Berichtsheft zur Gesellenprüfung verloren. Kann ich trotzdem zur Prüfung?
Hey
Ich habe am Montag Gesellenprüfung als Zimmerer und soweit ist auch alles gut. Ich hab gute Noten im Jahresfortgang, bestand meine Zwischenprüfung ohne Probleme und jetzt kurz vor der Gesellenprüfung hab ich auch keine Probleme bei der Prüfungsvorbereitung. Allerdings ist mein Berichtsheft verschwunden und weder Ich noch mein Chef können es irgendwo finden.
Ich wollte jetzt wissen ob ich trotzdem zur Prüfung zugelassen werde, wenn mein Chef bereits die geforderte Bestätigung, dass ich es geführt habe an die Prüfungskommission geschickt hat, ich aber es am Prüfungstag nicht vorlegen kann. Oder ob es zur Not die Möglichkeit gibt das Heft nachzureichen.
3 Antworten
Das Berichtsheft muß bei der Prüfung vorliegen - das ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung (§ 43 (2) BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Eine Mitteilung, daß es verloren wurde, dürfte nicht ausreichend sein.
Wenn es verloren wurde, dann ist es neu zu schreiben.
Sollte das nicht möglich sein, kann ggf. später ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung als Externer gestellt werden, wenn die Voraussetzungen dann erfüllt sind.
Dann müssen aber auch die Prüfungsgebühren selbst bezahlt werden.
Die Ausbildung endet dann automatisch, wie im Vertrag vorgesehen, wenn man nicht zur Prüfung zugelassen wird - nur eben ohne Prüfungsabschluß.
Ggf. kann dann eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
das kannst und musst du mit der Handwerkskammer klären. Die kennen die Prüfungsstatuten in eurem Bezirk und dem Ausbildungsberuf.
Außerdem hast du ja noch Zeit die Berichte nachzuschreiben. Mitschüler, Kollegen und Kumpels haben bestimmt welche auf dem PC die du ausdrucken und verwenden kannst.
Hast ja noch 5 Tage Zeit
Das musst du vorher mit der Prüfungskommission ausmachen, die haben da sicher Handlungsspielraum.
eben das soll er ja mit denen klären, ausmachen, besprechen, nicht kungeln.
Man kann nichts "ausmachen" --> es gibt gesetzliche Vorschriften...