Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

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Vermieter weigert sich Renovierung vorzunehmen. Was soll ich tun?

Ich bin Anfang des Jahres in eine WG gezogen. Recht schnell haben sich die Tapeten iM Bad von der Decke und Wänden gelöst. Daraufhin haben wir unserer Verwaltung geschrieben. Diese hat uns beschuldigt, dass wir nicht ausreichend gelüftet und geheizt haben (wir lüften jeden mal nach dem duschen und auch zwischendurch). Da der Vater einer Freundin Maler ist, haben wir ihm den Mangel mal gezeigt. Dieser hat uns versichert, dass es nicht unser Verschulden ist. Sondern dass es am Untergrund (Leimfarbe) liegt. Nach einiger Zeit ist es normal, dass sich die Tapeten lösen, da der Untergrund für Feuchträume nicht geeignet ist. Diese Feststellung hat er uns schriftlich gegeben und nochmals betont, dass wir als Mieter nicht schuldig sind und dass das Problem fachmännisch behoben werden muss (ca 800€: Entfernen der Leimfarbe, neu verspachteln, tapezieren und streichen), da es sich nicht um Schönheitsreperaturen handelt. Daraufhin kam ein Schreiben der Verwaltung zurück, dass diese mit Nichtwissen bestreiten, dass Leimfarbe verwendet wurde.
Obwohl wir uns haben rechtlich beraten lassen (der Vater einer anderen Freundin ist Anwalt) wollte die Verwaltung bzw. deren Anwalt nichts einsehen und haben nach Hin und Her unser Problem damit abgetan, dass ‚und wir uns in unseren Aussagen nur wiederholen und wir selbstständig das Problem beseitigen sollen‘.

Wir wissen nicht mehr weiter … wie kann man sich so stur stellen?

Wohnung, Recht, Vermieter, Mieterschutzbund
Vermieter Streit wegen Reparatur Chance vor Gericht?

Hallo, ich würde mich über Rat hierzu freuen: unser (Privat-)Vermieter verweigert die Bezahlung zweier unterschiedlicher Reparaturen und möchte die entstandenen Kosten von der Kaution abziehen (schrieb er per Email vor paar Tagen). Wir ziehen zwar erstmal nicht aus (leider!), aber halten das dennoch für fragwürdig. Es gibt ja die kleinreparaturklausel und die legte er komplett falsch aus: bei einem Schaden von ab 75€ muss er zahlen, er hat es aber so gedreht, dass wir 75€ dazu zahlen müssten. Die Rechnung war etwa 140€ und dann schickte er uns eine Rechnung, dass wir also noch einen Betrag von 65€ beisteuern sollten...

Nun ein neues Problem: wir haben Mitte November das erste Mal darauf aufmerksam gemacht, dass wieder etwas kaputt ist (Brief per Einschreiben). Eine Frist von 14 Tagen wurde ignoriert. Ich rief ihn an und er wies mich ab: ich solle meiner Hausratversicherung Bescheid geben. Es ist aber seine Küche, daher muss ich meiner Hausrat doch überhaupt nicht Bescheid geben? Wir haben schnell gehandelt, sodass außerdem kein Schaden entstand, aber ein Geräteanschluss war weiterhin defekt. Er will nicht wie bei der letzten Reparatur auf den Kosten ,,sitzen bleiben“ sagte er. Es folgten weitere 4 Briefe per Einschreiben. Erst vor 5 Tagen meldete er sich, er und sein Handwerker hätten öfter versucht anzurufen um einen Termin mit uns zu vereinbaren. Ich hatte ihm bei dem letzten Telefonat zu verstehen gegeben, dass ich mit ihm nicht mehr telefonieren kann (er ist nur auf Konfrontation aus!) und habe danach seine Nummer blockiert. Eigentlich haben wir mit den Briefen per Einschreiben gute Chancen vor Gericht, oder? Mein Partner bezweifelt das jedoch, da ich den Vermieter blockiert hab. Er hätte jedoch selbst per Brief oder Email antworten können- und den Handwerker habe ich ja nicht blockiert, der hätte anrufen können.

Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Reparatur, Handwerker, Mieterschutzbund, Kleinreparaturklausel
Eltern ziehen aus - Volljähriges Kind bleibt - Mietvertrag?

Hi,

hätte einmal ein paar Fragen an die Experten in Sachen Mietrecht.

Wir sind im April 2007 in meine aktuelle Wohnung eingezogen.

Im Mietvertrag steht meine Mutter als Miet-Nehmerin.

Von 2 Kindern steht dort nichts (muss auch nicht meins Wissens nach).

Mein Bruder ist schon vor über 2 Jahren als Student ausgezogen, meine Mutter nun vor knapp 2 Jahren zu ihrem neuen Mann.

