Indirekte Aufforderung zur Vorlage?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Screenshots reichen der Staatsanwälte nicht. Sie möchte den kompletten Verlauf sehen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

biaschue  04.03.2025, 11:31

Dann hätte sie das deutlich benannt ! Hat sie aber nicht...

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 11:36
@biaschue

Direkt dazu auffordern dürfen sie bez. der Objektivität nicht, denn das kann im Falle einer späteren Anklage die Gegenseite als fehlende Objektivität in der Ermittlungsarbeit bemängeln:

Aber sie dürfen durchaus zulässigerweise indirekte Hinweise / Impulse setzen, damit man (endlich) selbst auf den Gedanken kommt, ein bestimmtes Beweismittel vorzulegen.

😉😉😉😉

Wanderer100  04.03.2025, 11:39
@biaschue

Sie schreibt sinngemäss: Es liegen keine weiteren Beweismittel vor. Also reichen ihr diese Fakten nicht. Du bist jetzt quasi in der Bringschuld. Ist halt Juristendeutsch,da muss man zwischen den Zeilen lesen.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 11:48
@Wanderer100

Heißt die Aussage der Staatsanwältin zwischen den Zeilen dann auch, dass die bereits vorgelegten Screenshots schon den Vorwurf begründen, aber eben nicht als Beweismittel ausreichen?

Wanderer100  04.03.2025, 11:51
@Fragensklave25

So würde ich das sehen. Der Vorwurf ist begründet, aber nicht ausreichend bewiesen. Also musst du weiter tätig werden um die Staatsanwälte zu überzeugen.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 12:12
@Wanderer100

Ich habe in der Anzeige z. B. auf Widersprüche hingewiesen:

Die einzelnen Screenshots belegen diese aber nicht, weil die Screenshots den Chatverlauf nur selektiv darstellen:

A schrieb am XX07.2024 um XX:XX Uhr das:

"Ich weiß nix und deswegen misch ich mich au ned ein":

- Er fragt gezielt mit "Sieht man wie er da was aus deiner Tasche nimmt" gezielt nach der Beweisbarkeit der Tathandlung

- Er schützt den B aktiv, indem er ihn mittels Tatsachenbehauptung als unschuldig darstellt

- Er versuchte mich durch einige Nachrichten meine Behauptung als unglaubwürdig darzustellen

A schrieb auch im Chat, dass er B nicht kenne, nur so vom Sehen von Festen & auf meine Frage, wie der B denn so allgemein drauf wäre, schrieb er "Keine Ahnung":

Woher soll der X denn so absolut sicher ("er hat nix gemacht") wissen, dass B nix gemacht hat, wenn er den B gar nicht (richtig) kennt? Oder woher soll der A so sicher die Unschuld wissen, wenn er doch gar nicht weiß, wie B so allgemein drauf ist?

Und die gezielte Frage nach der Beweisbarkeit kann er nicht aus reiner Neugier gestellt haben, denn:

Er schrieb mir im Chat auch, dass ihm die Tat relativ egal sei.

Und es ist nicht die alleinige Tatsache, dass ein Widerspruch entsteht, die Tathandlung zur Strafvereitelung, denn:

Alleinige Widersprüche an sich können ja niemals eine Strafvereitelung darstellen, da sie keine Handlung sind.

Vielmehr die durchgeführten Handlungen an sich stellen die Strafvereitelung dar:

- Geben eines Alibis ("Da is er aber ned") noch bevor ich die Möglichkeit hatte, mögliche Beweismittel zu nennen:

Außerdem:

Woher soll A so sicher wissen, dass B nicht in dieses Studio geht, wenn er selbst zur Tatzeit auf Weltreise war?

Und nur weil B für gewöhnlich in das Studio in der Innenstadt (ist die gleiche Kette) gehe, heißt dies nicht automatisch, dass B immer sein Gewohntes anwendet.

Und selbst wenn A argumentieren würde, jemand hätte ihm gesagt, dass B nicht in dieses Studio gehe, macht er sich bei dieser Aussage bei ihrer Falschheit strafbar, denn:

Er äußert die Tatsache nicht in Form einer Aussagenübernahme einer anderen Person (z. B "D hat mir gesagt, dass B nicht in dieses Studio gehe"), sondern er stellt es als eigene Beobachtung dar und übernimmt somit bei ihrer Falschheit die volle rechtliche Konsequenz dafür.

