Ausbildung kürzen?
Wie funktioniert die Kürzung einer Ausbildung.
Auf Antrag kann man eine Ausbildung kürzen. Aber wo stellt man den Antrag ?
In der Berufsschule oder im Unternehmen und vor Beginn der Ausbildung oder währenddessen.
Und wie genau funktioniert das ?
Entscheidet das Unternehmen einfach, dass Sie weniger beibringen und einfach schneller den Abschluss vergeben, so als werbemittel, weil man keine weiteren Kenntnisse braucht oder kann man an mehr unterrichtseinheiten teilnehmen. Denn ansonsten fehlt da was.
Es könnte gut sein, dass ich im Tabakgeschäft den Praktischen Teil schneller fertig hab. Die Erfahrung ist geringer als bei einem Rieseneinkaufscenter wie Kaufmarkt.
Aber Unterricht kann man nicht kürzen falls nicht sowieso alles doppelt wiederholt wird.
Jedoch kann es sein, dass man die Berufsbezeichnung schneller mit weniger Inhalt bekommt ist letztendlich nur eine Berufsbezeichnung und es geht darum, dass das Geschäft einen Mitarbeiter hat. Jedoch auf Kosten der Ausbildungsinhalte.
Die Inhalte können ohnehin nicht alle gleich sein auch wenn das vom Gesetz so vorgegaukelt wird. Wer im Tabakladen eine Verkäuferausbildung macht kann keine Elektrofachartikel verkaufen oder Anzüge oder hochwertigen Schmuck. Das unterscheidet sich alles zu sehr auch von der Rechtslage und von Verkaufstaktiken
4 Antworten
Es gibt zwei Varianten: Man kann von Anfang an verkürzen, also quasi in der Schule "später einsteigen", wenn man schon Qualifikationen hat, etwa Berufserfahrung oder einen höheren Schulabschluss. Was man dann im Unterricht verpasst, darf man alleine nachholen, man mussalso nicht mit Lücken in die Prüfung gehen.
Variante zwei ist eine frühere Zulassung zur Abschlussprüfung, die kann erfolgen, wenn Schulnoten und "Lernen im Betrieb" gut genug sind, wird oft nach derZwischenprüfung beantragt. Auch hier liegt es am Prüfling, sich das Wissen, das er nicht "regulär" erwerben kann, selbst anzueignen.
Insgesamt kann man maximal 50% verkürzen, also von 3 auf 2,5 oder 2 oder 1,5 Jahre oder von 2 auf 1,5 oder 1 Jahr(e).
Da hat dann nicht nur der Betrieb schneller einen ausgelernten Mitarbeiter, sondern auch der (Ex-)Azubi schneller ein richtiges Gehalt.
Was die Unterschiede zwische kleinen und großen Geschäften angeht: "warenbezogenes Fachwissen" ist nur ein winzigerTeil dessen, was geprüft wird, viel wichtiger sind allgemeine Dinge, Preiskalkulation, Rechtsgrundlagen, Umgang mit Kunden usw. Die unterscheiden sich sehr viel weniger als man denkt, und bestehende Unterschiede sind bei einem Jobwechsel schnell gelernt.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen:
- gleich von Anfang an, das hängt dann mit dem Schulabschluss zusammen ( bis zu 6 Monate für Mittlere Reife und 1 Jahr für Abiturienten). Wie viel verkürzt wird, entscheidet der Betrieb. Das hat den Vorteil , dass du gleich in eine entsprechende Berufsschulklasse kommst, die dich dann von Anfang an auf den Zeitpunkt der Abschlussprüfung hin vorbereitet.
- während der Ausbildung (spätestens 1 Jahr vor Ende beantragen), dann bekommst du einen neuen / verkürzen Ausbildungsvertrag und wechselst die Berufsschulklasse
- vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung bei guten schulischen und praktischen Leistungen (besser als 2,5) der Antrag muss mehrere Monate vor der Prüfung eingereicht werden.
Den Antrag stellt dein Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer.
zum Nachlesen hier noch weitere Infos: https://www.azubi.de/beruf/tipps/ausbildung-verkuerzen
Die Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildungsordnung und dem Rahmenplan des Ausbildungsberufes festgeschrieben und über dein Berichtsheft dokumentierst du, wann du welche Inhalte gelernt hast. Das Berichtsheft wird mit zur Anmeldung zur Abschlussprüfung eingereicht. Die Inhalte sind immer die selben und eine Verkürzung kommt nur in Frage, wenn der Azubi die Inhalte schneller lernen kann oder eine entsprechende Vorbildung hat. Wenn ein Unternehmen die erforderlichen Inhalte nicht vermittelt oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt, verliert es seine Ausbildungsberechtigung, d.h. es darf zukünftig keine Auszubildenden mehr ausbilden. Bei einer Verkürzung während der Ausbildung muss selbstverständlich gewährleistet sein, dass alle erforderlichen Inhalte in der entsprechenden Lerntiefe vermittelt werden/wurden.
Der Lehrbetrieb beantragt die Verkürzung bei der zuständigen Kammer, in Deinem konkreten Fall bei der IHK.
Der Lehrbetrieb beantragt die Verkürzung bei der zuständigen Kammer
Antragsteller ist der Auszubildende, nicht der Ausbildungsbetrieb.
Wenn du verkürzen willst. musst du mit deinem Ausbilder und der Kammer sprechen. Sollten deine Noten besonders gut sein und auch die Ergebnisse im Betrieb, hast du gute Chancen.
Der betrieb muss auf jeden Fall zustimmen. Das machen nicht alle Betriebe, weil die auch früher den Gesellenlohn zahlen müssten