berichtsheft abschlussprüfung?
ich hab mein berichtsheft handelskammer schon im august oder september abgegeben wegen dem antrag zur prüfung, ausbildungsverkürzung um 1/2 jahre.
und jetzt steht im schreiben das weitergeführte berichtsheft is zur praktischen prüfung mitzunehmen und dem prüfungs... vorzulegen
wenn ich das vorlege verrate ich die anderen prüflinge weil die das nicht weiter geführt haben einige dabei freunde von mir
wollen die das überhaupt sehen wenn die nicht fragen brauch ich es auch nicht vorzulegen oder?
5 Antworten
Dann sag den anderen doch, dass sie es weiter führen sollen. Da sind sie aber selbst schuld, wenn sie es nicht machen. Es muss IMMER damit gerechnet werden, dass dieses Heft eingesehen wird!
Wieso verrätst Du die, wenn die zu faul zum Weiterführen waren? Willst Du lieber nicht zur Prüfung zugelassen werden? Mitnehmen und wenn sie es sehen wollen, vorzeigen.
Ohne Berichtsheft wird man nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Man wird zurück nach Hause geschickt und man muss bis zum Ende des Tages das vollständige Berichtsheft vorzeigen, ansonsten wird die mündliche Prüfung beim Nichtvorlegen mit "0" Punkte von der zuständigen Kammer bewertet. Der Chef muss die Blätter auch unterschreiben.
Was verräts Du dadurch? Das Führen des Berichtsheftes ist Pflicht und das Berichtsheft wird vom Prüfungsausschuß geprüft.
Hey,
Also ich musste beim Beenden meiner Ausbildung das Berichtsheft vorlegen.
Auch meinen Kollegen war klar das sie das müssen..
ja können die das nachreichen?