- Schwächung meiner Glaubwürdigkeit, indem er es so darstellt, dass mein Verdacht falsch sei ("... du schreibst, dass er (B) dich mit dem A geschädigt hat und er (B) kennt nedmal den anderen Typen mit dem er des zusammen gemacht haben soll")

- Weiterer Angriff auf meine Glaubwürdigkeit, indem er meinen konkreten Verdacht gegen B als falsch darstellt:

Er behauptet in "... weil er nix gemacht hat" die definitive Unschuld von B (er stellt diese als Tatsache dar, die nachweisbar sei) und stellt somit meinen Verdacht so dar, als dass dieser überhaupt gar nicht stimmen könne, da B ja nachweisbar unschuldig sei.

- Es gibt noch weitere strafvereitelnde Handlungen, die ich aber hier nicht alle aufzählen möchte.

Es zeigt sich das Muster, dass A auf den Schutz von B vor dessen Verfolgung hingearbeitet hat.

Wanderer100  04.03.2025, 13:46
@Wanderer100

Ok, bin wieder da. Vielleicht drei Worte zu mir: Ich war mehrere Jahre als Schöffe tätig, bin natürlich kein Volljurist, aber so einiges habe ich dadurch natürlich mitbekommen. Es ist aber schwierig aus den Fragmenten die du mir geschildert hast, ein Ergebnis abzuleiten. Vertritt du dich alleine oder hast du einen Anwalt? Wie ich herauslese,gibt es einen Zeugen, der aber widersprüchliche Angaben macht. Da es wohl ein Zivilprozess ist, liegt es auch an dir die Wahrheit herbeizuführen. Im Strafprozess ist das Sache der Behörden . Wird also schwierig, oben steht immer die Unschuld des Beklagten. Und eine widersprüchliche Aussage wird entweder überhaupt nicht gewertet oder als wahr empfunden. Dadurch ist leider deutsches Recht. Aber konkret: Falls du keinen Anwalt hast schildere deinen Fall mal auf Frag einen Anwalt. de. Gegen schmales Geld bekommst du eine Einschätzung deiner Situation und wie du am besten vorgehen solltest. Viel Glück!

Sie haben genau das gemeint, was sie auch gesagt haben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist doch mehr als deutlich. Was du spekulativ in diese Aussage versuchst hineinzuinterpretieren, ist daher nicht relevant, rein fiktiv und für mich auch nicht nachzuvollziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbstständiges Denken tut nicht weh ! 😉

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 11:43

Direkt dazu auffordern dürfen sie bez. der Objektivität nicht, denn das kann im Falle einer späteren Anklage die Gegenseite als fehlende Objektivität in der Ermittlungsarbeit bemängeln, was eventuell zur Verfahrenseinstellung durch das Gericht oder zumindest zu einem Freispruch durch das Gericht führen kann:

Aber sie dürfen durchaus zulässigerweise indirekte Hinweise / Impulse setzen, damit man (endlich) selbst auf den Gedanken kommt, ein bestimmtes Beweismittel vorzulegen.

Polizistin meint: Leg die Screenshots in die Schublade und nicht in die Ablage "P".

Staatsanwältin meint: Das reicht so nicht, da muss schon mehr kommen.


Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 11:25

Du gehst auf die Frage nicht ein, von daher sachlich auf die konkrete Frage eingehen:

Wollten hier die Staatsanwältin sowie die Polizistin mit ihren jeweiligen Aussagen indirekt auf den Gedanken bringen, den gesamten Chatverlauf endlich vorzulegen, anstelle wieder nur die auszugsweise vorgelegten Screenshots?

Wiesel  04.03.2025, 11:28
@Fragensklave25

Die machen nichts indirekt.

