Muss die Post Schadensersatz leisten, wenn ich durch einen nicht zugestellten Brief in eine finanzielle Notlage gerate?
Mein AG hat mich gekündigt, habe allerdings meine Kündigung immer noch nicht erhalten, obwohl die laut AG. per Post losgeschickt wurde.
Muss die Post mir Schadensersatz leisten, wenn ich dadurch jetzt in eine finanzielle Notlage gerate, weil ich durch die dadurch entstandene Versäumnisses 3 Monate kein ALG 1 erhalte?
Mein AG musste kurz vor Kündigung Urlaub und Überstunden zusammen rechnen und konnte mir nicht das genaue Datum der Kündigung nennen
6 Antworten
Ich glaube soweit es nicht versichert war und es auch kein Einschreiben ist nicht.
Wie sieht es aus, wenn der Brief im falsch zugestellt wurde?
Nein, wenn es sich um einen Gewöhnlichen Brief handelt. Selbst bei einem Einschreiben muß die Post keinen Schadensersatz leisten. Du hast ganz offentsichtlich die mündliche Kündigung ehalten und hättest dich innerhalb von 3 Tagen gleich Arbeitssuchend melden müssen.
Übermittlung der Kündigung durch die Post:
Was es hier zu beachten ist, erfährst du hier:
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2014-08-zugang-einer-kuendigung-im-arbeitsrecht
Du fragst:
Muss die Post mir Schadensersatz leisten, wenn ich dadurch jetzt in eine finanzielle Notlage gerate
Nein. Zum einen ist der Liefervertrag (Zustellung gegen Geld) nur zwischen dem Absender und der Post zustande gekommen und zum anderen lässt sich kaum beweisen, dass die Post, deine Probleme zu verantworten hat.
Dein ehemaliger Arbeitgeber kann auch einfach behaupten, die Kündigung verschickt zu haben. Ebenso, wie niemand beweisen kann, dass du keine Post erhalten hast.
Wenn du jemanden verantwortlich machen willst/kannst, dann höchstens den Absender. Für Fahrlässigkeit haftet der Verursacher.
Du behauptest:
weil ich durch die dadurch entstandene Versäumnisses 3 Monate kein ALG 1 erhalte?
Das ist zum Beispiel nicht richtig!
Papiere können beim Arbeitsamt nachgereicht werden. Man kann dich kaum bestrafen, wenn andere ihre Sorgfaltspflicht verletzen, oder?
Eine Sperrzeit von 12 Wochen (3 Monaten) erhält, wer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeigeführt hat.
Das bedeutet, wer selbst kündigt, oder z.B. einem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Nein. Für unversicherte Sendungen ohne Einliefer- bzw Sendenachweis haftet die Post in keinster Weise
Gehe weiter jeden Tag zur Arbeit, und biete dem Arbeitgeber deine Arbeitsleistung an.
Dann würde ich noch einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.