Bei Nichtübernahme: Wann endet das Ausbildungsverhältnis?

3 Antworten

Ein Berufsausbildungsverhältnis endet zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum. Bestehen die Auszubildenden vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Quelle: IHK Berlin


Lwookie3000 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 16:10

Also hat die Nichtübernahme da nichts zu melden und das gilt auch genauso in dem Falle?

26Sammy112  05.05.2025, 16:15
@Lwookie3000

Richtig. Berufsausbildung und anschließendes Beschäftigungsverhältnis sind grundsätzlich zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Du hast einen Ausbildungsvertrag geschlossen, der irgendwann endet - nämlich mit Bekanntgabe des Prüfungserfolgs oder mit im Vertrag genanntem Vertragsende.

Im Anschluss benötigst Du einen neuen Arbeitsvertrag - entweder im selben Betrieb, der Dich ausgebildet hat - oder aber in einem neuen Betrieb.

Wichtig ist wie gesagt, dass Du das Arbeitsamt rechtzeitig informierst, dass Du ggfs. zum Zeitpunkt x arbeitssuchend sein wirst. Sofern Du keine feste Zusage Deines Betriebs zur Übernahme oder bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden hast, musst Du das Arbeitsamt mind. 3 Monate vor Vertragsablauf informieren. Sonst streichen die Dir erst einmal das Geld...

Lwookie3000 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 16:21
@26Sammy112

Vielen Dank für die Antwort ;)

Aber unterer Teil stimmt tatsächlich nicht, wurde mir von 2 Mitarbeitern der Arbeitsagentur bestätigt im Telefonat. (Nur für Azubis!)

Ich soll mich lediglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, arbeitslos/suchend melden.

26Sammy112  05.05.2025, 16:28
@Lwookie3000
Ich soll mich lediglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, arbeitslos/suchend melden.

Das ist so auch korrekt. Aber Du hast Dich ja bereits frühzeitig bei der Arbeitsagentur gemeldet (telefonisch), was dort dann entsprechend im Computer vermerkt worden ist - und hast somit alles richtig gemacht.

Lwookie3000 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 22:24
@26Sammy112

Ja nur mit dem Unterschied, dass ich gar nicht hätte anrufen brauchen, laut Aussage des Mitarbeiters :)

Mit dem bestehen der letzten Prüfung endet in aller Regel das Ausbildungsverhältnis

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr

Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der letzten Prüfung. Danach musst du nicht mehr zum Ausbildungsbetrieb.

Gehst du dennnoch hin und man lässt dich da weiter arbeiten, wirst du stillschweigend automatisch übernommen und hast einen unbefristeten ("mündlichen") Arbeitsvertrag.


Lwookie3000 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 16:11

Ich habe bereits schriftlich einen Brief bekommen, wo die Nichtübernahme bestätigt wurde.

Aber ist mein letzter Arbeitstag dann auch nach Bekanntgabe der Ergebnisse oder erst am vertraglichen Ende?