Attest Datum umgeschrieben, Lehrer will Arzt anrufen, was tun?


21.03.2025, 09:41

Also mir ist nichts passiert. Ich habe beim Arzt angerufen, mir ein Attest für die angegebene Zeit ausstellen lassen und dann gehofft das dass im System steht. Tatsächlich hat das geklappt. Meine Lehrerin hat angerufen und erst meinte der Arzt er hätte das nicht gemacht und dann hat er im System nachgeschaut und da Stand die angegebene Zeit (wegen dem neuen Attest) und er meinte dann das es doch sie gewesen sein könnten da es im System steht. Also keine Strafe und keine Angst mehr aber ich habe daraus gelernt und mache es nie wieder. Diese Angst und den Stress tue ich mir nicht nochmal an.

8 Antworten

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Mal abgesehen davon, dass das was Du gemacht hast im weiteren Sinne eine Urkundenfälschung ist und somit eine Straftat, wird der Arzt Deinem Lehrer wohl keine Auskunft geben. Er unterliegt ja der ärztlichen Schweigepflicht und der Datenschutz in Deutschland wird an sonsten wohl den Rest erledigen.

Um Auskunft über Deine Krankschreibung zu erhalten, müsste Dein Lehrer wohl einen offiziellen Weg einschlagen und ob er das macht und den ganzen Aufwand auf sich nimmt, das glaube ich nicht. Dazu sind die Lehrer heutzutage zu bequem.

Hierbei handelt es sich allerding um eine persönliche Einschätzung von mir und keine Rechtsberatung o.ä......

Gruß, BigBee


alterzapp  04.03.2025, 09:38

Natürlich wird der Arzt bei diesen Daten eine Auskunft erteilen. Wieso sollte hier der Datenschutz greifen? Das wird sicher rauskommen.

BigBee1  04.03.2025, 09:40
@alterzapp

Das glaube ich aber sicher nicht. Dann könnte ja jeder beim Arzt anrufen und nach Auskunft über bestimmte Patienten erfragen.....Wenn man es noch genauer nimmt, dann darf der Arzt dem eigentlichen Patienten noch nicht mal eine Auskunft am Telefon erteilen.....

alterzapp  04.03.2025, 09:42
@BigBee1

Es geht nicht um Auskunft über einen Patienten. Es geht um die Bestätigung einer Datumsangabe einer Krankschreibung gegenüber dem Empfänger des Attests. Das wird beantwortet werden. Sei dir sicher. Der Arzt wird sich sicherlich auch freuen.

BigBee1  04.03.2025, 09:44
@alterzapp

Natürlich geht es um die Aufkunft über einen Patienten. Und zwar über eine Nachfrage, wie lange der Patient denn krank war. Das wird und das darf er nicht am Telefon beantworten. Schon gar nicht, wenn irgendwer dort anruft und sich nicht legitimieren kann...

Mungukun  04.03.2025, 10:13
@BigBee1
Und zwar über eine Nachfrage, wie lange der Patient denn krank war

Es wird ja nicht gefragt, wie lange der Patient krank war, sondern nur ob die Daten des vorliegenden (gefälschten) Attests mit den Daten des Arztes übereinstimmen. Wird diese Frage verneint, weiß man, dass das Attest nicht stimmt, ohne dass irgendwelche Daten zur tatsächlichen Krankheitsdauer weiter gegeben worden sind.

Mungukun  04.03.2025, 13:29
@BigBee1

Dein Artikel bezieht sich auf Informationen zur Krankheit selbst. Die können unstreitig nicht erfragt werden. Hier geht es nicht darum die Diagnose zu einer Krankheit zu erfahren, sondern nur um einen Abgleich eines vorliegenden Dokuments für deine Richtigkeit. Die einfache Ja/Nein Frage, ob das Dokument so ausgestellt worden ist, verstößt nicht gegen den Datenschutz, wenn das verneint wird.

PS: In deinem Link hast du ein Punkt zu viel, dass er nicht funktioniert bis man den Punkt löscht.

