Berichtsheft zur Gesellenprüfung verloren. Kann ich trotzdem zur Prüfung?

3 Antworten

Das Berichtsheft muß bei der Prüfung vorliegen - das ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung (§ 43 (2) BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Eine Mitteilung, daß es verloren wurde, dürfte nicht ausreichend sein.

Wenn es verloren wurde, dann ist es neu zu schreiben.

Sollte das nicht möglich sein, kann ggf. später ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung als Externer gestellt werden, wenn die Voraussetzungen dann erfüllt sind.

Dann müssen aber auch die Prüfungsgebühren selbst bezahlt werden.

Die Ausbildung endet dann automatisch, wie im Vertrag vorgesehen, wenn man nicht zur Prüfung zugelassen wird - nur eben ohne Prüfungsabschluß.

Ggf. kann dann eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.

das kannst und musst du mit der Handwerkskammer klären. Die kennen die Prüfungsstatuten in eurem Bezirk und dem Ausbildungsberuf.

Außerdem hast du ja noch Zeit die Berichte nachzuschreiben. Mitschüler, Kollegen und Kumpels haben bestimmt welche auf dem PC die du ausdrucken und verwenden kannst.

Hast ja noch 5 Tage Zeit

Das musst du vorher mit der Prüfungskommission ausmachen, die haben da sicher Handlungsspielraum.

DerSchopenhauer  14.06.2017, 08:57

mit der Prüfungskommission ausmachen

Man kann nichts "ausmachen" --> es gibt gesetzliche Vorschriften...

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