Will man sein Ziel erreichen, reichen die vorgelegten Beweismittel nicht aus und sollen denn nicht vernichtet werden. Das ist der aktuelle Status Quo

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 11:35
@Wiesel

1. Wenn sie nicht ausreichen, warum sollen sie denn dann nicht vernichtet werden?

Gerade dann dürfte es egal sein, ob sie vernichtet werden oder nicht.

2. Direkt dazu auffordern dürfen sie bez. der Objektivität nicht:

Aber sie dürfen durchaus zulässigerweise indirekte Hinweise / Impulse setzen, damit man (endlich) selbst auf den Gedanken kommt, ein bestimmtes Beweismittel vorzulegen.

Wiesel  13.04.2025, 22:53
@Fragensklave25

Viele Fälle wurden durch Beweissicherung über Jahre und der Einführung der Gendiagnostik auch noch nach Jahrzehnten aufheklärt.

Wollten hier die Staatsanwältin sowie die Polizistin mit ihren jeweiligen Aussagen indirekt auf den Gedanken bringen, den gesamten Chatverlauf endlich vorzulegen, anstelle wieder nur die auszugsweise vorgelegten Screenshots?

Nein , aber der Chatverlauf ist das Original, eine Kopie ist nur eine Kopie, das Gericht wird im Zweifelsfall das Original sehen wollen und gegebenenfalls Inhalte über den Screenshot hinaus sehen wollen, sollte doch noch ein Verfahren eröffnet werden.

Offiziell dürfen sie ja nämlich nicht als objektive Ermittlungspersonen dazu auffordern, den gesamten Chatverlauf anstelle nur der Screenshots als Beweismittel vorzulegen.

Screenshots sind nur eine Kopie und können daher als Beweismittel von beiden (!) Seiten in Zweifel gezogen werden. Und damit vom Verfahren ausgeschlossen werden, sollten begründete Zweifel an der Echtheit bestehen.

Ich sag's mal so, ich zeige dich an, lege einen Screenshot vor, du löscht deinen Chatverlauf, ich lege dann einen vor der zu meinen Gunsten ist, welche Beweise hast du, dass ich ihn manipuliert habe?

Richtig keine, weil du deinen Verlauf ja gelöscht hast und dieser damit als Gegenbeweis nicht mehr existiert.

Was die anzeigende Person vorlegt muss diese entscheiden, wenn die Anzeige aber 2x zurück gewiesen wurde, reicht der Screenshot nicht aus.


Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:04

Du gehst auf die Frage nicht ein, von daher sachlich auf die konkrete Frage eingehen:

Wollten hier die Staatsanwältin sowie die Polizistin mit ihren jeweiligen Aussagen indirekt auf den Gedanken bringen, den gesamten Chatverlauf endlich vorzulegen, anstelle wieder nur die auszugsweise vorgelegten Screenshots?

Der Vorwurf erscheint ja berechtigt, wie aus der Aussage der Staatsanwältin hervorgeht:

Lediglich reichen die Screenshots alleine nicht aus, weshalb sie indirekt darauf hinweisen, dass sie den Chatverlauf benötigen.

animeartemis  04.03.2025, 13:24
@Fragensklave25
Wollten hier die Staatsanwältin sowie die Polizistin mit ihren jeweiligen Aussagen indirekt auf den Gedanken bringen

Habe ich beantwortet, die Antwort lautet nein.

Lediglich reichen die Screenshots alleine nicht aus, weshalb sie indirekt darauf hinweisen, dass sie den Chatverlauf benötigen.

Nein tun sie nicht. Es ist Standard, dass alles was verfahrensrelevant ist aufgehoben werden muss.

Möchte der Staatsanwalt das Original sehen, wird es direkt und ohne irgendwelche Andeutungen eingefordert.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:30
@animeartemis

Direkt dazu auffordern dürfen sie bez. der Objektivität nicht, denn das kann im Falle einer späteren Anklage die Gegenseite als fehlende Objektivität in der Ermittlungsarbeit bemängeln, was eventuell zur Verfahrenseinstellung durch das Gericht oder zumindest zu einem Freispruch durch das Gericht führen kann.

😉😉😉😉

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:37
@animeartemis

"Es ist Standard, dass alles was verfahrensrelevant ist aufgehoben werden muss."

