Erweitertes Führungszeugnis, seit 3 Wochen noch nicht da?

Frogger95  05.07.2023, 19:01

Hast du deins online beantragt? Meins ist auch noch nicht da. Habe es am 10.06. beantragt

moin1353 
Fragesteller
 05.07.2023, 20:42

ist tatsächlich heute angekommen, ich habe es beim rathaus beantragt

4 Antworten

Hi,

die Ausstellung eines Führungszeugnisses kann schon mal etwas länger dauern. Drei Wochen wären als Bearbeitungszeit schon schnell.

Hat man dir bei der Beantragung nicht gesagt, wie lange sowas dauert? Als ich das letzte Mal ein Führungszeugnis beantragen musste, wurde mir eine Bearbeitungszeit von etwa 4-5 Wochen genannt.

moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 13:30

wurde mir nicht gesagt, kommt es zu mir oder am arbeitgebers

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moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 13:30

und wie lange dauerte es?

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sumsehummel  04.07.2023, 13:33
@moin1353

Ich denke, noch ein oder zwei Wochen dauert das schon, vielleicht auch etwas länger.

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sumsehummel  04.07.2023, 13:35
@moin1353

Das wäre schon echt schnell. Normalerweise dauert es aber länger.

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sumsehummel  04.07.2023, 13:49
@moin1353

Wie gesagt, mir wurde damals ein Zeitraum von etwa vier Wochen genannt. Wie lange es genau gedauert hat, kann ich gar nicht mehr genau sagen.

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Hello, es dauert, bis das Zeugnis zu dir ankommt. Bei mir hat es ca. 4 Wochen gedauert.

Das braucht manchmal länger und das wissen die Ausbildungsunternehmen ja. Kannst also fragen, ob Du die anderen Unterlagen bereits vorbei bringen kannst in Kopie

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht
moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 13:01

wie lange kann es dauern

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Schauspieler691  04.07.2023, 13:02
@moin1353

Das würde ich die Behörde fragen, wo du das beenatragt hast. Ich denke mal Du warst beim Bürgeramt

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moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 13:04
@moin1353

kann es sein das es direkt am arbeitgeber geht

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Schauspieler691  04.07.2023, 13:05
@moin1353

Das kann gut sein. War bei mir auf jeden Fall so als ich mich für die Vollzeitstelle beworben habe wurde das gleich zum Arbeitgeber geschickt

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Answer1234567  04.07.2023, 13:10
@Schauspieler691

Das müsste dann aber eine Behörde gewesen sein. Oder nicht in Deutschland.

Die Übersendung direkt an Dritte, die keine Behörden sind, ist grundsätzlich nicht zulässig (§ 30 Abs. 4 BZRG).

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Schauspieler691  04.07.2023, 13:11
@moin1353

Also bei meiner Klinik hatte ich für das Amt so ein Schreiben wo die Adresse der Klinik drauf stand wo das direkt hingeschickt wird

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moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 13:16
@Schauspieler691

ja hatte ich, allerdings ist seit 3 wochen nichts gekommen und ich frage mich nun ob es vieleicht zum arbeitgeber geht

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Schauspieler691  04.07.2023, 13:18
@moin1353

Wenn Du ein Schreiben hattest und da eine Adresse des Arbeitgebers drauf stand geht das direkt zum Arbeitgeber vom Amt aus. Du hast ja auch noch ein Schreiben vom Amt das Du das beantragt hast oder ? Du musstest ja bestimmt was dafür zahlen. Den könntest Du ja im Zweifelsfall vorzeigen wenn der Arbeitgeber danach fragt

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moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 13:20
@Schauspieler691

beim schreiben stande nur die adresse vom arbeitgeber! aber der arbeitgeber meinte ich soll mein führungszeugniss zur personalabteilung abgeben (stand im vertrag=, was kein sinn macht, oder ein schreibfehler?!

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Schauspieler691  04.07.2023, 13:22
@moin1353

wenn er das sagt dann warte bitte ab bis es in der Post ist und dann gibst du es halt in der Personalabteilung ab

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Answer1234567  04.07.2023, 15:46
@Schauspieler691

Wie gesagt: Das Gesetz steht dem eindeutig im Weg, mir sind keine Ausnahmen nach anderen Rechtsvorschriften bekannt. Ich würde auch davon ausgehen, dass einer solchen Regelung nicht durch privatrechtliche Vereinbarung abbedungen werden kann, da sie so ihren Schutzzweck verlieren würde. Dahingehend habe ich jetzt aber keine Rechtsquellen (Literatur, Rechtsprechung) geprüft.

Letztlich weicht die tatsächliche Praxis gelegentlich von der Rechtslage ab, insofern kann und will ich nicht bestreiten, dass dergleichen auch in Deutschland vorkommt. Mir ist aber wie gesagt keine Rechtsgrundlage bekannt, nach welcher eine direkte Zusendung an einen privaten Arbeitgeber legal wäre.

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Answer1234567  04.07.2023, 16:05
@moin1353

Den Begriff der Behörde definiere nicht ich, den definiert letztlich der Gesetzgeber, allerdings nicht zwingend einheitlich für jedes Rechtsgebiet. Da das BZRG keine eigene Definition dieses Begriffes enthält, würde im Zweifel erst mal § 1 Abs. 4 VwVfG heranziehen.

Damit eine Übersendung an eine Behörde in Frage kommt, müsste das Führungszeugnis explizit zur Vorlage bei einer Behörde beantragt worden sein (im Regelfall Belegart OB; § 30 Abs. 5 BZRG). Wenn dem so war, solltest du das eigentlich wissen.

Vorsorglich nochmals der Hinweis: Wir sind hier ausschließlich im bundesdeutschen Recht unterwegs.

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moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 19:52
@Answer1234567

bei mir ist nichts von belegart zu lesen, soweit ich weiß ist es schon bei vielen so passiert trotz der rechtslage?!

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selbst 4 Wochen Wartezeit sind noch völlig normal.

moin1353 
Fragesteller
 04.07.2023, 12:56

wirklich? im internet stand oft von 2 wochen? und deshalb bin ich fraglich

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