Bei Nichtübernahme: Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
Per IHK bzw. Gesetz wird formuliert, dass die Ausbildung mit dem angegebenen Datum, des Endes des Ausbildungsvertrages, endet.
Wenn man allerdings die letzte Prüfung besteht und das Ergebnis mitgeteilt bekommen hat, gilt ab dann die Ausbildung bereits abgeschlossen, da das Ziel erreicht wurde.
Meine Frage:
Bei "Nichtübernahme" des Betriebes, man sich also etwas neues suchen muss, wie ist es dann in dem Fall?
Wenn ich die Prüfung bestehe, bleibe ich ab dann Zuhause und melde mich arbeitslos, oder arbeite ich noch weiterhin bis zum Enddatum festgelegt im Vertrag?
Also ich frage explizit danach, wie es bei einer Nichtübernahme läuft.
Bei einer Übernahme arbeitet man ja direkt weiter, aber kann direkt einen neuen Arbeitsvertrag verlangen mit festem Gehalt. (So hab ich es zumindest verstanden).
3 Antworten
Ein Berufsausbildungsverhältnis endet zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum. Bestehen die Auszubildenden vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Quelle: IHK Berlin
Richtig. Berufsausbildung und anschließendes Beschäftigungsverhältnis sind grundsätzlich zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Du hast einen Ausbildungsvertrag geschlossen, der irgendwann endet - nämlich mit Bekanntgabe des Prüfungserfolgs oder mit im Vertrag genanntem Vertragsende.
Im Anschluss benötigst Du einen neuen Arbeitsvertrag - entweder im selben Betrieb, der Dich ausgebildet hat - oder aber in einem neuen Betrieb.
Wichtig ist wie gesagt, dass Du das Arbeitsamt rechtzeitig informierst, dass Du ggfs. zum Zeitpunkt x arbeitssuchend sein wirst. Sofern Du keine feste Zusage Deines Betriebs zur Übernahme oder bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden hast, musst Du das Arbeitsamt mind. 3 Monate vor Vertragsablauf informieren. Sonst streichen die Dir erst einmal das Geld...
Vielen Dank für die Antwort ;)
Aber unterer Teil stimmt tatsächlich nicht, wurde mir von 2 Mitarbeitern der Arbeitsagentur bestätigt im Telefonat. (Nur für Azubis!)
Ich soll mich lediglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, arbeitslos/suchend melden.
Ich soll mich lediglich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, arbeitslos/suchend melden.
Das ist so auch korrekt. Aber Du hast Dich ja bereits frühzeitig bei der Arbeitsagentur gemeldet (telefonisch), was dort dann entsprechend im Computer vermerkt worden ist - und hast somit alles richtig gemacht.
Ja nur mit dem Unterschied, dass ich gar nicht hätte anrufen brauchen, laut Aussage des Mitarbeiters :)
Mit dem bestehen der letzten Prüfung endet in aller Regel das Ausbildungsverhältnis
Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der letzten Prüfung. Danach musst du nicht mehr zum Ausbildungsbetrieb.
Gehst du dennnoch hin und man lässt dich da weiter arbeiten, wirst du stillschweigend automatisch übernommen und hast einen unbefristeten ("mündlichen") Arbeitsvertrag.
Ich habe bereits schriftlich einen Brief bekommen, wo die Nichtübernahme bestätigt wurde.
Aber ist mein letzter Arbeitstag dann auch nach Bekanntgabe der Ergebnisse oder erst am vertraglichen Ende?
Also hat die Nichtübernahme da nichts zu melden und das gilt auch genauso in dem Falle?