Du gehst damit schon davon aus, dass die Tat nachgewiesen wurde und aus sonstigen Gründen die Screenshots nicht reichen:

Wenn die Tat aber noch gar nicht nachgewiesen ist, kann ja der Chatverlauf auch z. B. zum "Arsch wischen" genutzt werden, denn:

Wenn die Tat gar nicht nachgewiesen wurde, kann es ja auch nichts geben, dass verfahrensrelevant ist.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:38
@biaschue

"Es ist Standard, dass alles was verfahrensrelevant ist aufgehoben werden muss."

Du gehst damit schon davon aus, dass die Tat nachgewiesen wurde und aus sonstigen Gründen die Screenshots nicht reichen:

Wenn die Tat aber noch gar nicht nachgewiesen ist, kann ja der Chatverlauf auch z. B. zum "Arsch wischen" genutzt werden, denn:

Wenn die Tat gar nicht nachgewiesen wurde, kann es ja auch nichts geben, dass verfahrensrelevant ist.

biaschue  04.03.2025, 13:48
@Fragensklave25

Mann muss durchaus die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass A vielleicht gegen B, im Umkehrschluss dazu, eine Anzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede etc. erstattet...dann würde der Chatverlauf ggf. noch einmal wichtig werden und benötigt werden... So sehe ich das. Bei Unklarheiten direkt die Personen fragen, von denen solche Aussagen getätigt wurden, wie in deinem Beispiel von Staatsanwaltschaft und Polizei. Im Nachhinein ist alles, ohne besagte Personen befragen zu können, reine Spekulation...

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:49
@biaschue

Hintergrund der vorsichtigen Formulierung:

Offiziell dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft als objektive Ermittlungsorgane keine Partei in dem Verfahren ergreifen und Sie nicht aktiv dazu drängen, bestimmte Beweise zu liefern, die sich möglicherweise für oder gegen Sie oder andere auswirken könnten. Durch diese zurückhaltende Formulierung umgehen sie das Problem, indem sie nur darauf hinweisen, dass ein vollständigerer Beweis möglicherweise entscheidend sein könnte.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 13:57
@biaschue

Wenn A gegen B wegen übler Nachrede oder anderer Straftatbestände eine Anzeige stellen würde, ist es egal, ob B noch den Chatverlauf hat oder nicht, denn:

Der A müsste beweisen können, dass B üble Nachrede begangen hat und dementsprechend Belege vorlegen, die das beweisen können sollen ---- nicht der B müsste seine Unschuld beweisen.

Zumindest ist das so in Deutschland die gängige Rechtslage (ich weiß ja leider nicht, aus welchem Land di kommst).

animeartemis  04.03.2025, 15:18
@Fragensklave25

Hör auf mir etwas in den Mund zu legen.

Wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungsrelevanz sieht, dann wird ermittelt und es wird vom Anzeiger alles eingefordert was relevant ist für eine Anklage. Das entspricht den Regeln für Ermittlungen.

Offiziell dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft als objektive Ermittlungsorgane keine Partei in dem Verfahren ergreifen und Sie nicht aktiv dazu drängen, bestimmte Beweise zu liefern

Red keinen Blödsinn, in einem Strafverfahren wird ganz normal ermittelt und alles eingesammelt was für die Anklage vor Gericht relevant ist.

Können die Beweise die eingeteicht werden, das ganze nicht beweisen wird das Verfahren eingestellt.

Dir als angeklagte Person steht es frei die Beweise zu vernichten die dich entlasten könnten, aber du kannst sie sollte es ein Strafverfahren geben dann auch nicht mehr vorlegen.

Im Strafverfahren wurde vermutlich die anzeigende Person aufgefordert eben diese Beweise einzureichen, tut sie das wird es vermutlich ein Verfahren geben.

Ob du das nun wahrhaben willst oder nicht, ist dem Gericht vollkommen egal.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 16:04
@animeartemis

Wie soll die StA denn einen Chatverlauf als Beweis führen können, wenn sie auf diesen gar nicht zugreifen kann, da er ihr nicht vorliegt?

