich bei der mündlichen Prüfung keiner für dein Berichtsheft. Allerdings kommen Stichproben hin und wieder vor. An deiner Stelle würde ich alle Seiten ausdrucken. Stelle dir das Szenario vor: Sie wollen dein Berichtsheft und du legst nur die letzten 4 Monate vor mit der Begründung: "Den Rest habe ich bei der schriftlichen Prüfung abgegeben und neu ausdrucken wollte ich es nicht..." Wie stehst du dann da? Die mündlichen Prüfer haben mit der schriftlichen Prüfung nichts zu schaffen. Wenn die das Berichtsheft sehen wollen, dann solltest du liefern können. Da du bald deinen Abschluss hast, schadet es nicht noch in das nötige Papier und Tinte zu investieren, sofern es bei deinem Arbeitgeber nicht möglich ist... Viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung!
alles klar. Wenn die IHK das absegnet, dann passt ja alles :)
super, meinen Glückwunsch :) Jetzt hast du eine abgeschlossene Ausbildung in der Tasche, die dir keiner mehr nehmen kann!
Danke für deine Antwort :)
Ich könnte schon noch einmal alles ausdrucken, aber das Problem ist, dass meine Ausbilderin krankgeschrieben ist und ich dann keine Unterschriften hätte.
Habe aber eben bei der Handelskammer angerufen und die meinten, dass ich nur das weitergeführte mitbringen müsse :D
Noch einmal Schwein gehabt ...