Brief "zugestellt" ist er aber nicht, was kann ich tun?

4 Antworten

Der Absender muss gegenüber der Post Ansprüche geltend machen.

Wenn du noch nicht bezahlt hast dann tu das auch nicht.

Er kann beweisen dass er den Brief abgesendet hat, anhand einer Rechnung.

Eine Rechnung ist kein Nachweis. Eine Rechnung bekomme ich auch, wenn ich Briefmarken kaufe. Die Rechnung ist kein Beleg dafür, daß ich die Marken auch auf einen Umschlag geklebt und diesen zum versand gegeben habe. Ein Nachweis wäre lediglich der Einlieferungsbeleg. Zu zwei Sendungen gibt es keinen... Und zur dritten Sendung gibt es einen Einlieferugsbeleg. Da kann der Absender (der ist ja Vertragspartner der Post) auch einen Nachforschungsantrag stellen.

Wenn er beweisen kann, dass er den Brief abgeschickt hat, hat er seinen Teil getan. Der Rest liegt dann in der Verantwortung der Post. Dort kann er (NUR der Versender!) einen Nachverfolgungsantrag stellen.