🤣🤣🤣🤣

Und die StA darf nicht auf den Anzeigenerstatter eigeninitiativ auf den Anzeigenerstatter zugehen und sagen:

"Hey, legen Sie uns mal den Chatverlauf vor, den brauchen wir als Beweis!", wenn der Anzeigenerstatter selbst nicht von alleine auf die Idee kommt, den Chatverlauf als Beweismittel einzureichen:

Denn sonst würde die StA ihre Objektivität aufs Spiel setzen.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 16:18
@animeartemis

Der Anzeigenerstatter führt Sache A + B als Beweis für seine Anzeige, aber nicht Sache C:

Die StA darf dann nicht kommen und zum Anzeigenerstatter das sagen:

"Führen Sie auch Sache C als Beweis für Ihre Anzeige an, damit wir anklagen können!"

Die StA hat die Pflicht, objektiv zu ermitteln! 😉

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 16:26
@animeartemis

"Ob du das nun wahrhaben willst oder nicht, ist dem Gericht vollkommen egal."

Genau, es ist dem Gericht egal, ob du es wahrhaben möchtest oder nicht, dass eine Ermittlungsbehörde keine Partei in einem EV ergreifen darf.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 17:52
@animeartemis

Auszug von einem Internetauftritt einer dt. Behörde in der Strafverfolgung:

Verpflichtung zur Objektivität

animeartemis  04.03.2025, 20:43
@Fragensklave25

Wiederholen von Sachen die du nicht verstehst, macht es nicht besser.

Erst einmal arbeitet der Staatsanwalt für den Staat.

Ob A gegen B eine Anzeige eingebracht hat, ist diesem vollkommen egal.

Der Staatsanwalt arbeitet weder für A noch B oder sonst wen der mit einem möglichen Straftatbestand zu tun hat.

Der Staatsanwalt und die Polizei sind verpflichtet jedem Hinweis zu einer Straftat nachzugehen, lässt es die Relevanz zu wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden Beweise gesucht, sichergestellt und im Rahmen des Gerichtsverfahrens dem Richter präsentiert und daraus wird ein Urteilsspruch ermittelt, das kann für oder gegen den Staatsanwalt ausfallen.

Unabhängig davon gibt es das Zivilrechtsverfahren, da muss A oder dessen Anwalt nachweisen warum worauf auch immer ein Anspruch erhoben wird, damit haben Polizei und Staatsanwaltschaft nichts zu tun.

Die StA hat die Pflicht, objektiv zu ermitteln! 

Reichen die Beweise nicht aus, hat der Staatsanwalt sogar die Pflicht, weitere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Das schadet in keinster Weise der Objektivität.

Wie bereits erwähnt, der Staatsanwalt arbeitet für den Staat und ist verpflichtet bei Kenntnis einer möglichen Straftat dieser nachzugehen.

Selbst dann wenn A die Anzeige zurück zieht, denn nicht jeder Fall ist erledigt wenn die Anzeige zurück gezogen wird.

Zum Thema Objektivität, da der Staatsanwalt nicht für A oder B sondern im Interesse des Staates arbeitet und dieses liegt in der Aufklärung von Straftaten, arbeitet dieser unabhängig von dem was A oder B wollen.

Heißt sollten sich Verdachtsmomente ergeben wird der Staatsanwalt auch gegen A ermitteln und dieser kann dann absolut nichts dagegen tun.

Im Gegensatz zu deiner Meinung, ist der Staatsanwalt ein mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Position, einige Dinge müssen sogar von einem Gericht abgesegnet werden.

Die Objektivität ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig, weisungsfrei, frei von Einflussnahme agiert und keiner der beiden Parteien verpflichtet ist.

Ich vermute aber, dass du das weiterhin nicht verstanden hast, was Objektivität bedeutet und was die Aufgabe der Behörden bei Ermittlungen zu einem Straftatbestand ist.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 21:44
@animeartemis

Bloß weil dein Kommentar hier fast eine halbe Seite lang ist, macht ihn nicht besser 😉😅

Grundsätzlich dürfen Ermittlungsbehörden von sich aus keine aktive Beweiserhebung zugunsten oder zulasten einer Partei betreiben, wenn dies die objektive Neutralität gefährden würde:

Sie können & dürfen aber Hinweise darauf geben, dass bestimmte Beweismittel für die Sachverhaltsaufklärung nützlich sein könnten:

Insofern könnte man die Formulierungen als einen subtilen Hinweis verstehen, ohne dass es sich um eine direkte Aufforderung handelt.

