Übernahme verpflichtet nach Ausbildung?

2 Antworten

Wenn der Auszubildende nach bestandener Prüfung im Betrieb weiterbeschäftigt werden soll, muss entweder ein neuer Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet) abgeschlossen werden oder es folgt die automatische Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Beabsichtigt der Ausbildungsbetrieb, den Auszubildenden nach Beenidigung des Ausbildungsverhältnisses NICHT in ein unbefristet Arbeitsverhältnis zu übernehmen, so hat er dies dem Auszubildenden schriftlich drei Monate vor dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Ausbildungsende mitzuteilen (Quelle: IG Metall - Manteltarifvertrag)

Gruß, BigBee


Bluetree7 
Beitragsersteller
 11.07.2025, 09:58

Das automatische ist dann im damiligen Ausbildungsvertrag drinnen

Ich kenn die Pflichten der des IG Metall Tarifes nicht aber wenn da steht das dir ein Arbietsvertrag von mindestens einem jahr angebotne werdne muss dann ist das so.

Dabei sollte unerheblich sein wann und wie du deine Ausbildung abschließt du erhältst den Vertrag dann eben einfach nur etwas früher aber eben auch nur für 1 Jahr.