Wenn der Auszubildende nach bestandener Prüfung im Betrieb weiterbeschäftigt werden soll, muss entweder ein neuer Arbeitsvertrag (unbefristet oder befristet) abgeschlossen werden oder es folgt die automatische Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

Beabsichtigt der Ausbildungsbetrieb, den Auszubildenden nach Beenidigung des Ausbildungsverhältnisses NICHT in ein unbefristet Arbeitsverhältnis zu übernehmen, so hat er dies dem Auszubildenden schriftlich drei Monate vor dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Ausbildungsende mitzuteilen (Quelle: IG Metall - Manteltarifvertrag)

Gruß, BigBee

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Du hast ja hier in Deutschland, dass Du "freie Arztwahl" hast. Das ist teilweise in anderen Länder nicht der Fall.

In der Regel unterschreibst Du ein Formular, oder eine Vollmacht, dass Dein neuer Arzt die erforderlichen Unterlagen von Deinem alten Arzt anfordern darf. Dann regeln die das untereinander.

Gruß, BigBee

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Hi Inkognito,

das ist nicht zwingend erforderlich, jedoch kann unter Umständen der Wert der Immobilie für die Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen werden.

Es wird dringend geraten sich durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, da dieses Thema "Kindesunterhalt" sehr komplex ist.

Gruß, BigBee

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Nein, "Gesundschreiben" gibt es nicht. Wenn Du, bevor Deine Krankschreibung ausläuft, wieder arbeiten gehen willst, dann kannst Du das jederzeit tun.

Gruß, BigBee

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Bist Du Dir sicher, dass es auch Dein Gerät ist? Manchmal ist genau das eine beliebte Betrugsmasche. Der Käufer kauft ein Mobiltelefon und hat genau das gleiche Gerät schon im Besitz, allerdings defekt. Jetzt kauft er Dein Gerät, Du schickst es ihm und danach meldet er sich bei Dir, dass das Gerät defekt sei.

Jetzt nimmst Du es wieder zurück, da Du auf den "Stress" keine Lust hast. Der "Kunde" schickt Dir sein defektes Gerät zurück und Du ihm das Geld. Jetzt hat er Dein eigentliches Gerät in Besitz, welches ja nicht defekt war und auch sein Geld wieder zurück.

Nachweisen könntest Du da, indem Du Dir z.B. die Seriennummer des Gerätes vorher notiert hast.

Gruß, BigBee

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Jedes Handy und normalerweise auch jeder handelsübliche Router kann das 2.4Ghz Frequenzband. Was steht denn als WLAN in Deinem Router? 802.11 b/g/n?

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Also bei der heutigen Elektronik in den Autos würde ich das tunlichst sein lassen. Nimm lieber einen feuchten Lappen und wische die Türeinstiege mit der Hand nach.

Feuchtigkeit ist für Elektronik meist suboptimal....

Gruß, BigBee

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Also frisch aussehender Dino....... Lass die Finger von der Azubine....... Erstens bist Du (wahrscheinlich) ihre Vorgesetzte und zweitens arbeitet ihr im selben Unternehmen. Ach ja und das dritte NoGo ist der Altersunterschied... Sehr, sehr grrenzwertig....

Such Dir woanders Deinen Ausgleich.

Gruß, BigBee

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Wenn die Airpods mit Deinem Telefon verbunden sind, dann taucht unter "Einstellungen" ein zusätzlicher Menuepunkt für Deine Airpods auf. Unter diesem Menuepunkt kannst Du die Einstellungen verändern. Unter anderem auch, was passiert, wenn Du einmal, zweimal, oder auch dreimal auf die Airpods tippst.

Gruß, BigBee

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Mal abgesehen davon, dass das was Du gemacht hast im weiteren Sinne eine Urkundenfälschung ist und somit eine Straftat, wird der Arzt Deinem Lehrer wohl keine Auskunft geben. Er unterliegt ja der ärztlichen Schweigepflicht und der Datenschutz in Deutschland wird an sonsten wohl den Rest erledigen.

Um Auskunft über Deine Krankschreibung zu erhalten, müsste Dein Lehrer wohl einen offiziellen Weg einschlagen und ob er das macht und den ganzen Aufwand auf sich nimmt, das glaube ich nicht. Dazu sind die Lehrer heutzutage zu bequem.

Hierbei handelt es sich allerding um eine persönliche Einschätzung von mir und keine Rechtsberatung o.ä......

Gruß, BigBee

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Ich hatte das Gleiche mit meinem BMW. Auf- und zuschließen funktionierte mit dem Schlüssel, nur Starten des Fahrzeuges nicht. Bei mir hatte sich die Software des Steuergerätes "verschluckt" und mußte neu programmiert werden.

Da hilft wahrscheinlich nur der Gang zu der Autowerkstatt.

Gruß, BigBee

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