Indirekte Aufforderung zur Vorlage?
In ihrer Begründung zur Einstellung des Verfahrens schreibt eine Staatsanwältin das:
"Die Anzeigenerstatterin legte bei ihrer erneuten Anzeigenerstattung erneut die Screenshots des Chatverlaufes aus ihrer ersten Anzeige vor. Es liegen weiterhin keine ausreichenden Beweismittel vor"
Und die Polizistin, welche die Anzeige aufgenommen hat, schrieb das bei der Nachfrage bez. ob der der Chatverlauf aufgehoben werden solle:
"Bezüglich des Chatverlaufs bitte ich darum, dass Sie diesen jedenfalls vorrätig halten, so dass ggf. darauf zurückgegriffen werden kann."
Wollten hier die Staatsanwältin sowie die Polizistin mit ihren jeweiligen Aussagen indirekt auf den Gedanken bringen, den gesamten Chatverlauf endlich vorzulegen, anstelle wieder nur die auszugsweise vorgelegten Screenshots?
Offiziell dürfen sie ja nämlich nicht als objektive Ermittlungspersonen dazu auffordern, den gesamten Chatverlauf anstelle nur der Screenshots als Beweismittel vorzulegen.