Ich bin in der Wohnung geblieben, der Vermieter wurde (leider nicht mehr beweisbar) darüber informiert.

Da ich noch Azubi war und von meiner Mutter finanziell unterstützt wurde, lief der Mietvertrag auf ihren Namen weiter, das Geld kam jedoch seitdem von meinem Konto das auf meinen Namen läuft.

Nun bin ich ausgelernt und würde den Mietvertrag gerne auf mich umschreiben lassen.

Jetzt die Fragen:

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Welche Rechte hat er dabei, sprich: Kann er sagen, er schreibt ihn nur mit einer Mieterhöhung um, oder anderen für mich nachteiligen Klauseln?

Wie verhält es sich mich aktuell im Vertrag befindlichen ungültigen Klauseln, z.B. zum Thema Schönheitsreparaturen.

Diese könnten aus meiner Sicht drin bleiben, da sie eh ungültig sind.

Zusatzinfo: Es handelt sich um einen "Privat" Vermieter mit einer Gbr. der jedoch einige Wohnungen besitzt.

Danke schon mal für eure Antworten.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Mieterschutz, Mieterschutzbund
Halte nächtlichen Nachbarschaftsterror nicht länger aus- was kann man tun?

Guten Tag, ich habe ein großes Problem mit einer Nachbarschaftspartei. Diese Nachbarn halten nichts von der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr), weshalb ich alleine diese Woche shon 3x nachts die Polizei anrufen musste (wieviele Male es in den letzten 3 Monaten seitdem die im Haus sind waren weiß ich schon gar nicht mehr). Am Tag schlafen sie und nachts, wenn der Normalbürger ins Bett und schlafen möchte, werden diese Leute erst wach und machen die Nacht zum Tag, rinken Alkohol, bläken durch die Wohnung, so als wären sie alleine im Haus, als gäbe es keine Nacbarn etc.

Jedenfalls bin ich mittlerweile komplett hilflos und verzweifelt, ich merke richtig, wie mich der Zustand gesundheitlich belastet, hab dauernd Kopfschmerzen wegen dem laufenden nächtlichen Terror, sogar mein Herz tat mir heute Nacht schon weh. Den Vermieter habe ich auch darüber informiert, er sagt zwar, das er sie heute kündigt, aber das muss nicht zwangsläufig heißen, das sie dann auch heute aus der Wohnung fliegen, d.h. das ich weiterhin diesem Terror ausgesetzt sein werde solange wie der Künfdigungsschutz besteht oder wie soch das nennt (denn klärt mich auf, wenn ich nicht rochtig liege, ein VM kann ja keine fristlosen Kündigungen aussprechen oder doch)?

Wie dem auch sei, ich bin fühl mich regelrecht entwürdigt, so ein Verhalten in einem Mehrfamilienwohnhaus habe ich bislang noch nicht erlebt und bin wie gesagt ratlos, hilflos und komplett verzweifelt, ich weiß nicht , wie ich das noch länger aushalten soll, kann doch nicht jeden Tag die Polizei holen, die machen ja auch nichts und das merken die ja auch und deswegen schreckt es die gar nicht mehr ab.. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Wohnrecht, Miete, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gesundheit und Medizin, Ruhestörung, Mieterschutzbund
Wo ist das Wasser hin nach einem Wasserschaden mit 12.000 L Wasser?

Hallo zusammen, wir wohnen als Mieter in einem 2 Familienhaus in der oberen Etage. Die Vermieter selber wohnen nicht vor Ort. Der Vermieter hat nebenan (spiegelverkehrt) auch noch mal ein Zweifamilienhaus. Die beiden Zweifamilienhäuser sind durch die Bodenplatte verbunden. Vor zwei Wochen hatten wir einen großen Wasserschaden in einem der beiden Häuser. Dort sind 12.000 Liter Wasser ausgelaufen. Im Hausflur bei uns (welche die obere Wohnung bewohnen) haben sich die Mamorfliesen innerhalb von einem Tag dunkel verfärbt. Die Garage der Mieter, welche die untere Wohnung bewohnt, bekommt Risse im Boden und das Holzpakett nässt auch langsam. Die Feuerwehr war vor Ort und hat den Wasserschaden anhand der Wasseruhr festgestellt, da diese vor kurzem erst ausgetauscht wurden. Man konnte die Literzahl also sehr gut ablesen. Trotzdem hat die Feuerwehr den Wasserschaden nicht gefunden, da es in keiner Wohnung anzeichen von Flecken oder Feuchtigkeit gab. Also haben wir die Vermieter benachrichtigt, die Pfingstsonntag einen Klempner geschickt haben. Dieser hat den Wasserschaden dann ausfindig gemacht und das defekte Rohr ausgetauscht. Am Dienstag darauf kam dann jemand von der Trocknungsbaufirma, welche uns mitteilte, dass es mit trocken machen nicht getan ist. Man müsste sowohl Boden als auch Wände austauschen. Seit dem ist nichts mehr passiert. Die Wände schimmeln mittlerweile und es riecht modrig. Die Vermieter sind darüber aber in Kenntnis gesetzt. Vergangenen Mittwoch gab es dann den Höhepunkt. Es gab einen Gasgeruch bei uns in BEIDEN Häusern. Also trat auch wieder die Feuerwehr an. Diese haben auch einen geringen Messwert gemessen, allerdings nicht so, dass wir aus den Wohnungen raus müssten. Auch darüber wurden die Vermieter in Kenntnis gesetzt. Aber lange Rede kurzer Sinn - Wo sind die 12.000 Liter Wasser hin? Sind diese dann ins Fundament rein? Andere meinten, unter dem Haus könnte sich eine Wasserblase gebildet haben. Was hat es damit auf sich? Ein Statiker war bis dato noch nicht vor Ort. Vielen Dank im Voraus. Ein schönes Wochenende und viele Grüße, Crangelos