Und mir ist aufgrund meines Jurastudiums sehr wohl bekannt, was Objektivität bedeutet:

Und wie man(-n) oder Frau in meinem Kommentar hier lesen können sollte, bin ich auch dazu in der Lage, dieses theoretische Wissen fachpraktisch anzuwenden.

Einen schönen Abend 🙂

P.S.: Die Disskussion mit dir beginnt langsam langweilig zu werden 😴

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 21:47
@animeartemis

"... wird ein Urteilsspruch ermittelt, das kann für oder gegen den Staatsanwalt ausfallen"

Ein Urteilaspruch gegen den Staatsanwalt 🤣🤣🤣🤣

Muss er dann bei einem Urteilsspruch gegen sich etwa auch ins Gefängnis ...? 🤣🤣🤣🤣

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 22:22
@animeartemis

In den Augen der Staatsanwältin bin ich also nun in der Bringschuld:

Ihr stehen keine weiteren Beweismittel momentan zur Verfügung, um dem X die Tat nachzuweisen und fordert mich deswegen indirekt dazu auf, den Chatverlauf vorzulegen, damit man dem X die Tat nachweisen kann:

Direkt darf sie mich nicht auffordern, weil sie damit zugunsten von mir - Bestätigung meiner Vorwürfe - & zuungunsten von X Beweise erheben würde:

Sie muss neutral Beweise erheben.

Wollten hier die Staatsanwältin sowie die Polizistin mit ihren jeweiligen Aussagen indirekt auf den Gedanken bringen, den gesamten Chatverlauf endlich vorzulegen, anstelle wieder nur die auszugsweise vorgelegten Screenshots?

Sehe ich da nicht.

Die Staatsanwaltschaft sagt nur, dass sie aus Mangel an Beweisen das Verfahren einstellen.

Und die Polizei hat gesagt was da steht.

In Beides würde ich nichts weiter hinein dichten.

Offiziell dürfen sie ja nämlich nicht als objektive Ermittlungspersonen dazu auffordern, den gesamten Chatverlauf anstelle nur der Screenshots als Beweismittel vorzulegen.

Wie kommt man auf so einen Unsinn? Die dürfen natürlich bei Allen um alle möglichen Beweise bitten um eine Sache aufzuklären. Das hat mit „Objektivität“ überhaupt nichts zu tun.


Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 16:18

Der Anzeigenerstatter führt Sache A + B als Beweis für seine Anzeige, aber nicht Sache C:

Die StA darf dann nicht kommen und zum Anzeigenerstatter das sagen:

"Führen Sie auch Sache C als Beweis für Ihre Anzeige an, damit wir anklagen können!"

Die StA hat die Pflicht, objektiv zu ermitteln! 😉

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 16:29
@Fragensklave25

Der Anzeigenerstatter muss von sich aus Sache C als Beweismitteln nennen:

Ob die StA dann auch Sache C zur Beweisführung heranzieht, mag dahinstehen.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 17:52

Auszug von einem Internetauftritt einer dt. Behörde in der Strafverfolgung:

Verpflichtung zur Objektivität

Waldmensch70  05.03.2025, 08:12
@Fragensklave25
Auszug von einem Internetauftritt einer dt. Behörde in der Strafverfolgung: 
Verpflichtung zur Objektivität

Eine Überschrift. Schön. Das sagt über die Details beim Vorgehen gar nichts aus.

Und dann noch ohne Quellenangabe (Link auf die betreffende Stelle). Dann könnte es auch nur eine Behauptung von Dir sein. 🤷‍♂️

Hast Du auch Belege? Die auch inhaltlich belegen was Du die ganze Zeit über hier behauptest?

