Übernahme verpflichtet nach Ausbildung?
Wie ist es, wenn man einen Ausbildungsvertrag (3 Jahre, Industriekaufleute) unterschrieben hat und die Ausbildung ganz normal abschließen wird mit der Übernahme aus. Ist es bei einem Unternehmen Tarifgebunden (IG Metall) pflicht das noch 1 Jahr zumindest ein Vertrag angeboten werden MUSS?
Und ändert sich da etwas wenn die Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt wird? Also auch die AP im November schreibt
2 Antworten
Wenn der Auszubildende nach bestandener Prüfung im Betrieb weiterbeschäftigt werden soll, muss entweder ein neuer Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet) abgeschlossen werden oder es folgt die automatische Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Beabsichtigt der Ausbildungsbetrieb, den Auszubildenden nach Beenidigung des Ausbildungsverhältnisses NICHT in ein unbefristet Arbeitsverhältnis zu übernehmen, so hat er dies dem Auszubildenden schriftlich drei Monate vor dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Ausbildungsende mitzuteilen (Quelle: IG Metall - Manteltarifvertrag)
Gruß, BigBee
Das automatische ist dann im damiligen Ausbildungsvertrag drinnen
Ich kenn die Pflichten der des IG Metall Tarifes nicht aber wenn da steht das dir ein Arbietsvertrag von mindestens einem jahr angebotne werdne muss dann ist das so.
Dabei sollte unerheblich sein wann und wie du deine Ausbildung abschließt du erhältst den Vertrag dann eben einfach nur etwas früher aber eben auch nur für 1 Jahr.