Wohnrecht, Wasser, Wohnung, Mieter, trocknen, Wasserschaden, Mieterschutzbund
Muss der Vermieter mir bei Schimmel den Umzug zahlen?

Gute Morgen :) Wir haben seit einiger Zeit in unserer Wohnung Schwarzschimmel und aus diesem Grund muss der Vormieter wohl auch ausgezogen sein. Den Schimmel hatte uns der Vermieter allerdings bei unserem Einzug vor zwei Jahren verschwiegen und wohl einfach mit Farbe darüber gestrichen. Als wir ihn nach langem Versuch endlich erreicht hatten, erzählte er was von Schimmel-Ex aus der Drogerie. Dies holten wir dann und der Schimmel ging dann auch tatsächlich weg - kam aber nach ca. einem Monat wieder. Abgesehen davon ist dieser dadurch ja auch nur oberflächlich weggegangen. Dann fing es an auf unsere Gesundheit zu gehen; Ständige Erkältung, Neurodermitis-artige Ausschläge, Atemprobleme, etc. Wir haben auch schon Arteste vom Arzt, die beweisen, dass es daran liegt. Der Vermieter hat sich perdu nicht gemeldet. Irgendwann haben wir den Mieterschutzbund mit einbezogen. Dieser hatte dem Vermieter geschrieben, woraufhin er sich tatsächlich meldete und einen Termin zur Besichtigung bezüglich des Schimmels machte. Dort meinte er das wäre nichts, wegen dem bisschen würde er nichts machen und wenn es uns nicht passt, sollten wir ausziehen! Dies haben wir nun auch vor, nun zu meiner Frage: Muss er uns zu dem Umzug etwas beisteuern? Denn wir haben im Moment nicht gerade das Geld für einen Umzug und möchten dort keine Minute länger als nötig wohnen. Selbst wenn er jetzt z.B vom Mieterschutzbund "gezwungen" wird, den Schimmel zu beseitigen, würden wir trotzallem gerne ausziehen.

Vielen Dank im voraus! :)

Wohnung, Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mieterschutzbund
Darf Vermieter/Hausverwaltung im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

Hallo!

Vorab: Mein Mietverhältnis besteht bereits seit über 3 Jahren..

Ich wohne allein in einer Mietwohnung und habe mich mit meiner Hausverwaltung/Vermieter ein wenig in die Haare bekommen, es ging da um eine berechtigte Mietkürzung aufgrund von Feuchtigkeit (Mieterschutzbund eingeschaltet etc.)

Nun habe ich vor 2 Monaten meinen Job verloren, Vertrag wurde nicht verlängert.. Daraufhin habe ich meiner Hausverwaltung dies mitgeteilt, da nicht sicher war ob ich die kommende Miete püntklich überweisen konnte aufgrund der Arbeitslosengeld 1 Antrags Bearbeitung etc.

Fakt ist, sie weiß dass ich derzeit Arbeitslos bin. Mit der Mietüberweisung hat alles gut geklappt, habe auch keine Mietschulden oder so, bin also im reinen.

Da ich mich aber mit der Hausverwaltung etwas verkracht habe, aufgrund der Mietkürzung und diese sehr neugierig ist von wegen "Und haben sie schon einen neuen Job gefunden etc.?" wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange die Miete pünktlich und in voller Höhe überwiesen wird und ich meinen Pflichtern als Mieter nachkomme, ist alles okay.

Jedoch würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht, vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt.

MfG

Maverick

Mieter, Recht, Vermieter, Mietvertrag, Kontoauszug, Mieterschutzbund

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