Die Staatsanwaltschaft ist natürlich in sofern „objektiv“, dass sie nicht anklagt wenn sie keinen wirklichen Grund dafür erkennen kann. Aber das heisst nicht, dass sie nicht selber nach Beweisen für/gegen irgend etwas fragen darf. Dieser Rückschluss ist unsinnig.

Aber wenn du wirklich denkst, dass es so ist und dass der gesamte Chat etwas an der Entscheidung ändern würde, dann lege doch einfach von Dir aus deinen kompletten Chat als Beweis vor.

Wo ist dein Problem?

Anstelle hier seitenlang zu reden hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Zu akzeptieren, dass sie keine Anklage erheben werden oder
  2. den kompletten Chat einfach selber vorzulegen.

Schönen Tag noch.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 08:18
@Waldmensch70

Grundsätzlich dürfen Ermittlungsbehörden von sich aus keine aktive Beweiserhebung zugunsten oder zulasten einer Partei betreiben, wenn dies die objektive Neutralität gefährden würde:

Sie können & dürfen aber Hinweise darauf geben, dass bestimmte Beweismittel für die Sachverhaltsaufklärung nützlich sein könnten:

Insofern könnte man die Formulierungen als einen subtilen Hinweis verstehen, ohne dass es sich um eine direkte Aufforderung handelt

Waldmensch70  05.03.2025, 08:34
@Fragensklave25
Grundsätzlich dürfen Ermittlungsbehörden von sich aus keine aktive Beweiserhebung zugunsten oder zulasten einer Partei betreiben, wenn dies die objektive Neutralität gefährden würde:

Nochmal: Quellenangabe?!?

Das ist Schwachsinn. Denn die Staatsanwaltschaft ist als Ankläger immer auch parteiisch. Sie steht auf Seiten des Volkes gegen den jeweiligen Straftäter bei einer Straftat. Und natürlich dürfen Sie auch aktiv gegen einen Straftäter wie zum Beispiel einen Mörder nach Beweisen suchen (lassen) und fragen. Denn genau das ist ja die Ermittlung, die sie durchführen.

Und: Was hast Du an „Schönen Tag noch“ nicht verstanden?

Ich habe Dir in meinem vorherigen Kommentar gesagt welche Möglichkeiten du hast. Nutze sie einfach oder lasse es bleiben. Aber einen Sinn hier weiter herum zu diskutieren gibt es nicht.

Das Gedpräch ist beendez.

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 09:40
@Waldmensch70

Letzter Kommentar vor Beendigung des Gespräches mit dir:

"Sie steht auf Seiten des Volkes gegen den jeweiligen Straftäter bei einer Straftat."

Das ist hanebüchener Unsinn, denn:

Nicht die StA steht auf der Seite des Volkes, sondern das Urteil des Gerichtes:

Die StA ermittelt objektiv auf keiner Seite stehend:

Nach Abschluss der Ermittlungen wird sodann Anklage zu Gericht erhoben, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

Und dann fällt das Gericht das Urteil im Namen des Volkes:

Das Gericht stellt sozusagen das Volk dar:

Ihm wurde alle möglichen Beweismittel vorgelegt, welche den Tatvorwurf belegen können sollen und dann ist das Gericht bzw. Volk dazu in der Lage, das Urteil zu fällen (fällt für oder gegen den Täter aus).

Fragensklave25 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 16:13

"Wie kommt man auf so einen Unsinn? Die dürfen natürlich bei Allen um alle möglichen Beweise bitten um eine Sache aufzuklären. Das hat mit „Objektivität“ überhaupt nichts zu tun.'

Genau, das was du schreibst, ist Blödsinn, denn:

1. Anzeigenerstatterin behauptet, B habe eine Straftat begangen und sie könne das mit Chats belegen.

2. Sie legt diese Chats bei der Anzeige mit vor.

3. StA darf offiziell nicht die Anzeigenerstatterin dazu auffordern, Beweise vorzulegen, wenn die Anzeigenerstatterin diese selbst nicht als Beweismittwl angeführt hat, um ihren Verdacht zu untermauern:

Tut sie es doch, kann der Gegenanwalt sagen, dass die Ermittlungsarbeit nicht objektiv geführt war, was zu einer Verhinderung der Eröffnung des Hauptverfahrens führen kann.