BigBee1  04.03.2025, 13:35
@Mungukun

Das mit dem Punkt kann ich leider nicht mehr korrigieren. Entschuldigung dafür. In dem Artikel steht wortwörlich "Die Datenschutzgesetze in Deutschland schützen u. a. medizinische Daten von Arbeitnehmer*innen vor neugierigen Blicken" Das beinhaltet auch eine Nachfrage der AU Daten. Wenn Du es noch weitertreibst, dann dürft der AG noch nicht einmal wissen, bei welchem Arzt Du behandelt wirst. Es sei denn Du gibst Deine Zustimmung.

Mungukun  04.03.2025, 14:04
@BigBee1

Keiner - auch ich nicht - bezweifelt den Schutz von medizinischen Daten. In meinen Augen ist ein Abgleich, ob die AU so ausgestellt worden ist, kein Teil der medizinischen Daten.

Welche medizinische Information erhält der Arbeitgeber zusätzlich, die er nicht ohnehin schon weiß, wenn der Arzt bestätigt, dass die AU so 1:1 ausgestellt worden ist? Richtig keine. Das steht ja auch so wortgleich auf der AU drauf, die der Arbeitgeber erhält.

Genau deswegen unterliegt die bloße Info, dass diese AU in dieser Form nicht von der Praxis ausgestellt worden ist (ohne Hinweis wie es stattdessen ausgestellt wurde) nicht dem besonderen Datenschutz.

BigBee1  05.03.2025, 08:36
@Mungukun

Da bin ich anderer Meinung, aber ich hoffe das ist in Ordnung. Auf jeden Fall fand dich es sehr nett mit Dir zu diskutieren und das auch auf einer sachlichen Ebene. Wie schnell gehen solche Diskussionen, insbesondere im Netz, dann sehr schnell in Beleidigungen über. Hier endlich mal nicht. Vielen Dank noch einmal dafür. Dir noch einen schönen Tag ;-)

Das Fälschen eines Attests ist eine ernste Angelegenheit und fällt unter den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StGB). Die möglichen Strafen dafür können unterschiedlich ausfallen, umfassen aber im Allgemeinen:

1. Freiheitsstrafe oder Geldstrafe: Für die Herstellung einer unechten Urkunde, die Verfälschung einer echten Urkunde oder das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

2. Besonders schwerer Fall: In besonders schweren Fällen kann die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren betragen.

Da du minderjährig bist, könnten die Strafen milder ausfallen. Es ist jedoch wichtig, die Situation ernst zu nehmen und offen und ehrlich mit deinem Lehrer und deinem Arzt zu sprechen.

meinem Lehrer ist es aufgefallen

Natürlich.

und ich habe gelogen

Auch das ist deinem Lehrer aufgefallen.

und erzählt das der Arzt mein Attest auf die schnelle nochmal korrigiert hat.

und genau daran ist es aufgefallen. Denn das tun Ärzte in der Regel nicht. Ein Attest ist schnell neu gedruckt. Und die Daten werden ja letztlich auch an die Krankenkasse gemeldet. Glaubst du, ein Arzt lässt da ein bereits erzeugtes Dokument nachträglich nochmal raussuchen und ändern? Das wird vor der Übertragung gelöscht und neu ausgestellt.

denkt ihr der Arzt hat es vergessen?

vielleicht. Nur wird das in deiner Patientenakte stehen. Und dort kann der Arzt jederzeit nachsehen.

Ich habe echt Angst und würde gerne wissen was ich tun kann

Deinen Fehler zugeben, die Verantwortung für dein Handeln übernehmen und mit den Konsequenzen leben.

Grundsätzlich hast du eine Urkundenfälschung begangen und dich somit strafbar gemacht. Dein Lehrer wird vom Arzt keine Information bekommen, da er an die Schweigepflicht gebunden ist. Jedoch kann dein Lehrer, bzw. deine Schule bei Verdacht auf Urkundenfälschung die Polizei einschalten und diese kann überprüfen, ob das Attest richtig ist oder nicht.

Einfacher wäre es, mit dem Lehrer zu sprechen, alles zugeben und zu deinen Fehlern zu stehen. Das was du da veranstaltet hast fandest du sicher mal sehr clever, war es aber nicht, es ist nur Betrug und Urkundenfälschung mehr nicht.