Berichtsheft?
Wenn man in sein Berichtsheft 2 oder 3 Blätter nicht zu Ende gemacht aber trotzdem unterschrieben ist wird man zur schriftlichen Prüfung zu gelassen oder ist man durch gefallen.
Oder wird mann erst garnicht zur schriftlichen Prüfung zugelassen.
1 Antwort
Nach Paragraph 43 Abs. 1 Nr. 2 2. HS BBiG kann man nur zugelassen werden wenn man einen Ausbildungsnachweis geführt hat. Dazu gehört natürlich ein vollständiger Nachweis.
Das heißt die Seiten sind nachzufragen. Da sie ja bereits unterschrieben sind, sollte das ja nur noch eine Fleißarbeit sein.