Berufliche Abschlussprüfung - Berichtsheft nicht unterschrieben?
Hallo,
am Freitag habe ich meine berufliche Abschlussprüfung bei der IHK. Dazu ist ja die Vorlage des vollständigen Berichtsheftes Pflicht.
Nun kommt aber mein Problem, vor 2 Wochen sind wir umgezogen und einige der Dinge und privaten Sachen sind noch eingelagert, so auch mein Berichtsheft. Die Daten des Berichtsheftes habe ich auf meinem Laptop. Kann es also problemlos nochmal ausdrucken.
Nun würde ich aber gerne wissen, ob ich dann überhaupt zur mündlichen Prüfung zugelassen werde, wenn mein Berichtsheft nicht unterschrieben ist. In meinem Betrieb ist nämlich zur Zeit auch noch Betriebsurlaub, kann es also nicht erneut unterschreiben lassen.
Habe nämlich auch irgendwo mal gelesen dass das Berichtsheft nur vollständig sein muss, nicht aber unterschrieben sein muss. Stimmt das?
Gruß Patrick
1 Antwort
Bei mir damals wurde peinlichst darauf geachtet, dass es unterschrieben ist. Allerdings musste ich die Berichtshefte vier Wochen vor der Abschlussprüfung einschicken und habe sie am Tag der Prüfung danach wieder bekommen. Allerdings war das die HWK, weiß nicht ob es bei der IHK ausreicht, die nur mitzunehmen.
Vollständig ist es aber eigentlich erst mit Unterschrift des Ausbilders. So sieht es ja sonst danach aus, dass du das nie vorgelegt hast. In deiner Situation würde ich lieber mal sehen, ob du nicht doch an die eingelagerten Berichtshefte drankommst. Ist ja nicht gerade unwichtig für dich...
Was ist dir wichtiger? Russisch-Roulette spielen und ohne Unterschrift mitnehmen oder doch lieber den Akt auf sich nehmen und die Hefte unter dem Berg an Kisten raussuchen und auf der sicheren Seite sein? Musst du wissen...